…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…
…seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte…
… 293b dann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht." Über die Berufung wurde erwogen: Streitpunkt Strittig ist im gegenständlichen Berufungsverfahren, ob die Berichtigung des ursprünglich ergangenen ESt.-Bescheides für 2006 vom 30.01.2008…
…Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Um von einer offensichtlichen Unrichtigkeit sprechen zu können, muss die Unrichtigkeit für die Abgabenbehörde ohne weiteres Ermittlungsverfahren, also ohne nähere Untersuchungen im…
…I Nr. 97/2002) einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Durch die Einführung des § 293 b BAO mit BGBl 1989/660 sollten die verfahrensrechtlichen Handhaben zur Herbeiführung eines der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Ergebnisses erweitert werden. …
…des Wohnrechtes vereinbart gewesen. Gegen eine Berichtung gemäß § 293b BAO spreche, dass die vom Finanzamt unterstellte Unrichtigkeit nicht auf der Übernahme aus der Abgabenerklärung beruhe, sondern die behauptete Unrichtigkeit durch eine Mitteilung der Betriebsprüfung, somit nach einem Ermittlungsverfahren erkennbar gewesen sei. Zum anderen sei dem…
…Bescheidbegründung wird dazu ausgeführt: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Berichtigung der Einkommensteuerbescheide 1993 bis 1996 und die Änderungen betreffend der Einkommensteuerveranlagung 1997 erfolgte…
…Finanzamt im Wesentlichen aus: Ad 1) Bescheidberichtigungen gem. § 293b BAO sind nur bei Übernahme von offensichtlichen Fehlern aus Abgabenerklärungen möglich. Gegenständlich erfolgte allerdings die Übernahme aus einer SchSt-Anmeldung gem. § 22 ErbStG, die keine Abgabenerklärung darstellt. Auf die Übernahme von Fehlern aus schlichten Anmeldungen ist…
…und der Veranlagung zur Einkommensteuer vorliegen. Wenn nun - wie im vorliegenden Fall - offensichtliche Unrichtigkeiten gar nicht vorliegen, ist auch eine Übernahme solcher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung nicht möglich. Insoweit hat das Finanzamt den Antrag des Bw. auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 vom…
…hinweg überhaupt keine Rechtssicherheit gegeben wäre. § 293b BAO sei nicht anzuwenden, da es sich um keine offensichtliche Unrichtigkeit aus der Übernahme von Abgabenerklärungen handle und selbst wenn diese gegeben wäre, von einer Berichtigung Abstand zu nehmen wäre, da keine steuerlichen Folgen der Unrichtigkeit gegeben seien…
…Die Berichtigung liegt im Ermessen, wenn ihre grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen (offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen). Das Prinzip der Rechtsrichtigkeit hat dabei Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Ritz, aaO, 9). Geringfügige Folgen lösen keine Berichtigung aus, behördliches Verschulden hindert aber nicht. c. Entscheidend für die rechtliche Würdigung…
…hätten die Abgabenerklärungen vornehmlich in der Bekanntgabe von Sachverhalten zu bestehen, die rechtliche Wertung und die Festlegung der mit den Sachverhalten zu verbindenden Rechtsfolgen seien Aufgabe der Behörde". Da die - von der Behörde behauptete - Rechtsunrichtigkeit des Erstbescheides nicht auf einer Übernahme aus den Abgabenerklärungen beruhe…
…die Berufung wurde erwogen: § 293 b BAO gestattet die Berichtigung von Bescheiden, die qualifiziert rechtswidrig sind. Die Rechtswidrigkeit muss ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat. Die Berichtigung nach § 293 b BAO kann nicht…
…2002/13/0071; 22.12.2004, 2004/15/0126). Hinsichtlich des Streitjahres 2006 fehlt dem bekämpften Berichtigungsbescheid schon die Tatbestandsvoraussetzung der Übernahme einer offenkundigen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung, ändert der bekämpfte Bescheid doch die ergangene Berufungsvorentscheidung vom 30.11.2007 ab, mittels welcher im Berufungsverfahren…
…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…
…Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Bestimmung des § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier in der Berufungssache der JC, vertreten durch Saller & Saller Steuerberatungs GmbH, 5500 Bischofshofen, Sparkassenstraße 16, vom 14. September 2005…
…Betriebsprüfung eine Berichtigung gem. § 293b BAO vorgenommen werden müssen, da die Rechtswidrigkeit der Erstbescheide auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhte, insbesondere da die strittigen Unterhaltszahlungen nicht durch den Betrieb veranlasst worden seien. Der Bw. stellte gegen die o.a. Bescheide einen Vorlageantrag an…
…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar…