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UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…

UFSW RV/1011-W/04Bescheidberichtigung im Zusammenhang mit Pauschbetrag für auswärtigen Schulbesuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2007

…seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte…

UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

… 293b dann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht." Über die Berufung wurde erwogen: Streitpunkt Strittig ist im gegenständlichen Berufungsverfahren, ob die Berichtigung des ursprünglich ergangenen ESt.-Bescheides für 2006 vom 30.01.2008…

UFSL RV/1252-L/11Keine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO bei bewusster Korrektur der Abgabenerklärung durch die Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Um von einer offensichtlichen Unrichtigkeit sprechen zu können, muss die Unrichtigkeit für die Abgabenbehörde ohne weiteres Ermittlungsverfahren, also ohne nähere Untersuchungen im…

UFSS RV/0108-S/04Die aus der Körperschaftsteuererklärung übernommene Unrichtigkeit in Form eines bereits verrechneten Verlustabzuges ist in Verbindung mit der Aktenlage ohne weiteres Ermittlungsverfahren erkennbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…I Nr. 97/2002) einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Durch die Einführung des § 293 b BAO mit BGBl 1989/660 sollten die verfahrensrechtlichen Handhaben zur Herbeiführung eines der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Ergebnisses erweitert werden. …

UFSI RV/0605-I/03Vorliegen des Berichtigungstatbestandes gemäß § 293b BAO bei Feststellung der Rechtswidrigkeit auf Grund nachfolgender Sachverhaltserhebungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2004

…des Wohnrechtes vereinbart gewesen. Gegen eine Berichtung gemäß § 293b BAO spreche, dass die vom Finanzamt unterstellte Unrichtigkeit nicht auf der Übernahme aus der Abgabenerklärung beruhe, sondern die behauptete Unrichtigkeit durch eine Mitteilung der Betriebsprüfung, somit nach einem Ermittlungsverfahren erkennbar gewesen sei. Zum anderen sei dem…

UFSW RV/2189-W/02Abzugsfähigkeit von Pflichtversicherungsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…Bescheidbegründung wird dazu ausgeführt: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Berichtigung der Einkommensteuerbescheide 1993 bis 1996 und die Änderungen betreffend der Einkommensteuerveranlagung 1997 erfolgte…

UFSF RV/0399-F/09Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld, wenn Forderung vom Geschenknehmer jederzeit geltend gemacht werden kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…Finanzamt im Wesentlichen aus: Ad 1) Bescheidberichtigungen gem. § 293b BAO sind nur bei Übernahme von offensichtlichen Fehlern aus Abgabenerklärungen möglich. Gegenständlich erfolgte allerdings die Übernahme aus einer SchSt-Anmeldung gem. § 22 ErbStG, die keine Abgabenerklärung darstellt. Auf die Übernahme von Fehlern aus schlichten Anmeldungen ist…

UFSW RV/0986-W/06Berichtigung von Einkommensteuerbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2006

…und der Veranlagung zur Einkommensteuer vorliegen. Wenn nun - wie im vorliegenden Fall - offensichtliche Unrichtigkeiten gar nicht vorliegen, ist auch eine Übernahme solcher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung nicht möglich. Insoweit hat das Finanzamt den Antrag des Bw. auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 vom…

UFSW RV/1730-W/041. Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung 2. Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2008

…hinweg überhaupt keine Rechtssicherheit gegeben wäre. § 293b BAO sei nicht anzuwenden, da es sich um keine offensichtliche Unrichtigkeit aus der Übernahme von Abgabenerklärungen handle und selbst wenn diese gegeben wäre, von einer Berichtigung Abstand zu nehmen wäre, da keine steuerlichen Folgen der Unrichtigkeit gegeben seien…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 2/2

…Die Berichtigung liegt im Ermessen, wenn ihre grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen (offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen). Das Prinzip der Rechtsrichtigkeit hat dabei Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Ritz, aaO, 9). Geringfügige Folgen lösen keine Berichtigung aus, behördliches Verschulden hindert aber nicht. c. Entscheidend für die rechtliche Würdigung…

UFSW RV/1640-W/05Anwendung des § 295a BAO in Zusammenhang mit Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2005

…hätten die Abgabenerklärungen vornehmlich in der Bekanntgabe von Sachverhalten zu bestehen, die rechtliche Wertung und die Festlegung der mit den Sachverhalten zu verbindenden Rechtsfolgen seien Aufgabe der Behörde". Da die - von der Behörde behauptete - Rechtsunrichtigkeit des Erstbescheides nicht auf einer Übernahme aus den Abgabenerklärungen beruhe…

UFSF RV/0119-F/03Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen, Berichtigung gemäß § 293 b BAO nach Aufhebung von Wiederaufnahmebescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…die Berufung wurde erwogen: § 293 b BAO gestattet die Berichtigung von Bescheiden, die qualifiziert rechtswidrig sind. Die Rechtswidrigkeit muss ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat. Die Berichtigung nach § 293 b BAO kann nicht…

UFSK RV/0160-K/11Berichtigung gem. § 293b BAO nur bei Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…2002/13/0071; 22.12.2004, 2004/15/0126). Hinsichtlich des Streitjahres 2006 fehlt dem bekämpften Berichtigungsbescheid schon die Tatbestandsvoraussetzung der Übernahme einer offenkundigen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung, ändert der bekämpfte Bescheid doch die ergangene Berufungsvorentscheidung vom 30.11.2007 ab, mittels welcher im Berufungsverfahren…

UFSW RV/1797-W/04keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…

UFSG RV/0099-G/061. Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen 2. Werbungskosten eines Musiklehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.03.2007

…Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Bestimmung des § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich…

UFSW RV/2242-W/05Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier in der Berufungssache der JC, vertreten durch Saller & Saller Steuerberatungs GmbH, 5500 Bischofshofen, Sparkassenstraße 16, vom 14. September 2005…

UFSW RV/1471-W/05Offensichtliche Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.04.2006

…Betriebsprüfung eine Berichtigung gem. § 293b BAO vorgenommen werden müssen, da die Rechtswidrigkeit der Erstbescheide auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhte, insbesondere da die strittigen Unterhaltszahlungen nicht durch den Betrieb veranlasst worden seien. Der Bw. stellte gegen die o.a. Bescheide einen Vorlageantrag an…

UFSI RV/0122-I/03Bescheidberichtigung wegen Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar…