…wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur nicht mehr gegeben. Dagegen erhob die Bw. Berufung und führte dazu zusammengefasst mit dem Vorbringen im Vorlageantrag folgendes aus: Entgegen der Darstellung des Finanzamtes stellten die Vorgänge aus den Jahren 1992 und 1993 keine wesentlichen Änderungen der organisatorischen und wirtschaftlichen Strukturen…
…überspielt werden sollten, worauf die Kunden (Steuerberatungskanzleien) zugreifen hätten können. Die Kooperationspartner der Bw. wären dabei einerseits die Steuerberatungskanzlei des A, andererseits diverse Firmen wie insbesondere K gewesen, die für die EDV-mäßige Durchführung zuständig waren. Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur ist dabei anzunehmen…
…gelöscht. Dieser zeitliche Ablauf spricht eindeutig für einen vollständigen Wechsel des willensbildenden Organes der Bw. 3. Änderungen in der wirtschaftlichen Struktur: Unternehmensgegenstand der Bw. war der Erwerb von Anteilen anderer Unternehmen, in denen die Gesellschaft eine dominierende Stellung einnimmt, sie wirtschaftlich leitet und beeinflusst, sowie…
…Änderungen im Gesamtbild der Verhältnisse unterbleiben kann und muss, da eine Hauptvoraussetzung für das Versagen von Verlustvorträgen gar nichtvorliegt. Es ist auch gleichgültig, dass sich die wirtschaftliche Struktur der Gesellschaft vollkommen geändert hat. Die Identität des Steuersubjektes ist in diesem hier vorliegenden Sachverhalt gleichgeblieben. Der…
…von Geschäftsanteilen vorliegt und infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur der Mantelkauftatbestand im Sinne des § 8 Abs 4 Z 2 KStG verwirklicht wurde. Neben den allgemeinen - aus dem Einkommensteuergesetz 1988 übernommenen - Erfordernissen für den Verlustabzug ist bei Körperschaften infolge der Bestimmung des …
…Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Da im berufungsgegenständlichen Fall eine Verschmelzung stattgefunden hat, sind weiters die diesbezüglichen Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) anzuwenden. Art. I § 4 UmgrStGin der…
…SWK 2003, S 256). Da bereits zwei Voraussetzungen nicht vorliegen, erübrigt sich die Prüfung, ob eventuell eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur eingetreten ist. Das UmgrStG knüpft zwar ebenfalls an die Mantelkaufbestimmung des § 8 Abs. 4 Z 2 an, erweitert aber deren Anwendungsbereich bei Umgründungen…
…isolierte Betrachtung des Tatbestandselementes der Änderung der wirtschaftlichen Struktur sei weder zulässig noch zielführend. Demzufolge gehe auch die Argumentation, dass der verlustverursachende Betrieb am Verschmelzungsstichtag im vergleichbaren Umfang nicht mehr vorhanden sei, ins Leere. Was das Erhalten eines wesentlichen Teiles der Arbeitnehmer des untergegangenen Unternehmens…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…als infolge der Änderung der wirtschaftlichen Struktur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung stille Reserven steuerwirksam aufgedeckt werden." Gemäß § 10 UmgrStG ist § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: | 1. | "a) | Für Verluste der übertragenden Körperschaft…
…die Tätigkeit der Planung, des Baues und Betriebes von Golfplätzen und Freizeitzentren aus. Nach dem Gesellschafterwechsel im Jahr 1995 hat die Gesellschaft die Gestellung von Büropersonal für einen einzigen Auftraggeber betrieben und nicht bewiesene Beratungsleistungen erbracht. Die wesentliche Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur ist…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…haben. Dass eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur durch die im Herbst 1999 erfolgte Betriebseinstellung und den Verkauf des Gaststättenbetriebes erfolgte, steht außer Streit. Ebenso ist unstrittig, dass eine entgeltliche Abtretung aller Gesellschaftsanteile im Juni 2000 an Y, der ab diesem Zeitpunkt die Geschäftsführerfunktion übernahm…
…die Änderung von 100% der organisatorischen sowie der wirtschaftlichen Struktur aufzuwiegen. Beachtlich ist dabei, dass die Bw. mehr als drei Jahre keinerlei Aktivitäten entfaltete und hinsichtlich des Treuhandverhältnisses zwar den Treuhandvertrag, aber keine schriftlichen Nachweise über dessen Ausübung vorlegen konnte. Die Identität des (der) Steuerpflichtigen…
…der Steuererklärung 2003 wurde ein Verlustabzug von 121.382,84 € und für 2004 ein Verlustabzug von 122.042,89 € geltend gemacht. Fest steht auf Grund dieses Sachverhaltes, dass neben einer Änderung der Gesellschafterstruktur auch eine wesentliche Änderung in der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur…
…bleibt eine wesentliche Strukturänderung nach einem qualifizierten unentgeltlichen Anteilserwerb unter Lebenden und von Todes wegen unberührt. Demnach kann bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur kein Mantelkauf vorliegen (vgl…
…Der Verlustabzug im KStG 1988, ÖStZ 1989, S. 40f). Da die Bestimmung des § 8 Abs 4 Z 2 KStG den Mantelkauf von einem entgeltlichen Anteilserwerb abhängig macht, bleibt im Falle einer unentgeltlichen Anteilsübertragung das Verlustvortragsrecht auch bei einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur…
…287; KStR 2000 Rz 1181). Daher wird eine bloße Verminderung und Weiterführung der bisherigen Tätigkeit im verminderten Umfang iA keine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur bedeuten. Bei Schaffung einer zusätzlichen wirtschaftlichen Einheit im Herrschaftsbereich des Folgeeigentümers führt dies iVm den übrigen Voraussetzungen zum Mantelkauftatbestand, wenn…
…und organisatorischen Struktur (der Bw) sei zweifellos gegeben. Es liege jedoch auch eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur vor: Zwar könnte die bloße Beendigung einer wirtschaftlichen Einheit die Annahme eines Mantelkaufes nicht rechtfertigen. Von einer bloßen Beendigung sei aber gegenständlich nicht auszugehen. Die (bisherige) wirtschaftliche Tätigkeit…
…als Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur sowie der Gesellschafterstruktur einer Kapitalgesellschaft kann sich uU über einen mehrjährigen Zeitraum hinziehen. Die Anwendung des Mantelkauftatbestandes erfordert es aber, einen exakten Zeitpunkt des Mantelkaufes festzulegen. Dieser Zeitpunkt wird nach neuerer Ansicht dann gegeben sein, wenn die Strukturänderungen…