…Der die Grundlage für die vom Finanzamt gemäß § 24 Abs. 3 KStG 1988 iVm § 45 Abs. 1 EStG 1988 vorgenommene Festsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2004 und Folgejahre bildende Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2002 wurde abgeändert. Durch die Änderung der…
…Finanzamt die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2011 auf Grund einer Planungsrechnung der Bw zuzüglich der auf die Hinzurechnung der Darlehenszinsen, die auf Grund der gesetzlichen Änderungen des § 11 KStG nicht mehr als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, entfallenden Körperschaftsteuer festgesetzt. In der Vorschaurechung waren…
…Einwand, dass es sich bei den Einkommensteuerrichtlinien nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.2007, 2002/14/0140) mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt um keine beachtliche Rechtsquelle handelt. Nach der Bestimmung des § 45 Abs. 3 EstG ist lediglich eine Änderung der Vorauszahlung nach dem 30…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2003 und Folgejahre vom 6. November 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…genannten Darlehenszinsen als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben zu berücksichtigen und eine Neufestsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2011 in Höhe von TEUR 2.240 (TEUR 8.000 minus TEUR 5.760) vorzunehmen. In den weiteren Ausführungen der Begründung werden verfassungsrechtliche Bedenken dargelegt. Das Finanzamt legte die…
…Die Vorauszahlungen sind zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. (3) Bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung…
…über die Veranlagung und Entrichtung der Körperschaftsteuer sinngemäß anzuwenden. Die Vorauszahlungsverpflichtung bei der Körperschaftsteuer ergibt sich somit aus § 45 EStG 1988. Gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 darf das Finanzamt nach dem 30. September Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht…
…Jahr entsprechen. Geänderte Einkommenserwartungen rechtfertigen entsprechende Änderungen oder Anpassungen der ursprünglichen Vorauszahlungen. Da der in der Berufungsvorentscheidung festgesetzte Vorauszahlungsbetrag diese Voraussetzungen voll und ganz erfüllt, war er auch dieser Berufungsentscheidung zugrunde zu legen. Der Hinweis der Berufungswerberin, dass der Einkommensteuerbescheid 1999 nicht rechtskräftig sei, geht…
…Gutschrift. Im übrigen sei erwähnt, dass eine individuelle Änderung der Vorauszahlungen durch das Finanzamt gemäß § 45 Abs. 4 EStG möglich ist, wenn sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ein höherer oder niedrigerer Einkommensteuerbetrag ergeben wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn das erwartete Einkommen…
…worauf der Einkommensteuerbescheid 2007 am 7. Oktober 2008 erging; am 8. Oktober 2008 erließ das Finanzamt den Bescheid betreffend die Einkommensteuervorauszahlung 2008. Gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 darf das Finanzamt nach dem 30. September Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr…
…wird die Vermietung als Ärztezentrum (3 Einheiten) sowie Wohnung (1 Einheit) angestrebt. Bis dato wurden keine Erlöse erzielt. Den Ausführungen der Bp. wonach eine Änderung der Bewirtschaftung angestrebt wird, indem die bisherigen für Wohnzwecke genutzten Räumlichkeiten in Arztpraxen umgebaut und eine neue Nutzungsmöglichkeit des Dachbodens…
…Vermurungs- und Lawinenschäden) betroffen, kann ein Antrag auf eine Änderung der Vorauszahlung abweichend von Abs. 3 bis zum 31. Oktober gestellt werden." Vorauszuschicken ist, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen nichts an der Vorauszahlungsverpflichtung ändert (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke…
…Vorjahren und entspricht damit auch der Aussage des Bw. in seiner Vorsprache am 23. Jänner 2012, wonach es einnahmenseitig seit dem Jahr 2004 keine wesentlichen Änderungen gegeben habe. Die Berufung ist daher in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. 3) Vorauszahlungsbescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
…Vorauszahlungen zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. Nach Abs. 3 werden bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung…
…auf Versicherungsvertreter, welche häufig in einem völlig anderen Beruf vollzeitbeschäftigt sind. "Lohnsteuer-Rückfluss": Nach meinem Wissensstand werden in Österreich für die steuerliche Bemessung alle Einkunftsarten zusammengerechnet, sowohl die positiven Einkünfte als auch die negativen Einkünfte. Meiner Ansicht nach entspricht es dabei der Lebenserfahrung, dass für…
…Im Übrigen sei nochmals erwähnt, dass eine individuelle Änderung der Vorauszahlungen durch das Finanzamt gemäß § 45 Abs. 4 EStG möglich ist, wenn sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ein höherer oder niedrigerer Einkommensteuerbetrag ergeben wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn das erwartete Einkommen…
…anzuwendenden Fassung unterliegen der Normverbrauchsabgabe folgende Vorgänge: 1. Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie von Vorführkraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1972) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur…
…Gutschrift. Im Übrigen sei erwähnt, dass eine individuelle Änderung der Vorauszahlungen durch das Finanzamt gemäß § 45 Abs. 4 EStG möglich ist, wenn sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ein höherer oder niedrigerer Einkommensteuerbetrag ergeben wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn das erwartete Einkommen…
…S 29 ff). Im Berufungsfall haben die Vorauszahlungen (16.271,02 €) die ursprüngliche Einkommensteuerfestsetzung (14.975,84 €) um 1.295,18 € überstiegen. Mangels Nachforderung war daher die vom Bw. entrichtete Anzahlung anlässlich der Erlassung des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides zur Gänze seinem Abgabenkonto gutzuschreiben…
…2000. Gegen die festgesetzte Höhe der Vorauszahlungsbeträge wurden von der Berufungswerberin keine gesonderten Einwände erhoben. Da der angefochtene Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 durch die vorliegende Berufungsentscheidung (infolge Einreichung einer berichtigten Körperschaftsteuererklärung) abgeändert wird, ergibt sich auch eine Änderung des angefochtenen Vorauszahlungsbescheides. Die…