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UFSW RV/0863-W/05Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer, Änderung der Körperschaftsteuerschuld für das letztveranlagte Jahr auf Grund einer Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2005

…Der die Grundlage für die vom Finanzamt gemäß § 24 Abs. 3 KStG 1988 iVm § 45 Abs. 1 EStG 1988 vorgenommene Festsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2004 und Folgejahre bildende Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2002 wurde abgeändert. Durch die Änderung der…

UFSW RV/1637-W/11Verfassungswidrigkeit der Änderung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang von Kapitalerhöhung oder Beteiligungserwerb im Konzern iSd § 11 Abs. 1 Z 4 KStG idF Budgetbegleitgesetz 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…Finanzamt die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2011 auf Grund einer Planungsrechnung der Bw zuzüglich der auf die Hinzurechnung der Darlehenszinsen, die auf Grund der gesetzlichen Änderungen des § 11 KStG nicht mehr als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, entfallenden Körperschaftsteuer festgesetzt. In der Vorschaurechung waren…

EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Die Vorauszahlungen sind in vier Teilbeträgen, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. Die genannten Fälligkeiten sind gesetzlich vorgegeben und dürfen nicht durch einen Bescheidspruch abgeändert werden. 28.5.3.3 Änderung der Vorauszahlungen Rz 7565: Eine Änderung der Vorauszahlungen…

UFSW RV/2855-W/07Abweisung der Aussetzung der Einhebung mangels Erfolgsaussichten der Berufung gegen Einkommensteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2008

…Einwand, dass es sich bei den Einkommensteuerrichtlinien nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.2007, 2002/14/0140) mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt um keine beachtliche Rechtsquelle handelt. Nach der Bestimmung des § 45 Abs. 3 EstG ist lediglich eine Änderung der Vorauszahlung nach dem 30…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…bestimmten Vorauszahlungen und anderen in Teilbeträgen fällig werdenden Abgaben Rz 493: Wird einer Beschwerde gegen einen Abgabenbescheid (teilweise) stattgegeben, so führt dies grundsätzlich zu einer Rückstandsminderung, die mit Bekanntgabe der Beschwerdevorentscheidung oder des Erkenntnisses wirksam wird. Rz 494: Wurde einem Antrag auf Aussetzung von Vorauszahlungsteilbeträgen…

BFG RV/7104327/2024Änderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung aufgrund des Ergehens des betreffenden Jahresbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2025

…wurde, wäre nach § 45 Abs. 1 EStG 1988 - alleine basierend auf der Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2022 als Grundlagenbescheid - die daraus resultierende Einkommensteuer-Vorauszahlung 2023 mit EUR 1.955,00 zu ermitteln: | Bezeichnung: | Betrag: | ESt-Schuld lt. BFG-Erkenntnis 17.12.2024, GZ…

UFSW RV/0171-W/03Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2003 und Folgejahre vom 6. November 2003 entschieden:   Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSS RV/0641-S/11Verfassungswidrigkeit der Änderung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen (§ 11 Abs. 1 Z 4 KStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2011

…genannten Darlehenszinsen als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben zu berücksichtigen und eine Neufestsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2011 in Höhe von TEUR 2.240 (TEUR 8.000 minus TEUR 5.760) vorzunehmen. In den weiteren Ausführungen der Begründung werden verfassungsrechtliche Bedenken dargelegt. Das Finanzamt legte die…

UFSS RV/0388-S/03Gutschrift bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2006

…Die Vorauszahlungen sind zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. (3) Bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung…

UFSI RV/0654-I/081. Keine erstmalige Festsetzung von Körperschaftsteuervorauszahlungen nach Ablauf der Erklärungsfrist für ein Kalenderjahr 2. Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2011

…über die Veranlagung und Entrichtung der Körperschaftsteuer sinngemäß anzuwenden. Die Vorauszahlungsverpflichtung bei der Körperschaftsteuer ergibt sich somit aus § 45 EStG 1988. Gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 darf das Finanzamt nach dem 30. September Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht…

UFSL RV/1113-L/02Höhe der Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2003

…Jahr entsprechen. Geänderte Einkommenserwartungen rechtfertigen entsprechende Änderungen oder Anpassungen der ursprünglichen Vorauszahlungen. Da der in der Berufungsvorentscheidung festgesetzte Vorauszahlungsbetrag diese Voraussetzungen voll und ganz erfüllt, war er auch dieser Berufungsentscheidung zugrunde zu legen. Der Hinweis der Berufungswerberin, dass der Einkommensteuerbescheid 1999 nicht rechtskräftig sei, geht…

UFSW RV/1124-W/04Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…Gutschrift. Im übrigen sei erwähnt, dass eine individuelle Änderung der Vorauszahlungen durch das Finanzamt gemäß § 45 Abs. 4 EStG möglich ist, wenn sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ein höherer oder niedrigerer Einkommensteuerbetrag ergeben wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn das erwartete Einkommen…

BFG RV/5100747/2022Herabsetzung von Vorauszahlungen nur für das laufende Kalenderjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2022

…Die Vorauszahlungen sind zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. (3) Bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung…

BFG RV/7103133/2021Anrechnung von Vorauszahlungen im Einkommensteuerbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2021

…von Vorauszahlungen bisher zugrunde liegenden Veranlagungsbescheides, aber auch aufgrund von Änderungen des Vorauszahlungsbescheides selbst, zB in einem Rechtsmittelverfahren oder nach Aufhebung gemäß § 299 BAO (Jakom/Peyerl, EStG, 2021, § 45 Tz 13 mwN). Nach § 45 Abs 1 EStG ergibt sich die Höhe der Vorauszahlungen aus der…

BFG RV/3100311/2015Mangelnde Glaubhaftmachung von Umständen, die zu einer Änderung bzw. Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen führen können (mangelnde Liquidität, Zufluss von Einnahmen, Zahlungsmoral)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2015

…Euro abgerundet. Die Vorauszahlungen werden für ein volle Kalenderjahr festgesetzt; sie sind zu je einem Viertel des Betrages am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. ex lege fällig. Eine Änderung der Fälligkeit im Spruch eines Vorauszahlungsbescheides ist unzulässig (Jakom/Baldauf EStG, 2015…

BFG RV/7101669/2019Anwendbarkeit der Änderungssperre bei Erlassung eines KVZ-Bescheides für eine Unternehmensgruppe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2022

…kann das Finanzamt die Vorauszahlung jener Steuer anpassen, d.h. somit erhöhen oder vermindern, die sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ergeben wird. Nach dem 30. September darf das Finanzamt gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende…

BFG RV/7106288/2015Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2016

…aus der Besteuerung aus, so kann die Vorauszahlung pauschal entsprechend angepasst werden. Dabei sind Abs. 1 und Abs. 3 anzuwenden. Abs. 5 leg. cit.: Ist ein Steuerpflichtiger von Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) betroffen, kann ein Antrag auf eine Änderung der Vorauszahlung abweichend…

UFSL RV/1313-L/08Der Bescheid betreffend erstmalig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen darf nach dem 30.9. des jeweiligen Jahres ergehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…worauf der Einkommensteuerbescheid 2007 am 7. Oktober 2008 erging; am 8. Oktober 2008 erließ das Finanzamt den Bescheid betreffend die Einkommensteuervorauszahlung 2008. Gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 darf das Finanzamt nach dem 30. September Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr…

UFSW RV/1370-W/07Vorsteuern aus der Errichtung von Gebäuden können nur dann bereits vor Vermietung berücksichtigt werden, wenn die Absicht in einer bindenden Vereinbarung dargetan wird oder mit ziemlicher Sicherheit feststeht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2008

…wird die Vermietung als Ärztezentrum (3 Einheiten) sowie Wohnung (1 Einheit) angestrebt. Bis dato wurden keine Erlöse erzielt. Den Ausführungen der Bp. wonach eine Änderung der Bewirtschaftung angestrebt wird, indem die bisherigen für Wohnzwecke genutzten Räumlichkeiten in Arztpraxen umgebaut und eine neue Nutzungsmöglichkeit des Dachbodens…

BFG RV/1100152/2018Wegfall der Bindung von Vorauszahlungsfestsetzungen an den letzten Veranlagungsbescheid, wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2018

…Die Vorauszahlungen sind zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. (3) Bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung…