…gestaltet war, dass dem "Leistungserbringer" keine Geldmittel zugingen, sondern der Mittalabfluss aus dem Bereich der Bw via á-conto Zahlungen immer nur in der Höhe erfolgte, wie dies für die Familie des Geschäftsführers der Bw zur Bedeckung ihrer monatlichen Verpflichtungen notwendig war. Dazu kommt, dass…
…09/2000 seien nachgereicht worden. Weiters seien die Jahresabschlüsse von 1999 und 2000 und auch die dazugehörigen Erklärungen abgegeben worden. Für die Umsatzsteuerschuld seien a conto-Zahlungen gemacht worden. Seit der Umstellung auf ein Computerprogramm würden die Erklärungen termingerecht abgegeben. Die mit dem Finanzamt getroffenen…
…samt Vorsteuern; jährliche Betriebskostenabrechnungen oä.) wurde dabei von einer damit von der Bw. beauftragten Hausverwaltung (I) durchgeführt, welche die monatlichen Mieteinnahmen an die Bw. ("a-conto-Zahlungen") überwies. Neben den erst im Zuge der (abgabenbehördlichen) Außenprüfung/Nachschau vom Dezember 2008, ABNr. 12/08, von der…
…Gf erhalte keinen Kostenersatz für Aufwendungen, die ihm aus seiner Tätigkeit erwachsen, der Gf erhielte keine fixen monatlichen Bezüge, sondern fallweise à conto Zahlungen, die Höhe seiner Entlohnung werde bei der Bilanzbesprechnung festgelegt, sie sei abhängig vom Gewinn der Ges, von den Erlösen und vom…
…Rücküberweisung von ATS 453.208,00 als "Nutzungsentgelte für das Markenrecht" nach B erkennen. Laut Abrechnung der C wurden die á-conto Zahlungen zur Gänze dem Aufwand für die Gestaltung des Verpackungsmaterials zugeordnet (zB für das Jahr 1998 AB der BP Seite 76) In diesem…
…a-conto-Zahlungen wie folgt geleistet worden: | 1.200,00 € | 9. Jänner 2003 | 10.836,46 € | 4. April 2003 | 500,00 € | 26. September 2003 | 514,54 € | 3. Dezember 2003 Diese a-conto-Zahlungen…
…Aufträge erfüllte, ist deshalb nicht klar nachzuvollziehen, weil es in der Unternehmensberatungsbranche offensichtlich nicht unüblich ist, à conto Zahlungen zu leisten (vgl. [Zeuge_MC] in RV/0380-S/06 Bl. 113) und die Leistungen auch regelmäßig abgerechnet wurden. 2.2.4.2 Unternehmensbezeichnung, Rechtsform etc…
…ist durch den Modus der Abrechnung (in der Regel monatlich und sehr zeitnah), durch übliche á conto Zahlungen sowie durch Bankgarantien vernachlässigbar (siehe "deposit" beim Auftrag [Ort_J***] - Punkt 2.1.2.1 - sowie die Aussagen des Zeugen [Zeuge_MC]). - RV/0380-S/06 Bl…
…CS. GesmbH S 27.710.541,73 an die Bw. überwiesen und die P. AG weitere S 180.000,- a conto Zahlungen für Personalbeistellung an die Bw. geleistet hatte. Die von der CS. GesmbH bis Ende 1992 überwiesenen Beträge lagen über den von der Bp…
…Weiters sei vereinbart worden, dass A-conto-Zahlungen angefordert werden könnten, welche jedoch vom Geschäftsführer zurückzufordern seien, soweit sie das laut Endabrechnung zustehende Honorar übersteigen würden. Sollte sich infolge zu hoher A-conto-Zahlungen eine Verrechnungsforderung der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer ergeben, so werde diese…
…die Kunden bezahlt hatten und die entsprechenden Zahlungen in der Kassaführung nicht erfasst worden waren. Folgende Kassafehlbeträge wurden festgestellt: | 2006: | Datum | Euro | | 29.09.2006 | 37.740,00 2007: Wäre die a-conto-Zahlung (Barzahlung) vom 18.6.2007…
…Richtung abgeändert werden könne, sodass jedes Risiko wegfallen würde. Ein weiteres Merkmal für das Bestehen eines Dienstverhältnisses sei die laufende Entlohnung (a-conto-Zahlungen), die anlässlich der Erstellung des Jahresabschlusses endgültig bemessen werden würden. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung wird vorgebracht, dass die Berufungswerberin…
…ist, zumal einmal die gänzliche Nichtauszahlung von Löhnen und einmal behauptet wird, dass ab Mitte November 2001 nur mehr á conto - Zahlungen auf die Löhne erfolgt wären. Außerdem wurden die in Haftung gezogenen Lohnabgabenbeträge im Zuge ihrer Meldung an das Finanzamt mittels UVAs vom Berufungswerber…
…das Honorar für die Geschäftsführertätigkeit mit 30 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Berufungswerberin vor Abzug der Geschäftsführungskosten festgesetzt. Weiters sei vereinbart worden, dass A-conto-Zahlungen angefordert werden könnten, welche jedoch vom Geschäftsführer zurückzufordern seien, soweit sie das laut Endabrechnung zustehende Honorar übersteigen würden…
…Geschäftsführer ein Unternehmerrisiko trage, gehe allein daraus hervor, dass infolge eines Ergebnisrückganges im Jahr 2001 für dieses Jahr keine Prämie zufließen werde und die à conto Zahlungen eingestellt worden seien. Im Auftragsverhältnis des Geschäftsführers zur Berufungswerberin liege weder eine persönliche Dienstpflicht, noch eine organisatorische Eingliederung…
…beiden Vereinbarungen wurde weiters festgehalten: Die gesetzliche Sozialversicherung ebenso wie die Einkommensteuer sind vom Geschäftsführer selbst zu tragen. Der Geschäftsführer erhält während des Jahres angemessene monatliche A-conto-Zahlungen auf sein Jahresentgelt. Eine genaue Abrechnung der Geschäftsführungsbezüge hat jährlich nach Erstellung des Jahresabschlusses zu erfolgen…
…Mittel auszukommen, sei vertraglich vereinbart worden, dass der Gf. monatliche a-conto-Zahlungen in Höhe von höchstens S 100.000,00 anfordern könne. Von diesem Recht habe der Gf. auf Grund des guten Geschäftsganges der Gesellschaft von Februar bis August 1999 Gebrauch gemacht. Weiters sei…
…Im Jahr 1994 wurden 4 a-conto Zahlungen an den südamerikanischen Vermittler über jeweils S 50.000,- geleistet, wobei die Verbuchung unter Auflösung des Rückstellungskontos erfolgte. Die Bp. qualifizierte diese Zahlungen als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer und rechnete sie dem Gewinn hinzu. - Telefonkosten…
…der Bw. gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer Ing. Helmut E. ausgewiesen seien. Die Darlehensforderungen seien durch Entnahmevorgänge entstanden, die man als "a conto Zahlungen" verbuchte habe. Die den Entnahmebuchungen zugrunde liegenden Belege seien nicht auffindbar gewesen. Die Forderung gegenüber Ing. Helmut E. sei verzinst worden. Die Zinsen…
…März 2005; die Summe aus 8.400 + 5.570,80 ergibt nämlich 13.970,80). Das Finanzamt hätte die Abgabepflichtige u.a. auffordern müssen, die Namen und Adressen der Geschäftspartner sowie die Höhe der erzielten Bar-Einnahmen (á conto Zahlungen) bzw. Kontoüberweisungen bekannt zu geben…