…Instanz mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft worden, da unter anderem eine Änderung des Freispruches nach § 259 Z. 3 StPO in einen solchen nach § 214 FinStrG angestrebt worden sei. Der Oberste Gerichtshof habe die Nichtigkeits-beschwerde verworfen und seine Entscheidung vom 8. November 2000, GZ.Y, damit begründet…
…sodass der Freispruch nicht nach § 259 Z. 3 Strafprozessordnung (StPO), sondern nach § 214 FinStrG erfolgt sei. Eine Nichtigkeitsbeschwerde des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I. Instanz gegen dieses Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 13. September 2006, 13 Os 66/06i, zurückgewiesen. Das Finanzamt…
…1 FinStrG führt aus, dass der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens einer Verurteilung (Bestrafung) wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegensteht, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht hat. Die solcherart § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat…
…sie erhobenen Anklage wegen Unzuständigkeit des Schöffengerichtes gemäß § 214 FinStrG freigesprochen worden ist. Laut Aktenlage sei die Beschuldigte Prokuristin der Firma F GmbH in A und innerbetrieblich für den Einkauf bei der Firma T GmbH zuständig gewesen. Bei dieser Firma habe sie daher als Prokuristin…
…behördlich weiterzuführen, ist zunächst auszuführen: Gemäß § 214 Abs.1 FinStrG steht der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens der Verurteilung wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegen, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht hat. Abs. 2 Ein Freispruch wegen…
…Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer beruhten auf den Schätzungen der Abgabenbehörde. Gegen den Bw. sei zunächst ein gerichtliches Finanzstrafverfahren geführt worden, das mit einem Freispruch nach § 214 FinStrG geendet habe. Nach dem im Gerichtsverfahren erstellten Gutachten des Sachverständigen P. vom 26. April 2010 leide der Bw…
…a FinStrG eingeleitet wurde und dass das gerichtliche Finanzstrafverfahren lediglich wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geführt wurde. Das nach dem erwähnten Unzuständigkeitsurteil (§ 214 FinStrG) des Landesgerichtes für Strafsachen Wien von der Finanzstrafbehörde geführte Finanzstrafverfahren wurde hinsichtlich des Jahres 1993 durch das einen Schuldspruch…
…zu einem gerichtlichen Finanzstrafverfahren gekommen, mit Urteil vom 24. Mai 2007 sei ein Freispruch wegen Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG erfolgt, da ein vorsätzliches Handeln des Bw. nicht nachgewiesen werden habe können. Der Schaden sei bislang nicht gutgemacht. Nachvollziehbar habe S. in der Verhandlung vor dem…
…83.942,13 | 1996 | 257.954,00 Summe :S 907.966,32 Der Schöffensenat hat sich den Feststellungen des Sachverständigen angeschlossen und gemäß § 214 FinStrG, mit der Begründung, dass der strafbestimmende Wertbetrag unter der Grenze für die Zuständigkeit des Landesgerichtes für Strafsachen…
…99/15/0154, hier zu einem Urteil nach § 214 FinStrG - ÖStZB 2003/135 = ÖStZ 2003/611). Unstrittig ist nach Ansicht des Berufungssenates auch, dass ein rechtskräftiges Strafurteil des Landesgerichtes wegen Delikte nach dem Strafgesetzbuch für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die…
…vom 13. Dezember 2007, xx, wurde X von den ihm angelasteten Abgabenhinterziehungen gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen. Eine vorsätzliche Handlungsweise sei nicht erweisbar, weshalb auch eine gerichtliche Zuständigkeit nicht bestehe. Unter Berücksichtigung der gegen den Genannten geführten Exekutionsverfahren lasse sich erschließen, dass…
…GZ. 39 Hv 148/02-t, wurde der Beschuldigte von dieser gegen ihn erhobenen Anklage gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen. Begründend führte das Gericht im Wesentlichen aus, im Zweifel sei davon auszugehen, dass die strafbestimmenden Wertbeträge € 75.000,00 nicht übersteigen…
…ein Freispruch wegen Unzuständigkeit gem. § 214 FinStrG. Daher wurde gegen ihn vom Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 26.9.2001 ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren eingeleitet. Die dagegen eingebrachte Beschwerde wurde mit Beschwerdeentscheidung vom 24.5.2002 als unbegründet abgewiesen, worauf hin das Zollamt Salzburg…
…lit. a FinStrG verwirklicht, indem er Scheinrechnungen zur Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen ausgestellt habe. Zwar wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 5. März 2002, Gz.Hv, von dieser Anklage gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen, der Schöffensenat hat jedoch ausdrücklich festgestellt…
…unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Lediglich von weiteren Vorwürfen wurde der Bw. gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof hat diesen Schuldspruch des Bw. (und zweier Mitangeklagter) sowie die betreffenden Strafaussprüche mit Urteil vom 19. 8. 2010…
…0235; 3.10.1996, 96/16/0200). Mit Gerichtsurteil des Landesgerichtes Wels vom 23. Juni 2003 wurde der Bf. gemäß § 214 FinStrG wegen gerichtlicher Unzuständigkeit freigesprochen. In der Folge wurde der Bf. vom Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz, mit Strafverfügung vom 29. Juli 2003…
…zur Aktenzahl YZ , in dem die wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Verkürzung der Umsatzsteuer Jänner 2001 Angeklagten H.H. (Bw.) und M.G. wegen Unzuständigkeit des Gerichts gemäß § 214 FinStrG freigesprochen wurden. Daraus geht hervor, dass der Bw. für die steuerrechtlichen Angelegenheiten, die Buchhaltung und…
…auch ausgehändigt wurde. Dieser Urteilsausfertigung ist zu entnehmen, dass Ihr Mandant BW gem. § 214 Abs. 1 FinStrG freigesprochen wurde. Ihre Mandant wurde laut Pkt. D1 und 2 des Urteiles lediglich schuldig gesprochen, eine Vollstreckung vereitelt zu haben im Zusammenhang mit einem PKW. Der dadurch entstandene…
…W. vom 14. Juli 1999 wurde Unzuständigkeit des Gerichtes gem. § 214 FinStrG festgestellt und in den Entscheidungsgründen wie folgt ausgeführt: Herr W.K. hätte im Zeitraum 1992 bis 1994 die Geschäfte der Bw. betreffend einen Blumenhandel am Großmarkt in I. sowie ein Blumengeschäft in W.…
… 53 Abs.1 lit.a FinStrG), weshalb mit einem Freispruch gemäß § 214 Abs.2 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes vorzugehen gewesen sei. Nach dem daraus folgenden Übergang der Finanzstrafsache in die finanzstrafbehördliche Zuständigkeit hat der Spruchsenat beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg…