…nach § 1 Abs. 1 LVO nur von einer Einkunftsquelleneigenschaft ausgegangen werden. Ein Beobachtungszeitraum wie für die kleine Vermietung komme nicht in Betracht, da nach den Beurteilungskriterien der LVO von Beginn an feststehe, dass es sich hierbei um eine Einkunftsquelle handle. Für die von der Bw…
…seien. Nur die vermieteten Wohnungen kämen als Einkunftsquelle in Betracht. Der selbst bewohnte Teil sei auszublenden. Da tatsächlich lediglich zwei Wohnungen zur Erzielung von Einkünften verwendet worden seien, handle es sich um eine "kleine" Vermietung nach § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung. In den Fällen des …
…die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit 0 EUR festgestellt hat. 2) Umsatzsteuer: Der für das Einkommensteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei hat auch im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich Bedeutung. Unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung")…
…Wohnung über 130 m² groß ist und daher nicht den Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegt und eine Wohnung zT nicht zu Wohnzwecken vermietet wurde. Kleine Vermietung: Im Streitzeitraum ist die LVO idF vor der Novelle BGBl II Nr 358/1997 anzuwenden. Liebhaberei ist dabei bei einer…
…in krassem Gegensatz zur Prognoserechnung des FAes, mit der das FA vermutlich jede sog. kleine Vermietung zu einer Betätigung mit Liebhabereivermutung umfunktioniere, was sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sei, als er die Idee der Vorsorgewohnung propagiert habe. Mit der Berufung legte der Bw…
…Fall Dass die Vermietung der beiden Eigentumswohnungen als eine "steuerliche Einheit" zu werten sei, wurde im Verfahren von der Bwin. nicht behauptet. Indizien für eine einheitliche Bewirtschaftung ergeben sich aus der Aktenlage nicht. Es war daher eine getrennte Beurteilung der einzelnen Wohnungen vorzunehmen. "Kleine Vermietung" …
…dass bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO 1993 (und damit auch für die sogenannte "kleine Vermietung") eine getrennte Beurteilung der einkommensteuerlichen Liebhaberei und der "wirtschaftlichen Tätigkeit" bei der Umsatzsteuer vorzunehmen ist. Dabei ist zu entscheiden, ob die vom Steuerpflichtigen tatsächlich gewählte Form…
…1995 bis 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (=Bw.), erwarb im Jahr 1993 eine Eigentumswohnung in Bad Ischl und begann noch Ende 1993 mit deren Vermietung. Nachdem die Bw. seit Beginn nicht unerhebliche Werbungskostenüberschüsse erklärte…
…von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). 3. Eine Anerkennung der Bewirtschaftung von typisch der Lebensführung zuzurechnenden Mietobjekten ("kleine Vermietung") als Einkunftsquelle setzt demnach also voraus, dass trotz Auftretens zeitweiliger Verluste die Erzielung eines…
…das Vorliegen einer sog. Unwägbarkeit und damit das Vorliegen einer Einkunftsquelle. Hinsichtlich der Details des Berufungsvorbringens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Berufungsschrift (Bl. 64 und 65 des VA- Aktes 2004) verwiesen. Das Finanzamt erließ hinsichtlich der Einkommensteuer 1995 bis 2003 und hinsichtlich der…
…6. August 2003 - die Jahre 2000-2002 betreffend - hat die Abgabenbehörde erster Instanz sowohl hinsichtlich Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer entschieden, dass es sich bei der in Rede stehenden Vermietungstätigkeit um eine so genannte kleine Vermietungstätigkeit und damit um eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs…
…zweimal vermietet gewesen. Die Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten falle durch die LVO BGBl II 1997/358 ab 14. November 1997 generell unter § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung. Werde eine solche Betätigung (kleine Vermietung) durch Einstellung beendet, liege ein angeschlossener…
…der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist (vgl § 2 Abs. 4 und § 6 LVO), beurteilt sich nach den Grundsätzen, wie sie zur Einkommensteuer dargestellt sind. Es kommt also darauf an, ob die Vermietung solchen…
…Dieser würde wie folgt berechnet worden sein: | 1. EINNAHMEN Mieteinnahmen (Vermietung beginnt erst mit Fertigstellung cirka Mitte 1992) | | 0,00 S | 2. Ausgaben (Nettoverrechnung) | | | Finanzierungskosten | | | Zinsen | 121.500,00 S | | Bürgschaften |…
… Wie sei versucht worden, neue Mieter zu finden? Sei ein Makler beauftragt worden? Es sei die Vermietungsabsicht für sämtliche einnahmenlose Zeiträume zu dokumentieren (Inseratsrechnungen, Maklerverträge.....). | 10. | Laut Aktenlage sei keine Optionserklärung iSd § 8 Abs. 3 L-VO bis Ende Dezember 1999 eingereicht worden…
…erzielte in den gegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pensionist sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von diversen Liegenschaften. Aus den eingereichten Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ergibt sich das Objekt Straße 6 betreffend folgendes Bild: | | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 |…
…ist). Der Senat geht daher davon aus, dass auch Ihrerseits eine kleine Vermietung angenommen wird. 3. Nach ständiger Judikatur des VwGH (siehe etwa vom 8.2.2007, 2004/15/0079) steht der Ertragsfähigkeit einer Vermietungsbetätigung nicht entgegen, wenn die Liegenschaft vor der tatsächlichen Erzielung eines…
…Betriebsprüfung lasse diese Vermietung auf Dauer gesehen keine Überschüsse erwarten. Das Objekt: G weise den typischen Charakter eines Einfamilienhauses auf und werde auch jetzt von den derzeitigen Besitzern wieder als ein solches genutzt. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine "kleine Vermietung" iSd LVO…
…"kleine Vermietung") einen Gesamtwerbungskostenüberschuss iHv 5.769,61 € erwirtschaftet. Das Finanzamt hat - wie aus der Sachverhaltsdarstellung hervorgeht - die Rechtsauffassung vertreten, dass trotz objektiver Ertragsfähigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren Liebhaberei vorliege, da der Grund für die vorzeitige Beendigung der Vermietung keine Unwägbarkeiten darstellen…
…Umsatzsteuer (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 541). Ist eine kleine Vermietung ertragsteuerlich Liebhaberei, so ist sie dies auch umsatzsteuerlich. Beweispflichtig dafür, dass die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen erwarten lässt (§ 2 Abs. 4…