…2007/15/0025, bezüglich Nutzungsrechte an mehreren Appartements). Im vorliegenden Fall ist daher festzuhalten, dass es sich bei der Vermietungstätigkeit der Bf. in Ansehung der beiden in dem beschwerdegegenständlichen "Jahrhundertwendhaus" gelegenen Wohnungen um eine kleine Vermietung handelt, bei der diese beiden Wohneinheiten, obgleich diese in…
…bei den gegenständlichen Vermietungen sogenannte "kleine Vermietungen" vorgelegen haben besteht eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt auch diesbezüglich nicht vor. Dass bei einer "kleinen Vermietung" eine Betätigung…
…Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt. Die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum ("kleine Vermietung") unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht, es steht auch kein Vorsteuerabzug zu (ständige Rechtsprechung des VwGH, zuletzt VwGH 21.4.2023…
…durchgeführten mündlichen Verhandlung, und den im Abgabeninformationssystem, dem Zentralen Melderegister und in der Grundstücksdatenbank gespeicherten Daten. Strittig ist im vorliegend Fall allein die Rechtsfrage, ob eine sogenannte "große" oder "kleine" Vermietung vorliegt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Unternehmer ist, wer eine…
…Laudacher EStG, 2019, § 2 Rz 267). Es handelt sich gegenständlich um ein Haus mit zwei Wohneinheiten und ist eindeutig unter den Begriff kleine Vermietung zu subsumieren. Fallen im Rahmen einer kleinen Vermietung Verluste an so ist Liebhaberei zu vermuten, sofern nicht gemäß § 2 Abs. 4…
…§ 188 BAO aus. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass weiterhin Ungewissheit bezüglich der Erfolgsaussichten der Vermietungstätigkeit bestehe. Für die Frage ob Liebhaberei vorliege, sei die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre, insbesondere das Zutreffen der Umsatz- und Zinsentwicklung laut Prognoserechnung von Bedeutung. 3…
…von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Generell fällt die Vermietung von zwei Eigentumswohnungen unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO ("kleine Vermietung"), wobei jede Wohnung für sich eine organisatorisch in…
…nach § 1 Abs. 1 LVO nur von einer Einkunftsquelleneigenschaft ausgegangen werden. Ein Beobachtungszeitraum wie für die kleine Vermietung komme nicht in Betracht, da nach den Beurteilungskriterien der LVO von Beginn an feststehe, dass es sich hierbei um eine Einkunftsquelle handle. Für die von der Bw…
…der Vermietung von Wohnraum, der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen kann (privat nutzbarer Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO; "kleine Vermietung…
…seien. Nur die vermieteten Wohnungen kämen als Einkunftsquelle in Betracht. Der selbst bewohnte Teil sei auszublenden. Da tatsächlich lediglich zwei Wohnungen zur Erzielung von Einkünften verwendet worden seien, handle es sich um eine "kleine" Vermietung nach § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung. In den Fällen des …
…die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit 0 EUR festgestellt hat. 2) Umsatzsteuer: Der für das Einkommensteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei hat auch im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich Bedeutung. Unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung")…
…Wohnung über 130 m² groß ist und daher nicht den Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegt und eine Wohnung zT nicht zu Wohnzwecken vermietet wurde. Kleine Vermietung: Im Streitzeitraum ist die LVO idF vor der Novelle BGBl II Nr 358/1997 anzuwenden. Liebhaberei ist dabei bei einer…
…b), wenn dieser ausführt: „Der VwGH hat die vielfach insbesondere aus europarechtlichen Aspekten diskutierte Frage, ob eine – an sich unternehmerische Betätigung, wie sie die `kleine Vermietung` zweifellos darstellt – dennoch umsatzsteuerlich unbeachtlich sein kann, wohl endgültig gelöst“. Und (B. Renner) sinngemäß weiter: Die österreichische Regelung finde…
…0107, in die vom Finanzamt zitierte frühere Rechtsprechung einordnet. Insbesondere ist es nach Überzeugung des Senates unklar, ob und mit welcher Begründung eine kleine Vermietung, die grundsätzlich markt- und gesetzeskonform gestaltet ist, nicht auch unter Berufung auf Gemeinschaftsrecht als umsatzsteuerlich relevant zu beurteilen ist. Diese…
…………………….AfA……....10.132,59 € (AV des Prüfers vom 22.10.2013) Die Gesellschafter der Bf kauften das Ferienhaus zum Zwecke der touristischen Vermietung. Gleichzeitig schlossen die Gesellschafter der Bf einen Vertrag mit einer Betreiberin…
…in krassem Gegensatz zur Prognoserechnung des FAes, mit der das FA vermutlich jede sog. kleine Vermietung zu einer Betätigung mit Liebhabereivermutung umfunktioniere, was sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sei, als er die Idee der Vorsorgewohnung propagiert habe. Mit der Berufung legte der Bw…
…2. Auflage, TZ 221). Mit dem Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag vom September 2011 mit der zweiten Betreiberin änderte sich die Vermietungstätigkeit der Bf wesentlich: Der neue Betreiber hielt seine Zusagen, zum Unterschied vom ersten, zahlungsunfähigen Betreiber ein. Der neue Betreiber garantierte der Bf zum Unterschied vom…
…2 Z 3 LVO fällt, im Regelfall also um die Vermietung von Zinshäusern. Die „kleine“ Vermietung umfasst demgegenüber Objekte, die im Regelfall auch der Eigennutzung dienen können, wie zB Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, aber auch Miteigentumsanteile an einem Vermietungsobjekt, wenn damit qualifizierte Nutzungsrechte verbunden sind…
…Fall Dass die Vermietung der beiden Eigentumswohnungen als eine "steuerliche Einheit" zu werten sei, wurde im Verfahren von der Bwin. nicht behauptet. Indizien für eine einheitliche Bewirtschaftung ergeben sich aus der Aktenlage nicht. Es war daher eine getrennte Beurteilung der einzelnen Wohnungen vorzunehmen. "Kleine Vermietung" …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ri über die Beschwerde der Bf, Vermietungsgemeinschaft, Adr1, vertreten durch Dr. STB, Steuerberatung GmbH, Adr2, vom 13.07.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 21.05.2015 und 28.05…