…zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien. (2) Der Ursprung einer Mischung aus Waren dieses Kapitels ist das Ursprungsland der Vormaterialien, die…
…zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien. (2) Der Ursprung einer Mischung aus Waren dieses Kapitels ist das Ursprungsland der Vormaterialien, die…
…zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien. (2) Der Ursprung einer Mischung aus Waren dieses Kapitels ist das Ursprungsland der Vormaterialien, die…
…Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Nicht als Lebensmittel gelten: a)Futtermittel (siehe Abschnitt 1.2.1.), b)lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind…
…Art. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der im vorstehenden Absatz 1 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird. 2A.3.1.1. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung (1) Gemäß Art. 1…
…durchzuführen. (2) Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 2A.1.2. Ausfuhrmöglichkeit und Durchfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck…
…bei der es sich um ein Ursprungserzeugnis Somalias handelt oder die aus Somalia in ein anderes Land ausgeführt wird. (2) Ferner ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, deren Zweck oder Wirkung unmittelbar oder mittelbar in der Umgehung der Verbote gemäß Buchstaben a…
…mit den die Umgehung der in Abs. 1 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, auch wenn mit der Beteiligung an solchen Tätigkeiten dieser Zweck oder diese Wirkung nicht absichtlich angestrebt wird, es aber für möglich gehalten wird, dass sie diesen Zweck oder diese Wirkung hat…
…liefern, weiterzugeben oder auszuführen. (2) Gemäß Art. 4g der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 2A.3.2. Ausfuhr mit Ausfuhrgenehmigung (1) Gemäß Art. 3b Abs. 2…
…Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder - sofern es sich um eine absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) zum Zweck der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln in die Umwelt oder um Pflanzenschutzmittel handelt - auch für die Umwelt darstellen kann, und hat dies…
… 4."mit Quecksilber versetztes Produkt" ein Produkt oder ein Produktbestandteil, das bzw. der absichtlich hinzugefügtes Quecksilber oder eine absichtlich hinzugefügte Quecksilberverbindung enthält (siehe Anlage 2); 5."Quecksilberabfall" metallisches Quecksilber, das als Abfall im Sinne des Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 2008/98/EG eingestuft…
…41 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 2A.2.1.1. Ausnahmen 2A.2.1.1.1.Ausnahme vom Ausfuhrverbot im Zusammenhang mit Altverträgen (1) Gemäß…
…41 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 4A.1.5. Durchfuhr von Gütern des Anhangs VIIa ("Software") (1) Das Durchfuhrverbot von Software für die Verwendung in…
…4 der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung des Ausfuhrverbots bezweckt oder bewirkt wird. 2.2.1.1. Ausfuhr von wirtschaftlichen Ressourcen mit Ausfuhrgenehmigung oder Freigabe von Geldern (1) Gemäß…
…4. (4) Gemäß Art. 2 Abs. 3 der Verordnung ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung des Ausfuhrverbots bezweckt oder bewirkt wird. 2A.3. Ausfuhr mit Ausfuhrgenehmigung (1) Gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EU…
…3. (4) Gemäß Art. 6 Abs. 4 der Verordnung ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung des Ausfuhrverbots bezweckt oder bewirkt wird. 2A.3. Ausfuhr mit Ausfuhrgenehmigung (1) Gemäß Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung (EU…
…sind. (2) Gemäß Art. 52 der Verordnung (EU) 2017/1509 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung des Ausfuhrverbots nach dem vorstehenden Absatz 1 bezweckt oder bewirkt wird. 2A2.2.1.1.1.2. Ausfuhr von der Maßnahme nicht…
…4) Gemäß Art. 4g der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 2A.22.2. AusfuhrmöglichkeitAusfuhr mit Ausfuhrgenehmigung (1) Das Verbot nach Abschnitt 2A.1. gilt nicht für…
…2) Gemäß Art. 4g der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 2C2A.24.3. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Gütermit Ausfuhrgenehmigung 2C.2.1. Andere als…
…2) Gemäß Art. 6 Abs. 3 VO 314/2004 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung des Ausfuhrverbots bezweckt oder bewirkt wird. 3.2. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter 3.2.1. Andere als…