…und Isabella H. betreffend die Ausübung der Rechte aus dem Geschäftsanteil zugunsten und nach Weisung des Treugebers Ewald H. Verpflichtung zur Ausfolgung allfälliger Erträgnisse aus dem Geschäftsanteil an den Treugeber. Bisheriger Geschäftsführer Franz H. verbleibt im Unternehmen (bisher alleinvertretungs-befugt, ab Übertragung Gesamtvertretung mit einem…
…1 bis 3 EStG 1988. Nach der Judikatur ist die Beurteilung, ob ein (einheitlicher) Betrieb oder mehrere (getrennte) Betriebe vorliegen, anhand der organisatorischen, wirtschaftlichen Verflechtung vorzunehmen; entscheidend ist, ob die Verkehrsauffassung von einem einheitlichen Betrieb ausgeht. Auf die EStR 2000 wird verwiesen. Die Bestimmung des …
…Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Zusammenhang zu. Es kommt auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betrieben bzw. Tätigkeiten im Einzelfall an…
…oder sonstigen Leistung nicht oder nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Normalwert ist als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen anzusetzen, wenn das Entgelt aus außerbetrieblichen Motiven (familiäre oder freundschaftliche Nahebeziehungen, Gesellschafterstellung oder gesellschaftliche Verflechtung, Bindungen aufgrund von Leitungsfunktionen oder Mitgliedschaften, Arbeitgeber-, Arbeitnehmerverhältnis…
…dann zu prüfen, wenn die Beteiligung weniger als 25% am Rechtsträger ausmacht. Die Pflicht zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 3 Abs. 1 WiEReG trifft den meldepflichtigen Rechtsträger und die jeweiligen Organe des Rechtsträgers. 4.2 Weitere Verpflichtungen des Rechtsträgers nach § 3 Abs…
…anzunehmen. Entfalten Umstände bereits vor Eintragung in das Stammregister eine Wirkung auf die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers, so ist für den Beginn der Meldefrist auf den Beginn der Wirksamkeit abzustellen. Bei Vorliegen einer Meldebefreiung gemäß § 6 WiEReG entfällt die Verpflichtung zur Meldung der Änderungen, wenn…
…der Voraussetzungen der drei Fallgruppen ist für jeden potentiellen wirtschaftlichen Eigentümer gesondert zu prüfen. Die erfolgreiche Feststellung eines oder mehrerer wirtschaftlicher Eigentümer nach der ersten oder zweiten Fallgruppe befreit daher nicht von der Verpflichtung zur Feststellung allfälliger weiterer wirtschaftlicher Eigentümer nach den verbleibenden Fallgruppen. Es…
…die gegenständlichen Ausführungen im Hinblick auf das Vorliegen des wirtschaftlichen Eigentums jedenfalls keine Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten insbes. zur Überprüfung der Mittelherkunft nach anderen Aufsichtsgesetzen haben, die unabhängig von der Verpflichtung zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer zu erfolgen hat (zB gemäß …
…verstanden werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle wirtschaftlichen Eigentümer identifiziert werden können und dass erforderlichenfalls eine Zusammenrechnung von Beteiligungen, Stimmrechten oder Kontrollverhältnissen erfolgen kann. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Übermittlung von Dokumenten, die nur dann zu erfolgen hat, wenn die…
…wirtschaftlichen Eigentümern zu melden ist. Da mit diesen Bestimmungen eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt wird, solle daher ein nicht zu strenger Maßstab bei der Prüfung, ob die eingetragenen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer unrichtig oder unvollständig sind, angelegt werden. Keine Verpflichtung zur Setzung eines Vermerks besteht daher…
…mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Daher wird aus Sicht des Käufers vom Netto-Anschaffungswert iHv 66.000.000 im Ausmaß von 50% der Firmenwert iHv 33.000.000 berechnet und auf 15 Jahre abgesetzt. Fragestellung Kann durch einen wirtschaftlich begründeten Zuschuss die Firmenwertabschreibung erhöht werden…
…Begünstigung des § 14 Abs. 3 WEG 2002 ist zu beachten. Der Übernahmspreis und die mit dem halben erworbenen Mindestanteil in wirtschaftlicher Beziehung stehenden Schulden und Lasten stellen die Gegenleistung dar. Die Zahlung des Übernahmspreises kann dem Begünstigten unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 5 letzter…
…Zusammentreffen von "horizontaler" und "vertikaler" Zusammenrechnung Wie ist vorzugehen, wenn eine Zusammenrechnung auf horizontaler Ebene (= bezogen auf eine wirtschaftliche Einheit) auf eine Zusammenrechnung auf vertikaler Ebene (= zwischen denselben Personen) und vice versa trifft? Beispiel 1: 2016: Übergabe eines Grundstückes von Vater und Mutter…
…sofern sich aus den Umständen des Falles eindeutig ergibt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Kapitalgesellschaft der eigentliche Empfänger dieser Beiträge ist. 1.3. Unter aufschiebender Bedingung geleistete Einlagen stellen erst nach Eintritt dieser Be-dingung Einlagen iSd Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der RL…
…um allfällige (kapitalisierte) Leistungen des Fruchtgenussberechtigten zu vermindern. Dazu zählen vor allem die Substanzabgeltung, aber auch vom Fruchtgenussberechtigten (nur) auf Grund vertraglicher Verpflichtungen zu übernehmende Leistungen. Ist die so ermittelte Gegenleistung für den Grundstückserwerb geringer als der Grundstückswert, ist dieser der Besteuerung zu unterziehen. b…
…Beispiel: A schenkt B zwei Grundstücke (dh. zwei wirtschaftliche Einheiten), die jeweils einen Grundstückswert von 1.000 € haben und somit unter der Bagatellgrenze des § 3 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 liegen. Führt die Verpflichtung, Erwerbe innerhalb von fünf Jahren zwischen denselben Personen zusammenzurechnen…
…Begünstigung des § 14 Abs. 3 WEG ist zu beachten. Der Übernahmspreis und die mit dem halben erworbenen Mindestanteil in wirtschaftlicher Beziehung stehenden Schulden und Lasten stellen die Gegenleistung dar. Die Zahlung des Übernahmspreises kann dem überlebenden Partner unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 WEG…
…Ergebnisabführungsvertrag zwischen B und C war es bereits im Zeitpunkt der Zusage offensichtlich, dass sich die Verpflichtung zur Leistung eines Zuschusses unmittelbar im Betriebsvermögen der B auswirkt. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist B eigentlicher Empfänger der von A eingegangenen Verpflichtung zur Leistung des Zuschusses. 3.2. …
…auch bei unterschiedlichen Steuerpflichtigen eintreten (insbesondere bei einem sogenannten "cross-border-Leasing", bei dem sowohl dem Leasingnehmer als auch dem Leasinggeber in ihrem jeweiligen Ansässigkeitsstaat das Leasinggut wirtschaftlich zugerechnet wird). Meldepflicht besteht nicht, wenn die Mehrfachabschreibung bereits durch materiell-rechtliche Abzugsverbote ausgeschlossen wird (zB gemäß …
… 38 BWG, kann von der Information eines anderen Intermediärs aber abgesehen werden, sofern der relevante Steuerpflichtige über die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Bank informiert wurde. Die Verpflichtung zur Informationen anderer - im Inland bzw. innerhalb der EU - beteiligter Intermediäre über die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs (§ 11 Abs…