…bei einer einzelnen Einheit im Sinn des § 1 Abs. 1 vorletzter Satz, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten steht, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Der vorletzte Satz von § 1 Abs. 1 LVO bezieht sich ausschließlich auf die…
…die Rentabilität durch Rationalisierung, Investitionen und Inanspruchnahme als Seminareinrichtung zu bewerkstelligen . Es gäbe jedenfalls einen Bedarf im Unternehmen nach Durchführung von Seminaren. Weiter bestehe aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften die Verpflichtung der Eigentümer, die Liegenschaft instand zu halten und instand zu setzen. Für den Fall der…
…Anmietung von Fremdflächen kaum möglich. Nach rechtlicher Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht liegt daher gemäß § 1 Abs 3 LVO aufgrund des gegebenen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit anderen wirtschaftlichen Einheiten und der Aufrechterhaltung aus Gründen der Gesamtrentabilität sowie der wirtschaftlichen Verflechtung Liebhaberei nicht vor. Die Aufrechterhaltung des Betriebes…
…bestimmte Marke bzw. ein bestimmter Name im Hinblick auf künftige wirtschaftliche Aktivitäten am Markt erhalten bleiben soll oder wenn eine solche Betätigung zur Abrundung einer bestimmten Angebotspalette fortgeführt wird. Rz 111: Eine wirtschaftliche Verflechtung bestimmter Betätigungen ist vor allem bei verschiedenen Produktionsstufen gegeben. So könnte…
…Danach besteht eine unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung für Einheiten, die mit weiteren Einheiten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, und die aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten werden. Selbst bei Begründung und Aufrechterhalten einer dauernd verlustbringenden Betätigung ist daher jedenfalls eine steuerlich beachtliche…
…eine Betätigung bei einer einzelnen Einheit iSd Abs. 1 vorletzter Satz, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten stehen würde, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrecht erhalten werde. Die Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung vom 23.12.1997 würden zu § 1 Abs…
…Betätigung bei einer einzelnen Einheit im Sinn des § 1 vorletzter Satz, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten steht, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Die Berufungswerberin stützt ihr Vorbringen darauf, dass eine Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs…
…Kaufmann aufgebaut habe, zu beteiligen und somit sein erworbenes Know How weiter zu verkaufen, sodass eine gewisse wirtschaftliche Verflechtung schon alleine aus diesem Grund zwischen der ausländischen Beteiligung in Israel und dem Unternehmen des Bw. in Österreich von vornherein nicht geleugnet werden könne. Bei dieser…
…Berufungssenat aber auch bei erfolgreicher Umsetzung der Pläne keine gegenseitige wirtschaftliche Förderung der beiden Unternehmen erkennen, da die vom Bw. ausgedrückte Absicht zur Leitung des Hotel Ressorts infolge seines Know-hows für eine wirtschaftliche Verflechtung der beiden Betriebe nicht ausgereicht hätte und darüber hinaus die…
…der Liebhaberei nicht vorliegt, wenn eine Verlust bringende Betätigung, welche im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren erwerbswirtschaftlichen Einheiten bzw. Einkunftsquellen steht, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Siehe dazu Rz 105 ff. Rz 134: Liebhaberei kann gemäß § 5 LVO nicht…
…konnte die Bw. nicht schlüssig erklären. Die Abschreibung der Forderung im Jahre 1991 sei weder fremdüblich, noch sei die private Schuldübernahme durch Dr. H wirtschaftlich begründet worden. Es sei nicht, wie in der Vorhaltsbeantwortung vom 28. November 1997 ausgeführt, zu einer Begleichung der Verbindlichkeit durch…
…August 2000, Zl. 96/15/0159 nicht nur Familienangehörige in Betracht, sondern auch mit der Gesellschaft (dem Gesellschafter) direkt oder indirekt wirtschaftlich verflochtene natürliche oder juristische Personen. Im Hinblick auf das Fehlen von nach außen hin erkennbaren klaren und eindeutigen Vereinbarungen über Zinshöhe, Zinsfälligkeit, Rückzahlungsmodalitäten…
…83/08 ein Rechtsstreit betreffend eine allfällige Versagung der Biersteuerermäßigung anhängig. Das vorlegende Gericht hat an den EuGH die Frage gestellt, ob das Merkmal der wirtschaftlichen Unabhängigkeit auch bei dem Vorliegen personeller Verflechtungen ohne unmittelbare Beteiligung, die einem Dritten Zugriff auf Entscheidungsprozesse verschaffen, erfüllt ist…
…und das Organ in verschiedenen Geschäftszweigen betätigten. Wesentlich sei, dass der Organträger einen tatsächlichen Einfluss ausübe und die gegenseitige Verflechtung nicht bloß kapitalistischer, sondern auch wirtschaftlicher Art sei. Es müsse ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den beiden Gesellschaften bestehen. Ihre Tätigkeiten müssten insoweit aufeinander abgestellt…
…Holding, um keine Konkurrenzofferte innerhalb des Konzerns zuzulassen. Gem. KStR spricht für das Vorliegen der wirtschaftlichen Eingliederung jede wirtschaftliche Verflechtung, die dazu führt, dass der Organträger eine wirtschaftliche Ergänzung durch das Organ erfährt. Das Organ produziert und verkauft ausschließlich nach den vom Organträger vorgegebenen Kriterien…
…83/08 ein Rechtsstreit betreffend eine allfällige Versagung der Biersteuerermäßigung anhängig. Das vorlegende Gericht hat an den EuGH die Frage gestellt, ob das Merkmal der wirtschaftlichen Unabhängigkeit auch bei dem Vorliegen personeller Verflechtungen ohne unmittelbare Beteiligung, die einem Dritten Zugriff auf Entscheidungsprozesse verschaffen, erfüllt ist…
…vorliegt oder nicht, ist für jeden Betrieb gesondert zu prüfen. Eine Zusammenfassung mehrerer Einrichtungen zu einem einheitlichen Betrieb ist nur dann anzuerkennen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv zwischen den verschiedenen Betätigungen eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (wirtschaftliche, personelle, finanzielle oder organisatorische…
…Verbrauch in der Landwirtschaft nimmt der Unabhängige Finanzsenat insbesondere auch durch die Aussagen der Bw. als erwiesen an. Die organisatorische und wirtschaftliche Verflechtung ist ebenfalls erfüllt, da die Anlage von der Bw. betreut wird und auf dem Dach des landwirtschaftlichen Anwesens montiert ist. Zum Zwecke…
…war handelsrechtlicher Geschäftsführer dieser GmbH. Obwohl nun diese GmbH aus den erwähnten Gründen selbst nicht wirtschaftlich aktiv wurde (bzw. gar nicht aktiv werden konnte), waren mit der Geschäftsführerfunktion auf Seiten des Bw. gewisse - wenngleich mangels Betätigung der GmbH naturgemäß eher geringfügige - Verpflichtungen bzw. Haftungsrisiken verbunden…
…denn theoretisch könnte sich die Bw. überhaupt angemieteter fremder Arbeitskräfte bedienen. Dabei wird vielmehr die wirtschaftliche Verflechtung untermauert. Denn nicht nur wurden die Aufwendungen für die Geschäftsführung und jene für die Tätigkeiten der Geschäftsführerin xy, welche ab 1.2.2004 (WJ 04/05) als Dienstnehmer…