…gesetzliches Zahlungsmittel. Im Hinblick auf den Grundsatz "Kein Verbot des Euro, kein Zwang zum Euro" werden in der Übergangsphase zahlreiche Wahlrechte zwischen Schilling und Euro eingeräumt. Diese sogenannte "Euro-Option" betrifft unter anderem die wahlweise Führung von Büchern und Aufzeichnungen in Schilling oder in Euro…
…Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg" geachtet. Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle sind: Das Vermögen oder die Schulden verändern sich. Geld wird eingenommen oder ausgegeben. Ein Ereignis führt zu Aufwand oder Ertrag. Der Weg der Geschäftsvorfälle in den Büchern und Aufzeichnungen soll - ausgehend von der Ersterfassung und Aufzeichnung…
…Begünstigung für mobile Gruppen fallen. 7. Sanktionen 7.1. Manipulation von Aufzeichnungssystemen Wer vorsätzlich abgaben- oder monopolrechtlich zu führende Bücher, Aufzeichnungen oder Aufzeichnungssysteme, die automationsunterstützt geführt werden, durch Gestaltung oder Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können, verfälscht, begeht…
…4-IV/2/90). Eine Erfassung und Eintragung in den Büchern und Aufzeichnungen hat nach Maßgabe der in § 131 Abs. 1 Z 2 BAO angeführten Frist zu erfolgen. 4. Strichlisten Strichlisten sind keine Methode der Losungsermittlung, sondern dienen primär der Grundlagensicherung. Die Losungsermittlung erfolgt durch…
…der vorhandenen Masse zu berichtigen (§ 47 Abs. 1 iVm § 124 Abs. 1 IO) und unterliegen auch während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich keinen verrechnungsmäßigen Einschränkungen. Nach § 20 Abs. 1 IO ist die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Insolvenzeröffnung Schuldner der Insolvenzmasse geworden ist oder…
…Abs. 4 EStG 1988 gehören Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, zu den Betriebsausgaben. Steuerpflichtige sind in diesem Zusammenhang gemäß § 124 BAO zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet und die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege sind gemäß …
…die bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Losungsermittlung zu beachten sind, näher beschrieben (Details siehe Kassenrichtlinie 2012 Abschn. 2.1. und Abschn. 3.1.). Um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu beurteilen und überprüfen zu können, ist das Vorhandensein und die Vorlage der Beschreibung…
…die Geschäftsvorfälle spätestens gleichzeitig mit der Belegerstellung erfasst werden und keine Registrierkassenpflicht besteht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich sieben Jahre (§ 132 BAO), gerechnet vom Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg ausgestellt wurde. Die Durchschrift (Zweitschrift) zählt zu den zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belegen (…
…so ist davon auszugehen, dass das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Diese Verletzung der richtigen (nämlich elektronischen) Einbringung der Abgabenerklärungen ist daher für sich alleine nicht zum Anlass eines Finanzstrafverfahrens wegen einer Finanzordnungswidrigkeit…
…Eine tägliche Eintragung in die Bücher oder Aufzeichnungen ist gegenüber der Rechtslage vor dem Abgabenänderungsgesetz 1989 nicht mehr erforderlich. 4.4 Zeitpunkt der Grundlagensicherung und der Eintragung (1) Bareingänge und Barausgänge bzw. Bareinnahmen und Barausgaben sind täglich in geeigneter Form (siehe den folgenden Abschnitt 4…
…nach § 132 BAO. Wenn bei der Losungsermittlung die Einzelaufzeichnungen im Rahmen der Grundaufzeichnungen geführt werden, dienen diese der Dokumentation der in die Bücher oder Aufzeichnungen nach § 126 Abs.2 BAO übernommenen Tageslosungssumme. Insoweit die einzelnen Bareingänge in der Form erfasst und aufgezeichnet werden, dass eine…
…2005 gelegen ist. Eine Außenprüfung setzt einen rechtlich existenten Prüfungsauftrag voraus. Weiters muss die Aufforderung zur Vorlage der Bücher und Aufzeichnungen (dies ist der Beginn der Amtshandlung) gegenüber dem Adressaten des Prüfungsauftrages erfolgt sein. Dieser Auftrag kann sich nur auf Unterlagen der Geprüften beziehen. Wird…
…oder Ferienwohnungen entfällt; falls keine UVA für den jeweiligen Monat abzugeben war, ist die Summe der in der UVA für das Quartal, in das dieser Monat fällt, dividiert durch drei, heranzuziehen. Liegen diese Daten nicht vor, oder umfasst die UVA nicht alle Umsätze, sind Aufzeichnungen…
…steht keine Förderung zur Abgeltung der Einkunftsverluste zu. b)Trifft lit. a) nicht zu gilt: Übersteigt die Summe aus den steuerpflichtigen Nebeneinkünften zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftigen der Höhe…
…Durchführung eines Zugriffs auf elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen im Sinn des § 146 Abs. 2a Satz 3 Z 1 AO ist in der österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen und kann daher nicht erteilt werden. Demgemäß gibt es auch keine für eine derartige Zustimmung zuständige…
…243 UGB) aber auch alle anderen Vorschriften in Bundesgesetzen, die irgendeine Aufzeichnungspflicht regeln. Verletzung einer abgabenrechtlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen Abgabenrechtliche Vorschriften über die Aufbewahrung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen finden sich vor allem in § 132 BAO. Verletzungen gegen nicht zwingende Vorschriften…
…sind Unterlagen wie beispielsweise Lieferscheine Rechnungen Steuererklärungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen) nicht zwingend als Druck- oder Exportdateien zur Verfügung zu stellen. 6. Einsichtgewährung, Lesbarmachung und dauerhafte Wiedergaben Gemäß § 131 Abs. 3 BAO muss der Abgabepflichtige, der zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen Datenträger verwendet, d.h…
…Bauarbeiten wird die Betriebstätte (Baustelle) wieder aufgelassen. Wie lange und wo müssen die Nachweise (ZS-QU1 oder Erklärungen) aufbewahrt werden? 4.3.2. BMF/FB Gemäß § 131 Abs. 1 BAO sind den Büchern und Aufzeichnungen zu Grunde zu legende Grundaufzeichnungen, die im Ausland geführt werden…
…der einseitige Bereicherungswille des Zuwendenden (zB VwGH 16.12.1999, 98/16/0403). Der Bereicherungswille muss kein unbedingter sein. Es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht oder in Kauf nimmt (zB VwGH 27.05.1999, 96/16/0038). Bei der Einräumung von…
…wobei an die Werbewirksamkeit grundsätzlich keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Diese gilt ua. als gegeben bei medialer Berichterstattung über die Spende, bei Berichterstattung über die Spende in Kundenschreiben und Klientenschreiben, bei Spendenhinweisen auf Plakaten, in Auslagen, an der Kundenkasse oder auf der Homepage des…