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2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…ohne die Vertreterfunktion zu verwenden, ist § 18 Abs. 4 FOnV 2027 anzuwenden: Das beabsichtigte Anbringen betrifft eine andere Person als diejenige, deren E-ID oder Zugangsdaten für die Teilnehmeridentifikation verwendet worden sind und ist daher unbeachtlich (§ 18 Abs. 4 Z 2 FOnV 2027). 3.2…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…gegen Zahlung des Mietzinses für eine bestimmte Dauer das Recht überträgt, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als ob er dessen Eigentümer wäre, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (EuGH vom 12. 6. 2003, Rs C-275/01). Bei der Überlassung von…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…so sind die natürlichen Personen, die der obersten Führungsebene des Rechtsträgers angehören, subsidiär als wirtschaftliche Eigentümer an das Register zu melden. Die Feststellung und Überprüfung eines subsidiären wirtschaftlichen Eigentümers ist nur in letzter Konsequenz und nach Ausschöpfung aller anderen Mittel zur Feststellung der Identität des…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…geht §§ 4 ff BewG 1955 hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit bzw. Erlebenswahrscheinlichkeit vor. Daraus ergibt sich, dass eine Rente, die eine Person A erst erhält, wenn eine andere Person B verstirbt, nicht als aufschiebend bedingt iSd §§ 4 oder 6 BewG 1955 unberücksichtigt bleibt. Diese Rente ist gemäß …

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen. Für die Beurteilung, ob eine bestimmte Vereinbarung dieser Definition entspricht, sind alle Merkmale des Vorganges sowie die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter, die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und die Begünstigten aufgrund der Ausübung ihrer Funktion immer als wirtschaftliche Eigentümer gelten und zu melden sind, auch wenn eine andere Person die Stiftung letztlich kontrolliert. Dies gilt, sofern vorhanden, auch für den Begünstigtenkreis…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…2 BAO, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt, sinngemäß. c) Wahrnehmender Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung kommen auch alle Personen in Betracht, die auf Grund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben und diese auch bloß faktisch wahrnehmen. Beispiel: Buchhalter…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…das Ergebnis der Kontenregistereinsicht für den weiteren Verlauf der Prüfung relevant ist, sind auch weitere Registerabfragen zum Inhaber des festgestellten Kontos/Depots zulässig (zB es stellt sich heraus, dass das Konto einer anderen Person gehört, die wesentliche Entscheidungen im Unternehmen trifft). 1.5. Verständigung gemäß …

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…A zu 96%, B und C jeweils zu 2% beteiligt. In 2017 überträgt C seine 2-prozentige Beteiligung an den Dritten D. Lösung: Werden ausschließlich Minderheitsanteile an andere Personen als den Mehrheitsgesellschafter "bewegt", wird keine Anteilsvereinigung beim Mehrheitsgesellschafter verwirklicht. 1.4.3. Abstocken eines Alleineigentümers…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

… 17 BewG 1955, § 295a BAO - Bewertung des Fruchtgenussrechtes an GmbH-Anteilen Sachverhalt: Ein voll und bar eingezahlter 50%-Anteil an einer GmbH wird zu 20% auf eine andere Person (Sohn) übertragen, der restliche 30%ige Anteil wird unentgeltlich einer Stiftung zugewendet. In der Vergangenheit wurden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Firmenmäntel, die gleichzeitig auch als Gesellschafter im Firmenbuch eingetragen werden, allerdings keinen Einblick in die Geschäftstätigkeit der Firma haben. Die laufende Geschäftstätigkeit als auch alle wesentlichen Entscheidungen werden durch eine andere Person getroffen, die den Rechtsträger faktisch kontrolliert. Beispielsweise kann es sein, dass nur der…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…von der Feststellungserklärung die Einkünftezurechnung nicht an alle dort genannten stillen Gesellschafter) oder einer Beteiligung mehrer Personen an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist wie folgt vorzugehen (im Folgenden wird lediglich terminologisch auf die stille Gesellschaft abgestellt; die Vorgangsweise gilt aber auch in anderen Fällen…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…Die mittelbare Beteiligung an der dKG wird vom Initiator seit mehr als einem Jahr im Privatvermögen gehalten. Neben dem Initiator sind auch andere Personen (Investoren) an der dKG beteiligt. Der Initiator erhält bei Verkauf der Anteile an den in- und ausländischen Kapitalgesellschaften durch die dKG…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…auch in den Auszügen aus dem Register hingewiesen. Zu beachten ist, dass die Meldebefreiung wegfällt, wenn eine andere Person Kontrolle auf den Rechtsträger ausübt. Ein Wegfall der Meldebefreiung ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn sich einer der bei der Überprüfung festgestellten wirtschaftlichen Eigentümer des meldebefreiten…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…Bei einem angemieteten und mit anderen Unternehmen geteilten Büroraum wird es ebenfalls auf die Umstände des Einzelfalls ankommen, ob dieser als feste Niederlassung angesehen werden kann. Grundsätzlich wird beim Desk-Sharing wohl schon mangels hinreichenden Grades an Beständigkeit (einer Struktur von personeller und technischer Ausstattung)…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…eine andere Person als den Antragsteller löst beim Übersteigen der Wertgrenzen des § 121a BAO Schenkungsmeldepflicht aus. 1.7.1. Frage Ist die PVA zur Anzeige gemäß § 121a BAO verpflichtet? 1.7.2. Lösung § 121a Abs. 3 BAO normiert bei den zur Schenkungsmeldung verpflichteten Personen den…

BMF-010203/0595-VI/6/2010Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0595-VI/6/201029.10.2010

…sondern um eine des Unternehmens. Kann die Spendenorganisation entgegen den Angaben am Zahlschein auf Ersuchen des Spenders eine andere Person als Spender bestätigen? Nein. Generell ist darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit Konten, die mehreren Personen zuzurechnen sind, als Spender nur die Person anzusehen ist…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…hingegen die genaue Bestimmung des Leistungszeitpunktes (vgl. zur diesbezüglichen Angabe in der Anzahlungsrechnung UStR 2000 Rz 1524 ). Ebenso wenig steht der Umstand, dass der hinsichtlich der Leistung konkretisierte Gutschein vom Käufer an eine andere Person weiter gegeben (getauscht, verkauft, verschenkt, etc.) werden kann und somit…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…eine(n) Bilanzbuchhalter(in) auch im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung zulässig ist. Gemäß § 84 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig betreiben, ohne hiezu (berufsrechtlich) befugt zu sein. "Geschäftsmäßig" kann auch bereits eine erstmalige Vertretung wahrgenommen werden…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…andere Person übergehen oder bei Versterben einer Person in anderer (üblicherweise niedrigerer) Höhe an die überlebende Person ausbezahlt werden. Für diesen Zweck ist ein Verbindungsfaktor ä xy zu errechnen. Es handelt sich dabei um die Summe der Produkte der Anzahl der rechnerischen Überlebenden beider Personen…