…zum Zeitpunkt der Vereinnahmung entsprechend dem vereinnahmten Betrag (vgl. Art. 65 der MwSt-RL 2006/112/EG ). Daraus ergibt sich, dass nach dem System der MwSt-RL der Steuertatbestand, der Steueranspruch und die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs außer bei Anzahlungen, bei denen der Steueranspruch zum Zeitpunkt…
…auch für solche Vorsteuern, die den späteren nicht-unternehmerischen Tätigkeitsbereich betreffen. Für die Vorsteueraufteilung im Zeitpunkt des (Vor-)Leistungsbezuges ist jener Aufteilungsschlüssel heranzuziehen, der dem Zusammenhang mit dem späteren Tätigkeitsbereich am wahrscheinlichsten entspricht (Dokumentation anhand von plausiblen Unternehmensprognosen). Anzumerken ist noch, dass nach UStR 2000…
…das die Verwendung des zu errichtenden Bauwerks betrifft. Leistungsempfängerin der vertraglich ausbedungenen unentgeltlichen Vermögensübertragung war unzweifelhaft der öffentliche Straßenerhalter. Die von den Verwertern Y bezogenen Bauleistungen standen daher bereits im Zeitpunkt des (Vor-)Leistungsbezuges in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit einem nichtsteuerbaren (nichtwirtschaftlichen) Vorgang…
…und Art. 7 Abs. 3 UStG 1994 ( UStR 2000 Rz 2584 und Rz 4008 ) Zeitpunkt des Vorliegens des Buchnachweises Die im dritten Satz der UStR 2000 Rz 2584 enthaltene Aussage, dass ein vollständiger Buchnachweis grundsätzlich zu Beginn einer Umsatzsteuernachschau oder einer Betriebsprüfung vorliegen muss, wird…
…im Zeitpunkt der Gutscheinhingabe noch nicht feststeht, wer tatsächlich die Leistung konsumieren wird (= endgültiger Leistungsempfänger), der Steuerbarkeit des Umsatzes entgegen (vgl. VwGH 22.03.2010, 2005/15/0117 ). Die Veräußerung der Hotelgutscheine unterliegt daher im Fall a) im Hinblick auf den hinreichend konkreten Leistungsbezug…
…entfallende Teilbetrag des Preises und der Umsatzsteuer nicht ausgewiesen sind (vgl. EuGH 21.4.2005, Rs C-25/03 , HE ). Bei den Landwirten A und B ist der Vorsteuerabzug gemäß § 22 UStG 1994 abpauschaliert. Variante: Ist die GesbR Unternehmer und tritt sie beim Leistungsbezug als…
…nicht ein (möglicher) Einkommensverlust des Versicherungsnehmers den Versicherungsfall aus, es ist somit bedingungsgemäß egal, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich weniger verdient oder er zB durch eine weitere Versicherung ein Zusatzeinkommen bezieht und in Summe somit gar keinen Einkommensverlust erleidet." Bei Arbeitslosigkeit ist der Leistungsbezug daran geknüpft…
… 40 Bundesbehindertengesetz (vgl. VwGH 14.12.2015, 2013/11/0034). Der Zeitpunkt der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ergibt sich aus dem Bescheid des Sozialministeriumservice. Wird die Zugehörigkeit im Laufe eines Monats begründet, bestehen keine Bedenken sie bereits für den gesamten Kalendermonat zu berücksichtigen…
…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…
… 17 Abs. 1 UStG 1994 beurteilen die Steuerpflicht nach Maßgabe des Zuflusses des Honorars. Fraglich ist damit, ob die Meldung zum Zeitpunkt der Leistung erfolgen muss oder erst, wenn das Honorar vereinnahmt wird. Rechtliche Beurteilung: Für die genannten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen bestimmt sich der Leistungsort…
…Verordnung (EU) 651/2014 gewesen sein und es darf im Zeitpunkt der Antragstellung und für den von der Antragstellung betroffenen Betrachtungszeitraum kein Insolvenzverfahren anhängig sein; dies gilt nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren gemäß der §§ 166 ff des Bundesgesetzes über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung - IO)…
…Zeitpunkt des Inkrafttretens des KommStG 1993 in anderen Bundesgesetzen enthaltene Befreiungen von bundesgesetzlich geregelten Abgaben gelten nicht für die KommSt mit der Maßgabe, dass die auf völkerrechtlichen Verträgen beruhenden sowie internationalen Organisationen eingeräumten Begünstigungen unberührt bleiben (§ 16 Abs. 2 KommStG 1993). Nach der Erlassung des…
…des "Altvermögens"). Sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Zweck dieser Bestimmung bezieht sich § 30 Abs. 4 EStG 1988 somit nur auf Grundstücke, die zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren. Daraus ergibt sich, dass diese Grundstücke zu diesem Zeitpunkt bereits im Vermögen des…
…eines Betriebes ist die Haftung auf die auf den betreffenden Betrieb entfallenden Abgabenschulden beschränkt. Die Geltendmachung der Haftung ist nur insoweit zulässig, als die betreffenden Abgaben (im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides) noch nicht entrichtet sind. Dies gilt zB auch für die Haftung für Lohnsteuerbeträge…
…für bestimmte Kraftfahrzeuge nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie (für Österreich ist das der Zeitpunkt des Beitritts zur EU, somit der 1. Jänner 1995) vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie für Ausgaben das Recht auf Vorsteuerabzug nach ständiger auf einem…
…als Bemessungsgrundlage grundsätzlich der Einkaufspreis zuzüglich der mit dem Einkauf verbundenen Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand im Zeitpunkt des Umsatzes anzusetzen (Wiederbeschaffungspreis im Zeitpunkt der Entnahme). In diesem Sinn ist die Bemessungsgrundlage bei fehlender Verkehrsfähigkeit (zB bei nach dem Lebensmittelgesetz nicht…
…15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche Vorgänge grundsätzlich die "Gegenleistung, mindestens der…
…ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht (siehe Pkt. 5.1.), für das im Zeitpunkt des hochwasserbedingten Ausscheidens die Mindestbehaltedauer von 4 Jahren noch nicht erfüllt war, unterbleibt eine Nachversteuerung (keine Nachversteuerung bei Ausscheiden infolge höherer Gewalt). 5.3. Sonderregelung für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt…
…für die im Zeitpunkt ihrer Übertragung zwischen verbundenen Unternehmen i) keine zuverlässigen Vergleichswerte existieren und ii) die Prognoserechnungen der künftig durch den übertragenen immateriellen Wert zu erzielenden Cashflows oder Einnahmen oder die zur Bewertung des immateriellen Werts herangezogenen Annahmen im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses höchst unsicher…
…Abs. 2a GrEStG 1987 vorliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anteile nicht zeitlich nacheinander, sondern gleichzeitig übergehen, andernfalls würde im Zeitpunkt des Erreichens der 95%-Grenze zunächst die Steuerpflicht aufgrund § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 und zum späteren Anwachsungszeitpunkt die Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1…