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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010221/0221-IV/4/2007

Quellenbesteuerung von Lizenzgebühren zwischen 1.1.2007 und Inkrafttreten des Abänderungsprotokolls zum DBA Slowenien

geltende FassungErlassBMF-010221/0221-IV/4/2007vom 23.05.2007

Wortlaut laut Findok

Durch Artikel 2 des Protokolls vom 26.9.2006 zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 4/1999, wird in Abänderung des Artikels 12 dieses Abkommens rückwirkend ab 1. Jänner 2007 eine einheitliche 5%ige Quellensteuer für sämtliche Lizenzgebühren eingeführt. Bis zum Inkrafttreten des Abänderungsprotokolls kann von der Einbehaltung und Abfuhr der Abzugssteuer gemäß § 99 EStG 1988 bei den bisher nicht in die Abzugsteuerpflicht fallenden Lizenzgebühren, d.s. jene Lizenzgebühren, die nicht von Art. 12 Abs. 2 DBA-Slowenien idF BGBl. III Nr. 4/1999 erfasst werden, nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, abgesehen werden, sofern diese Lizenzgebühren dem Empfänger zwischen dem 1. Jänner 2007 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abänderungsprotokolls zum DBA-Slowenien zufließen. Diese Unterlassung des Steuerabzugs kann daher keine Haftung nach § 100 Abs 2 EStG 1988 auslösen. Bundesministerium für Finanzen, 23. Mai 2007  

Normen und Schlagworte

DBA SlowenienLizenzgebührenQuellensteuerRückwirkungHaftung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010221/0221-IV/4/2007
Stammnummer
28084
Gültig
23.05.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF