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BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…in Höhe von Euro 1.200,- an das Finanzamt abzuführen. Variante 2: Die Berechnung erfolgt in der gleichen Weise mit der hier maßgeblichen Aufteilung von 40% betreffend Land- und Forstwirtschaft und 60% betreffend Gewerbebetrieb. Ändert sich zwischen Anschaffung und Veräußerung des Traktors das Nutzungsverhältnis wesentlich…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…neben differenzbesteuerten auch nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 zu versteuernde Lieferungen ausführt, von welcher Bemessungsgrundlage ist für die Berechnung der Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 auszugehen. Ist vom gesamten von den Abnehmern des Wiederverkäufers für die erhaltenen differenzbesteuerten Lieferungen…

BMF-280000/0213-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung – KapAbfl-DV)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0213-IV/3/201620.12.2016

…Übermittlung ausgeht (sinngemäße Anwendung des § 6 FOnV 2006). 2.3 Zu § 3 KapAbfl-DV : Zu Abs. 1: Die im § 3 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 Kapitalabfluss-Meldegesetz bezeichneten Daten einschließlich des Betrages sind von den Teilnehmern elektronisch zu melden, wobei als Bezeichnung des Kreditinstituts…

BMF-280000/0071-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0071-IV/3/201603.05.2016

…ausgeht (sinngemäße Anwendung des § 6 FOnV 2006). 2.3 Zu § 3 KontReg-DV: Die im § 2 Abs. 1 KontRegG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 zweiter Satz KontRegG bezeichneten Daten sind von den Kreditinstituten elektronisch zu melden, wobei als Bezeichnung des Kreditinstituts ihr Bank Identifier…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2.1.3.1. Berechnung der Beschwerdefrist Ob eine Beschwerde fristgerecht ist, richtet sich primär nach § 245 BAO und nach den §§ 108 bis 110 BAO (weiters etwa nach § 93 Abs. 4 und 5 BAO). Die Beschwerdefrist beträgt ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheides (§ 245 Abs…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…umgedeutet werden? 12.3. Lösung Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 11.11.2010, 2010/17/0053, 0054…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…um eine unselbständige Nebenleistung zur ärztlichen Tätigkeit? Da die Vermittlungsagentur nach Lage des Sachverhaltes nicht im fremden Namen und auf fremde Rechnung handelt, ist das Vorliegen einer Vermittlungsleistung trotz der Bezeichnung des Vertrages als Vermittlungsvertrag auszuschließen. Die Frage ist, ob im vorliegenden Fall eine Besorgung…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…handelt es sich jedoch nur um Indizien für das Vorliegen eines Vorführkraftfahrzeuges; maßgebend ist immer - unabhängig von der Bezeichnung des Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug und unabhängig von den Vorgaben des Herstellers (Importeurs) - der tatsächliche Verwendungszweck des Fahrzeuges (überwiegende Verwendung für Vorführzwecke, siehe Rz 1940 UStR 2000). …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Beschreibung des Dokuments sollte "Notarielle Bestätigung über (Bezeichnung der jeweiligen Urkunde)" angegeben werden. 8 Einsicht in das Register Verpflichtete, berechtigte Behörden sowie natürliche Personen und Organisationen mit nachweisbarem berechtigtem Interesse können Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer abrufen. Damit wird der primäre Zweck des…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…des Rechts zur Festsetzung der Beschwerdezinsen siehe Abschnitt 7. 2.6.4. Inhalt des Antrages Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen hat gemäß § 205a Abs. 2 BAO zu enthalten die Bezeichnung der Bescheidbeschwerde, von deren Erledigung die Abgabenhöhe unmittelbar oder mittelbar abhängt, die Bezeichnung des…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Kontenregistereinsicht gemäß § 4 KontRegG) Die Kontenregistereinsicht ist keine nach außen gerichtete Amtshandlung, da das Kontenregister beim BMF eingerichtet ist. Zur Vorbereitung der Registerabfrage ist die exakte Bezeichnung der abzufragenden Person oder des abzufragenden Unternehmens in der Grunddatenverwaltung (GDV) festzustellen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…Jahresfrist) Wird der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht, so kann die Festsetzung dem § 201 Abs. 2 Z 2 BAO zufolge auch nach Ablauf der Jahresfrist erfolgen. Zur Berechnung dieser Frist siehe Abschnitt 1.5.2. Für die…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…2009) nach § 85 Abs. 2 BAO. Eine unrichtige Bezeichnung des Paragraphen im Bescheid ist jedoch unschädlich. Es kommt auf den Inhalt des Mängelbehebungsauftrages und in weiterer Folge des Zurücknahmebescheides an. Es liegt auch kein Nichtbescheid vor. Die Berichtigung der falschen Gesetzeszitierung nach § 293 BAO wäre…

02 2261/4-IV/2/90Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2261/4-IV/2/9022.05.1990

…Bezeichnung als auch beim Preis ist nicht mehr auf den einzelnen "Warenposten", sondern nur noch auf die "Ware" Bezug zu nehmen. Dies ermöglicht die Zusammenfassung gleichartiger Warenposten. 5.3.1 Tag des Wareneinganges - Tag der Rechnungsausstellung (1) In das Wareneingangsbuch ist alternativ der Tag des…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…oder wenn er dem Antrag auf Abänderung nicht vollinhaltlich Rechnung trägt. Die Begründung hat ua. zu enthalten die Bezeichnung des rückwirkenden Ereignisses sowie die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen. Unterliegt die Abänderung der Bemessungsverjährung und erfolgt sie nach Ablauf der im § 207 Abs…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…werden (vgl. § 132a Abs. 2 BAO). 4.5.6. Belegduplikat Ein Belegduplikat ist als solches zu bezeichnen, nicht nochmals zu signieren, nicht neuerlich im Datenerfassungsprotokoll aufzunehmen und darf zu keiner Veränderung des Umsatzzählers führen. 4.5.7. Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege ab 1. April…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…und Werbungskosten. 15.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 15.4. Lösung Gemäß § 250 Abs. 1 BAO hat eine Bescheidbeschwerde zu enthalten: Die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; Die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; Die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden…

BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

…Menge, Fahrzeugtyp, behördliches Kennzeichen, Datum, vorgesehene Uhrzeit der Betankung, Bezeichnung des (der) zu betankenden Schiffe(s) und eindeutige Bezeichnung der vorgesehenen Betankungsstelle nachweislich vorab so zeitgerecht zu melden (Fax, E-Mail), dass dieses gegebenenfalls Kontrollen vor Ort vornehmen kann. Wird die Vorabmeldung per Fax übermittelt…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…Erklärung hat Art und Menge der Hilfsgüter sowie die genaue Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der Sachspende bzw. der entgeltlichen Lieferung zu enthalten. Im Falle der entgeltlichen Lieferung ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Lieferung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Antrag sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung, Anschrift und Sitz des Antragstellers, Rechtscharakter bzw. Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes…