…siehe zB VwGH 26.07.2000, 97/14/0070 betr. den Verdacht der Nutzung einer schweizerischen Holdinggesellschaft durch eine in Monaco ansässige Person). Sind die Gesellschafter der deutschen Personengesellschaft bloß beteiligungshaltende Kapitalgesellschaften ohne eigene Arbeitskräfte und ohne eigenes Personal, ergibt sich aus dem Zusammenwirken der §…
…Besteuerung als nicht DBA-konform beurteilen, zur Klärung der Frage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern ein österreichisch-schweizerisches Verständigungsverfahren einzuleiten. Dies gilt vor allem auch dann, wenn seitens der schweizerischen Gesellschaft eingewendet würde, die irische Domizilgesellschaft sei es gewesen, die das österreichische Fulfilmenthaus mit…
…barbadischen Gesellschaft nach österreichischem Recht steuerlich zuzurechnen sind; denn die Einkünftezurechnung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des nationalen Steuerrechts, sie ist grundsätzlich nicht Gegenstand der DBA (BFH 04.04.2007, I R 110/05). Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Einkünfte nicht einer zwischengeschalteten Gesellschaft…
…ist, oder ob diese Tschechien-Beteiligung steuerlich der österreichischen Gesellschaft unmittelbar zuzurechnen ist. Der Umstand, dass die niederländische Gesellschaft zu dem ausschließlichen Zweck des bloßen Haltens der tschechischen Beteiligung gegründet wurde (und vermutlich keine eigene geschäftliche Einrichtung und keine wirtschaftliche Funktion erfüllt) spricht dafür, ihre…
…soll nicht dadurch umgangen werden können, dass das unbewegliche Vermögen nicht direkt von einer Kapitalgesellschaft, sondern durch eine Kette zwischengeschalteter Gesellschaften gehalten wird. Es wird daher einer deutschen Auffassung nicht entgegengetreten werden können, derzufolge die Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 des neuen Abkommens die…
…Lieferanten des Grundproduktes eine luxemburgische Kapitalgesellschaft "zwischengeschaltet" wird, deren Adresse sich mit jener des Verarbeitungsunternehmens deckt und die über kein Personal verfügt, sondern bei Bedarf lediglich durch einen Geschäftsführer vertreten wird. "Kann nicht nachgewiesen werden, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft ein echtes Risiko trägt oder eine…
…bei der Gibraltar-Gesellschaft nicht bloß um eine künstlich zwischengeschaltete Gesellschaft handelt, der zwar aufgetragen wurde, an örtliche Unternehmer gewisse Agenden auszulagern, der aber selbst keine Entrepreneurfunktion zugeschrieben werden kann. Mit der Frage, ob der inländische Server eine Betriebstätte der Gibraltar-Gesellschaft darstellt und welche…
…bzw. 13 DBA-Niederlande in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Probleme werden sich allerdings dann ergeben, wenn die niederländische Kapitalgesellschaft zum Zweck des "treaty-shopping" zwischengeschaltet wurde. Der Umstand, dass die vom österreichischen Unternehmen gezahlten Vergütungen an eine "Antillen-Gesellschaft", also an eine Steueroasengesellschaft, weiterfließen…
…eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von Artikel 23 DBA durch den Ansässigkeitsstaat als opportun erachtet. Anders als im Fall der EAS 3338 ist im vorliegenden Fall Gesellschafterin der die deutsche Dividende empfangenden österreichischen GmbH eine Stiftung und erst in den Stiftungszuwendungen steckt ua…
Bis einschließlich der Veranlagung 2003 steht für eine Auslandsgewinnausschüttung keine "Schachtelbefreiung" zu, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft von der inländischen Muttergesellschaft nicht "unmittelbar" gehalten wird. Keine unmittelbare, sondern eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung liegt bei Zwischenschaltung einer betrieblich tätigen Personengesellschaft vor. Nur dann…
…den zwischengeschalteten Holdinggesellschaften keine erwerbswirtschaftliche Funktion zugemessen werden kann, dann wären die Einkünfte unmittelbar der kanadischen Konzernspitze zuzurechnen (auf dieser Linie liegt auch das VwGH-Erkenntnis vom 26. 7. 2000, 97/14/0070). Dies hätte zur Folge, dass für die der kanadischen Gesellschaft zuzurechnende Gewinnausschüttung…
…eine Ansässigkeitsbescheinigung der japanischen Gesellschaft vorliegt und wenn weiters gewährleistet ist, daß es sich bei der japanischen Gesellschaft um eine operativ tätige Gesellschaft und nicht bloß um eine zur Vermeidung der inländischen Besteuerung zwischengeschaltete Briefkastengesellschaft handelt (Erklärung, daß die japanische Gesellschaft über eigene Arbeitskräfte und…
…Quellensteuerfreiheit davon abhängig, dass die schweizerische Muttergesellschaft "unmittelbar über mindestens 20 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt". Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine zwischengeschaltete 100-prozentige Tochtergesellschaft oder auch über eine Personengesellschaft schließt daher die Quellensteuerfreiheit aus. Denn in diesen…
…Unterlagen ausschließlich auf Handelsaktivitäten außerhalb Maltas beschränkt sein muss, unterliegt - wie alle anderen maltesischen Kapitalgesellschaften - der 35%igen Einkommensteuer. Gehört die ITC einer österreichischen Gesellschaft, dann unterliegt die Ausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft einer Besteuerung von 27,5%, wobei durch Anrechnung der Vorbelastung mit 35%…
Veräußern zwei in Österreich ansässige Brüder ihre je 50%igen Anteile an einer in Südtirol betriebenen OHG, deren Betriebsgebäude sich im Sonderbetriebsvermögen der beiden Gesellschafter befindet, dann sind die hiebei erzielten Veräußerungsgewinne sowohl in Italien als auch in Österreich steuerlich erfassbar, wobei nach Maßgabe…
…22.3.1995, 93/13/0076). Nach Ziffer 2.26 der neuen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist einer funktionslos zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft kein Gewinnanteil zuzurechnen. Handelt es sich bei der schweizerischen Basisgesellschaft tatsächlich um eine steuerfreie und daher in der Schweiz nicht wirklich tätige Basisgesellschaft, dann wird…
…in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH zwischengeschaltet, die ihrerseits die gewinnbringende Veräußerung vornimmt, hierbei einen nach …
…Verfahrens vorgenommen werden. Falls das österreichische Personal in der wirtschaftlichen Realität unmittelbar in die Dienste des Donau-Schiffahrtsbetreibers tritt, sei es weil die Kanalinselgesellschaft als reine Briefkastengesellschaft zwischengeschaltet ist oder bloß die wirtschaftliche Funktion eines Arbeitskräftevermittlers hat, dann wird hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Lohnsteuerabzugspflicht bestehen…
…die Auffassung, dass die Beteiligungserträge den Gesellschaftern einer Holdinggesellschaft und sonach nicht dieser Holdinggesellschaft zuzurechnen sind, wenn im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners eine ansonsten funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007…
…ansässigen Gesellschaft desselben Konzerns überlassen, ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland oder eine Konzernüberlassung iSd Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland vorliegt, zunächst zu beachten, ob die deutsche Konzerngesellschaft lediglich formell zwischengeschaltet wurde…