…beteiligt sind, denen die Erstattung oder Freistellung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten, und die von der ausländischen Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen, sowie 1. in Bezug auf diese Erträge für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu mehr als 50% beteiligte dänische Muttergesellschaft "bezahlt", einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich. Der Ausdruck "bezahlt" ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass die Lizenzgebührenzahlung an denjenigen erfolgt…
…Vorgänge, bei denen die formelle Vertragsgestaltung vom wirtschaftlich gewünschten Ergebnis abweicht, im internationalen Verhältnis besonders problembehaftet sind. Denn internationale Konfliktsituationen sind geradezu vorprogrammiert, wenn nicht alle beteiligten Steuerverwaltungen das gleiche Betrachtungskonzept anwenden und nicht ein und denselben Sachverhalt ihrer Besteuerung zugrundelegen. 1. Februar 1993 Für…
…Davon wird abhängen, ob auf der Grundlage einer AOA-konformen DBA-Auslegung belegbar ist, dass diese Funktionsausübung die wirtschaftliche Zuordnung der gegenständlichen Beteiligungen erforderte. Aus den hier vorliegenden Informationen über das Ergebnis der deutschen Betriebsprüfung ist nicht erkennbar, ob den Grundsätzen des AOA ausreichend Rechnung…
…ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach…
…ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach…
…ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach…
…ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach…
…vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist." Im gegebenen Zusammenhang verdienen aber auch die Aussagen der EAS.1527 Beachtung. Die Steuerfreistellung bzw…
…durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, kann in besonders gelagerten Fällen (zB ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz…
…nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen. 30. April…
…nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl. auch…
…nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, so kann in…
…nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, so kann in…
…wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 01.06.1994 als zulässig angesehen (EAS 873 betr…
…wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde im Geltungsbereich des DBA-Deutschland bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (EAS…
…2012, übernommen wurde) bringt lediglich zum Ausdruck, dass die DBA-Auslegung zu demselben Ergebnis führt, wie es sich aus der Verordnung ergibt, kann aber nicht so verstanden werden, dass durch die Verordnung darüber hinausgehend auch wirtschaftliche Doppelbesteuerungen beseitigt werden. Bundesministerium für Finanzen, 29. September 2014
…deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu erfolgen…
…125, EAS 3010). Die gegenständliche Beteiligung müsste funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft dienen (VPR 2010 Rz 190). Dies wäre etwa dann gegeben, wenn die Kapitalbeteiligung den Betriebszweck der Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (vgl. Waser, in…
Beteiligt sich ein österreichischer Maschinengroßhändler, der Maschinen deutscher Herkunft in Osteuropa verkauft, zu 95% an einer schweizerischen Basisgesellschaft, der zu 5% auch ein finanzkräftiger ausländischer Investor angehört, und kann die Finanzierung hiedurch nunmehr günstiger abgewickelt werden als früher (die deutschen Produzenten geben nunmehr ein…