…der inländischen Besteuerung, weil davon auszugehen sein wird, dass in Prag ein weiterer "Mittelpunkt der Tätigkeit" im Sinn von Rz 304 ff der Lohnsteuerrichtlinien 2002 begründet wurde. Daher stellen die Fahrten nach Prag (die zwar beruflich bedingt sind) keine "Reisen im Sinn des § 16 Abs…
…so könnten die Einkünfte des Trusts in Österreich lediglich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteuert werden. Es stellt sich in weiterer Folge jedoch die Frage, wie die Bezüge des Mitglieds der Beratungs- und Entscheidungsgremien des Hongkong-Trusts und - falls dies der Fall sein sollte - Zuwendungen…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen…
…Zweitwohnsitz - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Wien, dann wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie ab diesem Zeitpunkt die Grenzgängereigenschaft als nicht mehr gegeben ansieht. Allerdings muß es mehr als fraglich angesehen werden, daß eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Wien…
…wirtschaftlichen Engagement in Liechtenstein stammt, spricht dafür, dass seine stärksten wirtschaftlichen Interessen in Liechtenstein liegen. Der weitere Umstand, dass sich seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten, spricht für eine starke persönliche Bindung an den spanischen Wohnsitz; doch auch wenn…
…Manager mit österreichisch/schweizerischem Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) als Geschäftsführer bei einer schweizerischen Gesellschaft angestellt und wird er beauftragt, auch für die österreichische Schwestergesellschaft Geschäftsführungsfunktionen zu übernehmen, wobei ihm in Österreich hiezu ein Büro eingerichtet wird und ist weiters bereits einwandfrei geklärt…
…Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand, dass er Geschäftsführer einer in Stettin angesiedelten Kapitalgesellschaft (Vertretung eines amerikanischen…
…auf einem im N.I.S. registrierten Seeschiff seinen Dienst versieht, in Österreich einen weiteren Wohnsitz und stellt dieser den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen dar, unterliegt er folglich mit den von der norwegischen Reederei gezahlten Lohnbezügen der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob bei einem Arbeitsablauf mit…
…sämtlichen Konzernumsätzen durch die Subvertreter gebührt, so werden die hierdurch erzielten Gewinne als inländische Betriebstättengewinne der inländischen Besteuerung unterliegen. Hat der amerikanische Geschäftsvermittler nach Erfüllung dieser Aufgabe den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unter Schließung der inländischen Betriebstätte in die USA verlegt, dann werden die ihm zufließenden…
Bezieht ein US-Staatsbürger Dividenden von börsennotierten US-Gesellschaften und verfügt er ausschließlich in Österreich über einen Wohnsitz und ist er deshalb gemäß Art. 4 DBA-USA aufgrund des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich ansässig, stellt sich die Frage der Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß Art…
…wobei das Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft aufrecht bleibt, dann wird davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des Abkommens), sodass die Bezüge weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Auf Grund von Artikel 15 des österreichisch…
…sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Österreich verlagert. Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in ihren Ländern durch Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen bestätigen…
…wobei der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bulgarien gelegen ist, weil sich dort der gemeinsame Wohnort mit der Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter befindet, weil er sich weiters überwiegend in Bulgarien aufhält und weil für ihn als deutschem Staatsbürger seine Heimat nie in Österreich gelegen war…
…Dienstvertrags mit der ukrainischen Konzerngesellschaft erfolgt und die teilweise vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezüge im Wege der Konzernverrechnung an die ukrainische Konzerngesellschaft weiter belastet werden, so ist zunächst zu prüfen, ob durch diese Auslandstätigkeit eine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen im Sinn des Art…
Hat eine bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigte gebürtige Tschechin mit schwedischer Staatsbürgerschaft den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich und ist sie folglich in Österreich ansässig und übt sie weiters ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien…
…am 1. 8. 1992 für die Dauer von etwa 4 bis 5 Jahren zu einer niederländischen Konzerngesellschaft entsandt und wird für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den neubegründeten niederländischen Wohnsitz verlegt, so bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich weiterhin erhalten, wenn die inländische…
…bereits durch drei Jahre hindurch auf jährlich rund 20 Tage beschränkt und liegen weiters keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufgabe der Russland-Aktivitäten und eine Rückkehr nach Österreich vor, dann spricht ein derartiges Sachverhaltsbild dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Russland verlagert hat…
…Weiters wäre zu beachten, dass Bezugsteile die auf Zwischenaufenthalte in Österreich oder in Drittstaaten entfallen, ebenfalls in Österreich der Besteuerung zu unterziehen sind. Schließlich wird bei einem Verbleib des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich erforderlichenfalls eine Veranlagung zur Wahrung des Progressionsvorbehaltes hinsichtlich der DBA-steuerfreien…