…österreichische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der bloß vermögensverwaltende Tätigkeitscharakter der KG seitens der österreichischen Steuerbehörden anerkannt wird. Auf Grund von Artikel 4 DBA-Dänemark (entspricht Art. 6 des OECD-Musterabkommens) steht Österreich das Besteuerungsrecht an den erzielten Einkünften zu. Der Begriff des "unbeweglichen…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
…As a result, Article 12 of the Austro-Dutch tax treaty allocates the taxing right on distributions under silent partnership agreements to Austria also in cases where the distributing Austrian company is a mere asset holding company (vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft). The source taxation right granted under…
…deutschen Gesellschaft vorweg folgende Sachverhaltsfragen zu klären: Zunächst ist eine Entscheidung zu treffen, ob die Leistungen der Innengesellschaft gewerblicher Art oder vermögensverwaltender Art sind. Besteht die Leistung in der künftigen Lagerung des betreffenden flüssigen oder gasförmigen Produktes, so wird eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die nach …
…dann kann keine Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden. Denn eine deutsche KG kann - trotz bloß vermögensverwaltender Tätigkeit - diese Begünstigung nicht vermitteln, soweit daran eine in einem Drittstaat ansässige Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Von der brasilianischen Gesellschaft könnte aber auf der Grundlage von…
…Anlage 2 des EStG 1988 fallen und damit mit ihren inländischen Betriebstätten gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen können, die nicht bloß eine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
… und zwar unabhängig davon, ob die inländische Personengesellschaft operativ oder bloß vermögensverwaltend tätig ist (siehe auch EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine inländische Schenkungssteuerpflicht ergeben, wenn anstelle der schenkungsweisen Übertragung eines Anteils an der deutschen…
…in Deutschland steuerhängig bleiben, dann ist diese Bedingung aus dem Blickwinkel des österreichischen Steuerrechtes nicht erfüllt. Denn die deutsche Holding-Personengesellschaft ist nur vermögensverwaltend tätig, sodass die Beteiligung an der deutschen GmbH nicht einer deutschen Betriebstätte (nämlich einer solchen der Holding-Personengesellschaft), sondern unmittelbar dem…
…deutschen GmbH zu, dann stellt sich - selbst wenn nach österreichischem Recht durch diese GmbH hindurchzugreifen ist - das DBA-Deutschland einer Besteuerung solcher deutscher Betriebstätteneinkünfte entgegen. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Immobilien-Investmentfondsgesetzes übt ein Immobilienfonds keine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dies hat…
Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…
…Funktion der deutschen Personengesellschaft auf die bloße Vermietung der Betriebsliegenschaft an die nahestehende deutsche Fabriks-GmbH, liegt nach österreichischem Steuerrecht keine betriebliche, sondern nur eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, die nicht geeignet ist, eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte der beiden österreichischen Kommanditisten zu begründen. Wird demgegenüber aber im…
…verschieden voneinander abgrenzbare Tätigkeiten einheitlich zu beurteilen; und wenn eine dieser Tätigkeiten gewerblich ist, liegt eine einheitlich gewerbliche Betätigung vor, die betriebstättenbegründend wirkt (EStR 2000 Rz 5832); eine solche an sich gewerbliche Tätigkeit würde nur dann diesen Charakter verlieren, wenn die vermögensverwaltende Tätigkeit (hierfür kommt…
…deutsche Betriebstätte bezogen. Denn das Büro, in dem die deutsche GMBH&CO KG ihre vermögensverwaltende Geschäftstätigkeit entfaltet, stellt keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar, da nach dieser Gesetzesbestimmung mehr als die Ausübung einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit, nämlich die Ausübung eines Betriebes, gefordert wird…
…sodass auch das Kriterium der "Ausübung einer Tätigkeit eines Unternehmens" im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Deutschland nicht erfüllt wird. Die aus Vermögensverwaltung herrührenden Einkünfte der deutschen vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften sind daher nicht gemäß Artikel 7 iVm Artikel 23 DBA-D von der österreichischen…
…eine bloß vermögensverwaltende KG handelt, mit der Folge, daß die Gewinnanteile des österreichischen Gesellschafters der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegen und ihre steuerliche Erfassung nicht durch Artikel 7 DBA-Ö/Schweiz beeinträchtigt wird. Ob die Tätigkeit der schweizerischen KG nach österreichischem Recht als vermögensverwaltend oder…
…zunächst in eine vermögensverwaltende K.S., oder findet der Transfer zunächst ohne funktionalen Zusammenhang mit der betrieblich Tätigkeit der K.S. statt und ändern sich diese Verhältnisse in einem späteren Jahr, weil die K.S. in diesem späteren Jahr eine betriebliche Tätigkeit aufnimmt und/oder…
…dass die Kommanditgesellschaft tatsächlich einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht und nicht eine rein vermögensverwaltende Holdinggesellschaft darstellt. Andererseits ist entscheidend, dass - selbst wenn die gewerbliche Tätigkeit der österreichischen KG außer Streit steht - die Beteiligung an der deutschen Kapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen der österreichischen KG zuzurechnen ist. Die in…
…die eine mit einem Hotel bebaute Liegenschaft erwirbt, sodann das darauf befindliche Hotel renoviert und schließlich die solcherart sanierte Immobilie an eine Hotel-Betreibergesellschaft verpachtet, und wird diese Aktivität insgesamt nicht als gewerbliche Tätigkeit, sondern als Vermögensverwaltung eingestuft, dann erzielen die drei deutschen Gesellschafter in…
…einer betrieblich tätigen Personengesellschaft vor. Nur dann, wenn diese Personengesellschaft bloß vermögensverwaltend tätig ist und daher weder eine betriebliche Tätigkeit entfaltet noch eigenes Betriebsvermögen besitzt, wird die Beteiligung unmittelbar dem Betriebsvermögen der Muttergesellschaft zugerechnet und daher unmittelbar von ihr gehalten, sodass die Schachtelbefreiung für die…
… 29 BAO - so verstanden, dass in den Räumlichkeite eine betriebliche Tätigkeit entfaltet werden muss, denn nur dann kann von einer Betriebstätte gesprochen werden. Wird daher Vermögen in eine vermögensverwaltende - nicht jedoch betrieblich tätige - Holdinggesellschaft übertragen, dann geht dieses Vermögen nicht in eine "Betriebstätte" über. Ist…