Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…
…ihm zu 100% gehörenden österreichischen GmbH im Zuge einer auf deutscher Seite durchgeführten Betriebsprüfung unter Berufung auf deutsche höchstgerichtliche Judikatur festgestellt, dass die ausschließlich erfolgsabhängige und damit ausschließlich variable Vergütung zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann ist dies eine nach deutschem Recht getroffene Feststellung…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…denen Leistungen abgegolten werden, die tatsächlich auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt worden sind. Insoweit sind - soweit die Vergütungen nicht wegen unangemessener Höhe als verdeckte Gewinnausschüttungen zu werten sind - die Vergütungen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 01. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Sollten überhöhte Geschäftsführerbezüge ausgezahlt werden, ist damit zu rechnen, dass diese als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet und voll in der inländischen Besteuerungsgrundlage belassen werden müssen. Auf die sodann unter Anwendung des Progressionssatzes von der inländischen Steuerbemessungsgrundlage berechnete Einkommensteuer ist gemäß Art. 10a i.V. mit Art…
…gemäß § 98 EStG 1988 bei beschränkter Steuerpflicht des Zahlungsempfängers keiner inländischen Besteuerung. Allerdings kann im ministeriellen Auskunftsverfahren keine Aussage darüber getroffen werden, ob die unter dem Titel "Verkaufsprovisionen" fließenden Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich keine verdeckten Lizenzgebühren oder verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen. Der Umstand, dass die…
…dann, wenn eine Kapitalzuführung von einer österreichischen Muttergesellschaft an ihre britische Tochtergesellschaft unter Bedingungen zustandekommt, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Zinsen auf österreichischer Seite als (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sind, kann eine korrespondierende Klassifizierung auf britischer Seite durch das Abkommen nicht ausgeschlossen werden. Denn…
…als sachgerecht angesehen wurde, wenn auf Grund der Anwendung von ausländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den in Österreich versteuerten Zinsen aus Gesellschafterkrediten bei der ausländischen Tochtergesellschaft die Abzugsfähigkeit versagt wurde, weil darin verdeckte Gewinnausschüttungen erblickt werden. Dass Unterkapitalisierungsvorschriften nicht grundsätzlich gegen DBA-Recht verstoßen, ergibt sich zB aus…
…um zu verhindern, dass die in Artikel 10 Abs. 5 DBA F enthaltene OECD-konforme Dividendendefinition vom französischen Höchstgericht (Conseil d'Etat) neuerlich fehlinterpretiert und nicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen angewendet wird. Die Protokollbestimmung macht sichtbar, dass sie nur klarstellender Natur ist und keine Ausweitung der…
…Denn nur insoweit sind sie auf der Grundlage von Artikel 14 des Abkommens in Österreich steuerfrei. Unangemessen hohe Vergütungen würden als verdeckte Gewinnausschüttungen nach Artikel 10 des Abkommens der österreichischen Besteuerung unterliegen. Probleme könnten sich im Übrigen dann ergeben, wenn die Geschäftsführerbezüge in Polen deshalb…
…GesmbH zugute. Da bereits nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Fremdverhaltensgrundsatz" nicht standhalten (z.B. weil die genannten Assistenzleistungen nicht in einem der Vergütungshöhe entsprechenden Umfang in Anspruch genommen werden) und demzufolge hiedurch eine verdeckte Gewinnausschüttung an die schweizerische Muttergesellschaft bewirkt wird. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eine österreichische Holdinggesellschaft gegenüber ihren beiden deutschen Mutter-Holdinggesellschaften auf Grund eines gesellschaftsrechtlich zustandegekommenen Ergebnisabführungsvertrages (EAV) dazu verpflichtet, einen Teil ihres Gewinnes (der aus der Gewinnausschüttung ihrer operativ tätigen deutschen Tochtergesellschaft stammt) an die beiden deutschen Mutter-Holdinggesellschaften (Organgesellschaften eines deutschen operativ tätigen Organkreises) abzuführen…
…ist, dann steht § 10 Abs. 3 KStG 1988 der Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für die aus der Schweiz nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auch dann nicht entgegen, wenn die Steuerbelastung in der Schweiz 10% nicht übersteigen sollte. Denn Handelstätigkeiten zählen selbst dann nicht zum schädlichen Passiverwerb, wenn…
…der tschechoslowakischen GesmbH erzielten Gewinne (offen oder verdeckt) an den in Österreich ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet werden, tritt insoweit österreichische Steuerpflicht ein. Hinsichtlich solcher Gewinnausschüttungen wäre die CSFR berechtigt, eine maximal 10%ige Quellensteuer zu erheben, die auf die österreichische Steuer, die auf solche Gewinnausschüttungen entfällt…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…
…Es ist dann Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dieser PKW-Aufwand zu einem als verdeckte Gewinnausschüttung zu wertenden Gesellschaftervorteil geführt hat; zutreffendenfalls würde sodann in dem betreffenden Ausmaß auf österreichischer Seite steuerliche Nichtabzugsfähigkeit der aus Deutschland hereinbelasteten…
…Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352). Nimmt daher eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre US-Muttergesellschaft vor, dann kann - bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der US-Gesellschaft - der inländische Kapitalertragsteuerabzug auf 5% eingeschränkt werden. Dies gilt auch für eine im Wege eines Forderungsverzichtes bewirkte verdeckte Gewinnausschüttung. 02…
…Anrechnung der US-Steuer besteht. Wird der Vorgang auf US-Seite nicht als Veräußerung der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft, sondern als Minderung des steuerlichen Eigenkapitals des US-Tochtergesellschaft mit der Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung gesehen und nach innerstaatlichem US-Recht einer Dividenden-Quellenbesteuerung unterzogen…
…Zusatzvertrag ziehen würde und daher offensichtlich eine zusätzliche Abgeltung der zugunsten der ausländischen Tochtergesellschaft erbrachten Arbeitsleistung vorliegt (geschieht dies nicht, würde eine verdeckte Gewinnausschüttung an die ausländische Muttergesellschaft vorliegen). Eine solche Beurteilung hätte dann Folgekonsequenzen auch im Bereich der Lohnabzugsbesteuerung. Ist es aber tatsächlich so…