Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…
…Es ist dann Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dieser PKW-Aufwand zu einem als verdeckte Gewinnausschüttung zu wertenden Gesellschaftervorteil geführt hat; zutreffendenfalls würde sodann in dem betreffenden Ausmaß auf österreichischer Seite steuerliche Nichtabzugsfähigkeit der aus Deutschland hereinbelasteten…
…ihm zu 100% gehörenden österreichischen GmbH im Zuge einer auf deutscher Seite durchgeführten Betriebsprüfung unter Berufung auf deutsche höchstgerichtliche Judikatur festgestellt, dass die ausschließlich erfolgsabhängige und damit ausschließlich variable Vergütung zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann ist dies eine nach deutschem Recht getroffene Feststellung…
Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352). Nimmt daher eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre US-Muttergesellschaft vor, dann kann - bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der US-Gesellschaft - der inländische Kapitalertragsteuerabzug auf 5% eingeschränkt werden. Dies gilt auch für eine im Wege eines Forderungsverzichtes bewirkte verdeckte Gewinnausschüttung. 02…
…Anrechnung der US-Steuer besteht. Wird der Vorgang auf US-Seite nicht als Veräußerung der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft, sondern als Minderung des steuerlichen Eigenkapitals des US-Tochtergesellschaft mit der Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung gesehen und nach innerstaatlichem US-Recht einer Dividenden-Quellenbesteuerung unterzogen…
…Zusatzvertrag ziehen würde und daher offensichtlich eine zusätzliche Abgeltung der zugunsten der ausländischen Tochtergesellschaft erbrachten Arbeitsleistung vorliegt (geschieht dies nicht, würde eine verdeckte Gewinnausschüttung an die ausländische Muttergesellschaft vorliegen). Eine solche Beurteilung hätte dann Folgekonsequenzen auch im Bereich der Lohnabzugsbesteuerung. Ist es aber tatsächlich so…
…ist zu vermuten, dass in Höhe des Abgeltungsverzichtes eine verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen…
…weist darauf hin, dass diese Übertragung des Osteuropa-Kundenstockes von der österreichischen auf die deutsche Konzerngesellschaft nach fremdüblicher Abgeltung verlangt und dass bei Verweigerung einer solchen Abgeltung durch die deutsche Schwestergesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung an die japanische Muttergesellschaft vorliegt. Nun ist es richtig, dass das…
…in jenem Besteuerungsfall, der Anlass für die EAS-Anfrage gegeben hat, im Gefolge einer Betriebsprüfung heraus, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegt, sondern dass es tatsächlich so war, dass die österreichische Muttergesellschaft ihrer russischen Tochtergesellschaft immaterielle Vermögenswerte überlassen hat, sonach tatsächlich…
…Sollten überhöhte Geschäftsführerbezüge ausgezahlt werden, ist damit zu rechnen, dass diese als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet und voll in der inländischen Besteuerungsgrundlage belassen werden müssen. Auf die sodann unter Anwendung des Progressionssatzes von der inländischen Steuerbemessungsgrundlage berechnete Einkommensteuer ist gemäß Art. 10a i.V. mit Art…
…Geschehen (Gewinnausschüttung durch die in dem Oststaat etablierte operative Gesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft) den steuerlich relevanten Sachverhalt darstellt; m.a.W. es ist nicht auszuschließen, dass mit der im Auftrag der österreichischen Muttergesellschaft an die Basistochtergesellschaft geleisteten Lizenzgebührenzahlung in Wahrheit eine verdeckte Gewinnausschüttung an…
…dann, wenn eine Kapitalzuführung von einer österreichischen Muttergesellschaft an ihre britische Tochtergesellschaft unter Bedingungen zustandekommt, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Zinsen auf österreichischer Seite als (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sind, kann eine korrespondierende Klassifizierung auf britischer Seite durch das Abkommen nicht ausgeschlossen werden. Denn…
…österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung, dass die Feststellungen…
…schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich/Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den…
…Fremdverhaltensgrundsatz" nicht standhalten (z.B. weil die genannten Assistenzleistungen nicht in einem der Vergütungshöhe entsprechenden Umfang in Anspruch genommen werden) und demzufolge hiedurch eine verdeckte Gewinnausschüttung an die schweizerische Muttergesellschaft bewirkt wird. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag in den Händen der Gesellschafter angesetzt werden, so verstieße selbst dann, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs…
…von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung ausgelöst. Ob ein solcher Fall (dh. in Österreich steuerpflichtige Zinsen und keine steuerfreie verdeckte Gewinnausschüttung) gegeben ist, kann aber nicht im EAS-Verfahren beurteilt werden, sondern bedürfte finanzamtlicher Ermittlungen. 31. Jänner 1996 Für den…
…Hinblick auf diesen Veräußerungsgewinn noch vor dem 1. Juli 1996 eine Vorweggewinnausschüttung an die österreichischen Gesellschafter vorgenommen, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung - wie jede andere offene oder verdeckte Gewinnausschüttung - noch dem 22-prozentigen Kapitalertragsteuersatz. 2. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…