…Ebene vorzunehmen ist. Denn es wird in erster Linie zu untersuchen sein, ob die irische Gesellschaft in ihrer Beziehung zu dem inländischen Handelsunternehmen als dessen "verbundenes Unternehmen" im Sinn von Artikel 9 des OECD-Musterabkommens anzusehen ist. Sollte sich im übrigen erweisen, daß lediglich der…
…die österreichische Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen dieser deutschen Gesellschaft ist und wenn - die Funktionen der Vertretergesellschaft so angemessen abgegolten werden, dass dieser auch ein Gewinn verbleibt. Ein "verbundenes Unternehmen" ist in diesem Sinn jede von Artikel 9 des Abkommens als verbundenes Unternehmen eingestufte Gesellschaft, sonach…
…Scheingeschäfte noch Rechtsmissbrauch angenommen), dann ist festzustellen, ob die Preisgestaltung zwischen den verbundenen Unternehmen dem Fremdverhaltensgrundsatz entspricht. Die verbundenen Unternehmen trifft hierbei die bei Auslandsbeziehungen geltende erhöhte Mitwirkungspflicht, die ua. erfordert, dass von Unternehmenseite jene schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Grundlagen…
…Nehmer zu leistenden Vergütungen entsprechend dem maßgebenden Vertragsinhalt aufgeteilt werden. Der von einem österreichischen Franchise-Nehmer an einen schweizerischen Franchise-Geber gezahlte Lizenzgebührenanteil unterliegt der Abzugsbesteuerung gemäß Artikel 12 DBA-Schweiz. Ist der schweizerische Franchise-Geber ein verbundenes Unternehmen, so bedarf es einer besonderen Prüfung…
…1991). Bei einer lediglich sechs Wochen andauernden Tätigkeit im Inland mangelt es somit an der für die Begründung einer Betriebsstätte erforderlichen Dauerhaftigkeit der Einrichtung. Dass ein verbundenes Unternehmen (hier die M-GmbH) bereits eine Betriebsstätte in Österreich unterhält, ist im vorliegenden Fall nicht maßgeblich, da…
…2 DBA-Niederlande dem Wortlaut nach interpretiert wird und dass sonach Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten sind. Denn die niederländische Schwestergesellschaft ist zwar ein mit der österreichischen Gesellschaft "verbundenes Unternehmen", ist aber an ihr weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt…
…Niederlande dem Wortlaut nach interpretiert wird und dass sonach Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten sind. Denn die niederländische Schwestergesellschaft ist zwar ein mit der österreichischen Gesellschaft "verbundenes Unternehmen", ist aber an ihr weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt (EAS 886)…
…vorgenommen werden, in denen die tschechischen Mieteinnahmen in Österreich als gewinnerhöhende Betriebseinnahmen besteuert worden sind. Mit dem EU-Beitritt Tschechiens wird sich an diesen Gegebenheiten nur dann etwas ändern, wenn der tschechische Mieter ein verbundenes Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaft) der vermietenden österreichischen Gesellschaft ist; denn…
…Die Tätigkeit der österreichischen Importeure und Händler ist - sofern es sich um verbundene Unternehmen handelt - im Wege einer fremdvergleichskonformen Vertriebsmarge abzugelten. Die österreichischen Importeure und die Einzelhändler verfügen allerdings betreffend die mobilen Online-Services und die Freischaltung zusätzlicher Hard- und Softwarekomponenten über keine rechtliche Abschlussvollmacht…
…oder aus Anlass dieser gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden, und (bei Sublizenzierung an ein verbundenes US-Unternehmen) dass die gewerbliche Tätigkeit der österreichischen Gesellschaft im Verhältnis zu der die Sublizenzgebühren verursachenden Tätigkeit der US-Gesellschaft "erheblich" ist. Der "Zusammenhangs- bzw. Anlass-Test" ist gemäß Verständigungsprotokoll erfüllt…
…Geschäftseinrichtung ausschließlich für Tätigkeiten genutzt wird, die für das Unternehmen ausgeübt werden und eine vorbereitende oder Hilfstätigkeit darstellen. Dabei ist auch unerheblich, ob es sich bei dem anderen Unternehmen um ein unabhängiges Fremdunternehmen oder um ein verbundenes Konzernunternehmen handelt, da für die Beurteilung des Vorliegens…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
Eine englische Kapitalgesellschaft, die in Österreich ein Gebäude anmietet und dieses einer in Österreich neu gegründeten verbundenen GesmbH zur Verfügung stellt, begründet hiedurch keine inländische Betriebstätte, unterliegt aber mit den (nach dem Fremdverhaltensgrundsatz) anzusetzenden Benutzungsentgelten gemäß Artikel 6 DBA-Großbritannien der inländischen Körperschaftsteuerpflicht; ferner ist…
…die vom österreichischen Unternehmen nicht zu vertreten sind (zB er wurde durch Produktionsfehler seitens der deutschen Muttergesellschaft verursacht oder er beruht auf einer missverständlichen Liefervertragsvereinbarung zwischen dem US-Kunden und der deutschen Muttergesellschaft oder er ist einer mangelhaften Weitergabe der US-Kundenwünsche durch die deutsche…
Die im innerstaatlichen Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der…
…erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht, kann vereinzelt aus Judikaten des Gerichtshofes abgeleitet werden. Im Fall international verbundener Unternehmen kommt in diesem Zusammenhang auch den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen, AÖF Nr. 114/1996 und 122/1997 Bedeutung zu. Denn es…
In EAS 1039 wurde hinsichtlich einer ausländischen Tochtergesellschaft bestätigt, dass deren Halten und Veräußern von (wesentlichen) Beteiligungen an operativ tätigen Auslandsgesellschaften nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG. und der hiezu ergangenen Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (§ 2 Z 3 lit. c) nicht als…
…zusammengeschlossen haben. Gemäß Ziffer 8.3 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖFV. Nr. 155/1998) handelt es sich bei einem KVV "um ein zwischen Unternehmen abgeschlossenes Vertragswerk, durch das Kosten und Risiken für die Entwicklung, die Produktion oder den Erwerb von Wirtschaftsgütern, Dienstleistungen oder Rechten aufgeteilt werden";…