Findok · EAS-Auskünfte
EAS 146
Garantieleistungen im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/11-IV/4/92vom 06.07.1992
Wortlaut laut Findok
Übernimmt eine österreichische Konzerntochter von
ihrer deutschen Konzernmuttergesellschaft einen Sublieferauftrag für eine
Maschine, die ein (konzernfremder) amerikanischer Abnehmer bei der deutschen
Konzernmuttergesellschaft bestellt hat, und hat die österreichische
Konzerntochtergesellschaft ihre - den Gegenstand des Sublieferauftrages
bildenden - vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß und
mängelfrei erfüllt, können Garantieleistungen, die eine
US-Konzerngesellschaft auf Grund von Reklamationen des US-Kunden zugesagt hat,
weder zur Gänze noch auch teilweise der österreichischen
Konzerngesellschaft angelastet werden. Dies wäre nur dann vertretbar, wenn
die österreichische Konzerngesellschaft diesen Aufwand durch mangelhafte
Arbeit mitverursacht hätte.
Besteht der vom US-Kunden behauptete Mangel
tatsächlich und ist er auf Umstände zurückzuführen, die vom
österreichischen Unternehmen nicht zu vertreten sind (zB er wurde durch
Produktionsfehler seitens der deutschen Muttergesellschaft verursacht oder er
beruht auf einer missverständlichen Liefervertragsvereinbarung zwischen dem
US-Kunden und der deutschen Muttergesellschaft oder er ist einer mangelhaften
Weitergabe der US-Kundenwünsche durch die deutsche Gesellschaft an die
österreichische Tochtergesellschaft zuzuschreiben), kann dieser Aufwand
nicht der österreichischen Konzerngesellschaft angelastet
werden.
Sollten sich die Garantieleistungen hingegen als
bloße Kulanzzahlungen darstellen, die tatsächlich nur zum Zweck der
Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen mit dem US-Kunden (der deutschen
Muttergesellschaft) zugesagt worden sind, werden nach Auffassung des BM für
Finanzen darin Kundenstockaufwendungen (allerdings der deutschen
Muttergesellschaft und nicht der österreichischen Tochtergesellschaft) zu
sehen sein, die ebenfalls keine steuerliche Auswirkung in Österreich haben
dürfen.
6. Juli
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/11-IV/4/92
- Stammnummer
- 18370
- Gültig
- 06.07.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF