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EAS 2639Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf ausländische Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0532-IV/4/200519.08.2005

…wenn Personengesellschaftern Beträge über 10.000 Euro zufließen, sind von diesen mit Ansässigkeitsbescheinigung versehene Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 vorzulegen (falls eine unmittelbare Steuerentlastung an der Quelle angestrebt wird). Der österreichische Abfuhrpflichtige nimmt diese Vordrucke ergänzend zu den vorerwähnten formularfreien Angaben über die ausländische…

EAS 3110Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH an eine deutsche KG mit deutschen und schweizerischen Gesellschafterinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3391-IV/4/200915.01.2010

…KG die Grundvoraussetzung für die Anwendung von Art. 10 DBA-Österreich/Schweiz erfüllt ist, derzufolge eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft eine Dividende von einer in Österreich ansässigen Gesellschaft bezieht; denn diese Grundvoraussetzung ist unabhängig davon erfüllt, ob der Dividendenbezug unmittelbar oder mittelbar über eine…

EAS 2807Inlandsgewinnausschüttung an eine inländische KG mit deutscher GmbH-Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0044-IV/4/200705.02.2007

…Rede stehenden Gewinnausschüttungsanteil der Salzburger KG die Beteiligungsertragsbefreiung zur Anwendung kommt. Diese im Veranlagungsverfahren des Dividendenempfängers wirksame Beteiligungsertragsbefreiung entbindet aber gemäß § 94 Z 2 EStG die ausschüttende Wiener Gesellschaft nur dann vom KESt-Abzug, wenn der begünstigte Dividendenempfänger "unmittelbar" an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist…

EAS 2052Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft nach deren Umgründung in eine Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1086/1-IV/4/0229.04.2002

…Artikel 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt, kommt in diesem Fall auch nicht die KESt-Ermäßigung nach lit. a auf 5% sondern nur jene nach lit. b auf 15% zur Anwendung. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 2037Umlenkung von konzerninternen Lizenzgebühren an eine niederländische "Tantengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/4-IV/4-0224.04.2002

…Abkommens einer auf 10% reduzierten österreichischen Quellenbesteuerung. Denn beide niederländischen Gesellschaften erfüllen die in Artikel 13 Abs. 2 für die Quellensteuerabzugspflicht erforderliche Voraussetzung einer (unmittelbaren bzw. mittelbaren) Beteiligung an der österreichischen GmbH. Wird bei einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass im Rahmen einer Neugestaltung der Lizenzverträge…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…

EAS 714Verlustvortrag für eine umwandlungsgeborene inländische Zweigniederlassung einer deutschen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/84/1-IV/4/9521.09.1995

Wird eine österreichische Bankbetriebs-AG unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und des Art. II UmgrStG. auf die deutsche Muttergesellschaft umgewandelt und in der Folge als Zweigniederlassung (Betriebstätte) der deutschen Gesellschaft in Österreich weitergeführt, dann ist die beschränkt steuerpflichtige deutsche Muttergesellschaft hinsichtlich der Verlustvorträge den…

EAS 713Betriebstättenverlustvortrag nach grenzüberschreitender Umwandlung einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/72/1-IV/4/9506.09.1995

Wird eine österreichische Bankbetriebs-AG unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und des Art. II UmgrStG. auf die deutsche Muttergesellschaft umgewandelt und in der Folge als Zweigniederlassung (Betriebstätte) der deutschen Gesellschaft in Österreich weitergeführt, dann ist die beschränkt steuerpflichtige deutsche Muttergesellschaft hinsichtlich der Verlustvorträge den…

EAS 2505Bezug deutscher Dividenden über Zwischenholdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/0416.08.2004

…ins Treffen geführt, dass § 50d Abs. 3 dEStG zur Anwendung komme, weil die österreichische Holding keine Wirtschaftstätigkeit entfalte und weil zudem für ihre Einschaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen, dann wird dieses Argument aus EU-rechtlicher Sicht nur dann gerechtfertigt sein, wenn Deutschland damit…

EAS 3254Quellensteuerentlastung für Lizenzgebühren nach Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1503-IV/4/201125.11.2011

…wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 nicht ausreichend entsprochen worden ist. Zu diesen Dokumentationsanforderungen gehört - soferne nicht ein Anwendungsfall von § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt (insbesondere jährliche Vergütung unter 10.000 Euro) - das Vorliegen einer von der ausländischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung im Jahr 2009 festgestellt, dass eine inländische GmbH an ihre schweizerische Muttergesellschaft im Jahr 2004 eine Gewinnausschüttung in unmittelbarer Anwendung von Artikel 10 kapitalertragsteuerfrei ausbezahlt hat, dann steht das DBA zwar einer Haftungsinanspruchnahme für die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer…

EAS 1676Auslegungsfragen zum neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 571/1-IV/4/0012.06.2000

…Wichtigste Voraussetzung für die Erlangung der Quellensteuerermäßigung ist : a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der russischen Gesellschaft und b) eine Mindestbeteiligung daran in Höhe von 100.000 US Dollar. Wenngleich das Abkommen selbst keine Bestimmung über das Auslegungserfordernis nach den Grundsätzen des…

EAS 2931Gewinnausschüttung einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine inländische KG mit deutschen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/200807.02.2008

…notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Aus dem EuGH-Urteil vom 6.12.2007 in der Rs C-298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung auf die DBA-Anwendung in dem eingangs beschriebenen Besteuerungsfall. Denn einerseits liegt in Österreich keine Niedrigbesteuerung vor…

EAS 2886US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1252-IV/4/200724.09.2007

…der Trustkonstruktion und für unmittelbare aliquote Zurechnung der in den Trust einfließenden Einkünfte an den Begünstigten (siehe auch EAS 2799). Handelt es sich bei dem Trustvermögen um solches, das nach dem System der Risikostreuung angelegt ist, kämen die Grundsätze des Investmentfondsgesetzes zur Anwendung (siehe ebenfalls…

EAS 2864Abspaltung in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0675-IV/4/200717.07.2007

…Hotel-2 A.S." wird hierdurch zu 100% von der "Beteiligungs A.S." gehalten und die beiden österreichischen Gesellschafter erlangen damit neben ihren Anteilen an der "Hotel-1 A.S." unmittelbare Hälfteanteile an der "Beteiligungs-A.S.". Angesichts der sich aus dem Umgründungssteuergesetz ergebenden Fiktion…

EAS 1412Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3742/1-IV/4/9904.02.1999

…ohne dass eine ausreichend unmittelbare Einflussnahme auf das sportliche Wettkampfereignis stattfindet, wird der Sporttrainer nicht als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein. In diesem Fall wäre der Lohnsteuerabzug nach dem progressiven Tarif (§ 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988) vorzunehmen; die Anwendung des Belastungsprozentsatzes gemäß…

EAS 923Unterwasser-Sound-Installation für einen österreichischen Festspielveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 85/1-IV/4/9630.07.1996

…DBA-Frankreich, eine Abkommensbestimmung, die Artikel 7 DBA-Frankreich vorginge und das Besteuerungsrecht Österreichs wiederaufleben ließe, kommt nicht zur Anwendung. Denn weder die Techniker noch ein die technische Unterwasserinstallation konzipierender Künstler fallen unter den von Artikel 17 DBA-Frankreich erfassten Künstlerbegriff (siehe z.B. auch…

EAS 302Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 844/10/1-IV/4/9315.09.1993

…österreichische Kapitalertragsteuer, so kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird…

EAS 3038Frage der Gehaltsaufteilung bei Entsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0301-IV/4/200911.02.2009

…Inlands- und einen steuerfreien Auslandsteil wäre nur dann erforderlich, wenn und insoweit Arbeitsleistungen für das österreichische Unternehmen in Österreich oder sonst außerhalb Russlands erbracht würden. Die Steuerfreistellung kann in unmittelbarer Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens im Lohnsteuerabzugsverfahren herbeigeführt werden, wenn dem Arbeitgeber ausreichende Nachweise über diese Voraussetzungen…

EAS 2762Inlandsdividendenbezug über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0471-IV/4/200624.08.2006

…des Abkommens keinem österreichischen Kapitalertragsteuerabzug. Da es für solche an Steuerinländer fließende Inlandskapitalerträge gegenwärtig kein Verbot einer unmittelbaren Anwendung des Art. 7 DBA-Deutschland gibt, kann die abzugspflichtige inländische Kapitalgesellschaft die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges unmittelbar bei der Ausschüttung unterlassen (vorausgesetzt, sie verfügt über sämtliche Unterlagen…