Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2762
Inlandsdividendenbezug über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0471-IV/4/2006vom 24.08.2006
Wortlaut laut Findok
Bezieht eine in Deutschland
gegründete gewerblich tätige KG Gewinnausschüttungen von ihrer in
Österreich errichteten Tochtergesellschaft, dann fällt diese
Gewinnausschüttung insoweit nicht unter Artikel 10 DBA-Deutschland, als
diese Ausschüttung in jene KG-Gewinnanteile eingeht, die in Österreich
ansässigen Kommanditisten zurechenbar sind. Diese Teile der
Gewinnausschüttung sind daher als Bestandteile der deutschen
Betriebstättengewinne in Österreich gemäß Artikel 7
DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen.
Die den österreichischen Kommanditisten im Wege der
deutschen KG zugehenden Kapitalerträge unterliegen damit auf Grund des
Abkommens keinem österreichischen Kapitalertragsteuerabzug. Da es für
solche an Steuerinländer fließende Inlandskapitalerträge
gegenwärtig kein Verbot einer unmittelbaren Anwendung des Art. 7
DBA-Deutschland gibt, kann die abzugspflichtige inländische
Kapitalgesellschaft die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges unmittelbar bei
der Ausschüttung unterlassen (vorausgesetzt, sie verfügt über
sämtliche Unterlagen, die die DBA-Freistellungsverpflichtung belegen).
Unterliegen diese Kapitalerträge aber keinem Steuerabzug mehr, dann kommt
ihnen gemäß
§ 97 Abs. 1 EStG auch keine Endbesteuerungswirkung
zu. Daher ist es nicht zulässig, die im Gewinnanteil der deutschen KG
enthaltenen österreichischen Kapitalerträge von der Erfassung zum
Progressionsvorbehalt auszunehmen.
Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- § 97 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0471-IV/4/2006
- Stammnummer
- 24218
- Gültig
- 24.08.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF