Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft zu 50% an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, deren Aufgabe im Halten von Auslandsbeteiligungen sowie in Aktivitäten wie Bau und Errichtung von Kraftwerksanlagen, Grundstücksdevelopment für Industrie-, Gewerbe- und Wohnzwecke, Konsulententätigkeit in Finanzierungsfragen, treuhändige Abwicklung von Durchfuhrgeschäften, besteht, wobei sich diese Aktivitäten primär…
Sind an einer österreichischen GmbH unmittelbar zu 49% eine vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding A GmbH") und zu 51% eine andere vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding B GmbH") beteiligt, wobei die Holding A GmbH wiederum mittelbar über eine operative deutsche Personengesellschaft 100% der Anteile an der…
…erfüllt, weil der wirtschaftliche Erfolg ihrer Auslandsarbeit der inländischen Volkswirtschaft (die das österreichische Arbeitgeberunternehmen einschließt) zu dienen bestimmt ist. Nur dann, wenn der Arbeitgeber eine ausländische Tochtergesellschaft des österreichischen Unternehmens ist (VwGH 15.4.1980, 2805/79), wäre keine unmittelbare Verwertung in Österreich mehr gegeben…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…
…liquidiert, so dass hierdurch die deutschen Anleger unmittelbar zu Kommanditisten der österreichischen GmbH & Co KG werden, so stellt dies aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie keine steuerwirksame Übertragung von Betriebsvermögen des ausscheidenden "Gesellschafters" (der deutschen KG) an die deutschen Anleger dar. Denn diese waren infolge des…
…Erfolg seiner Arbeitsleistung "der österreichischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist". Die Bezüge werden vom österreichischen Arbeitgeber als Entgelt für die vom Piloten ihm gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Aus dieser Arbeitsleistung zieht sonach nur die österreichische Fluggesellschaft unmittelbaren Nutzen und die Entgelte kürzen daher folgerichtig…
…darf und wo das betreibende Unternehmen die Lohnkosten unmittelbar zu leisten hat (Vogel/Lehner, 6. Auflage, Art. 15 Rz 110). Die Tatsache, dass der Pilot im Rahmen des Wet-Lease-Vertrags für ein anderes Luftfahrtunternehmen tätig wird, vermag daran nichts zu ändern. Bundesministerium für Finanzen…
…Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, dass eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist (vgl. EStR 2000 Rz 7925). Liegt aber keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" vor, die dauerhaft zur Verfügung steht…
…Unternehmen hiedurch eine Baubetriebstätte in Österreich begründet oder nicht. Es ist wohl so, dass die meisten der aufgelisteten Funktionen mit der eigentlichen (physischen) Bauausführung selbst unmittelbar nichts zu tun haben. Bauplanung und Bauüberwachung stellen nach dem OECD-Kommentar im übrigen nur dann eine Mitwirkung an…
…Behörden die Angelegenheiten nicht ohne Mitwirkung Österreichs weiterverfolgen, da die potentielle Verpflichtung zu einer Gegenberichtigung nicht Deutschland, sondern nur Österreich trifft; es könnte sich daher als opportun erweisen, den Antrag auf Verständigung unmittelbar in Österreich zu stellen. Die Rechtsgrundlage für eine österreichische Kontaktaufnahme mit den…
…ist weiters, dass die liechtensteinische Gesellschaft nicht gemäß Artikel 26 DBA-FL von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist; ist an dieser liechtensteinischen Gesellschaft eine in Liechtenstein ansässige natürliche Person zu 100% unmittelbar beteiligt, so kann dieser Abkommensausschluss bereits aus diesem Grund nicht eintreten. 21. Dezember 1993…
…Entlastung zu stellen. Dieses wäre auch nicht angebracht, weil es Sache jedes Staates ist zu bestimmen, wem Einkünfte zugerechnet werden. Österreich rechnet Fondseinkünfte bei inländischen und ausländischen Fonds unmittelbar den Fondsinvestoren zu, sodass kein EU-rechtliches Erfordernis erkennbar ist, ausländische Fonds gegenüber inländischen zu begünstigen…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
…Künstler für ein österreichisches Konzert zur Verfügung zu stellen, so unterliegen die hiefür an die italienische Agentur zu zahlenden Vergütungen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Nach dieser Bestimmung ist es gleichgültig, ob Künstlergagen unmittelbar an einen ausländischen Künstler oder an Dritte…
…wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht daher für das über einen allfälligen Rückerstattungsantrag entscheidungsberechtigte Finanzamt kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei…
…wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht daher für das über einen allfälligen Rückerstattungsantrag entscheidungsberechtigte Finanzamt kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei…
…1 KStG 1988 zu. Allerdings entbindet dies die inländische GmbH nicht davon, ihre Gewinnausschüttung an die Personengesellschaft dem - bei der Veranlagung anrechenbaren - Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen, weil die französische Kapitalgesellschaft im Sinn von § 94 Z 2 EStG 1988 nicht "unmittelbar" an der inländischen GmbH beteiligt ist…
…RV/1915-W/04). Die unmittelbare KESt-Entlastung wird sonach durch die zitierte Verordnung nicht unterbunden, allerdings gelten die darin vorgesehenen Dokumentationspflichten. Darnach muss insbesondere der von der niederländischen Steuerverwaltung bestätigte Vordruck ZS-QU2 vorliegen. Es wird hier auf Parteienseite eine Entscheidung zu treffen sein…