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EAS 2350Kurzfristige Entsendung eines Österreichers nach Großbritannien durch den deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/0306.10.2003

…1 des österreichisch-britischen und des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Das britisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische Arbeitnehmer) weder in Großbritannien noch in Deutschland "ansässig" ist und daher nicht die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen dieses Abkommens erfüllt…

EAS 2297Gesellschafterdienstverträge mit einer deutschen KG unter Arbeitsleistung für eine verbundene österreichische KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/74-IV/4/0310.06.2003

…diese an die österreichische KG weiterbelastet, zeigt wohl den Verlauf der Zahlungswege auf, ist aber für die steuerliche Erfassung der Gesellschafterentgelte unbeachtlich. Denn aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie bilden sämtliche Dienstleistungsvergütungen, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft (nämlich von jener, für die er die Dienstleistungen…

EAS 2812Auslandsentsendung im Übergangszeitpunkt zum neuen DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0022-IV/4/200710.01.2007

…auch auf Zeiten vor Wirksamwerden des neuen Abkommens zurückzugreifen. Ob und in welcher Höhe Rumänien von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht, ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da die Steuerberechtigung Rumäniens ab 2007 außer Streit stehen dürfte. Bei der Überweisung von Sonderzahlungen wird auf das Kausalitätsprinzip Bedacht…

EAS 2805Österreichischer Bühnenbildner eines italienischen Theaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0012-IV/4/200712.01.2007

…des "Künstler-Sportler-Erlasses" (BMF 25.11.2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005) fallen, ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich. Wenn Italien die gezahlten Honorare einem Quellensteuerabzug unterworfen hat, so wäre dies nur dann abkommenskonform, wenn dem durch Werkvertrag verpflichteten österreichischen Bühnenbildner in Italien eine…

EAS 1754Über Treuhandschaften gehaltene Rechte an inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/31-IV/4/0007.11.2000

…dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt…

EAS 2661Auswirkungen der "Rückfallklausel" des Art. 15 Abs. 4 DBA-Deutschland bei inländischen Gerüstbauten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0578-IV/4/200505.10.2005

…Frist des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Österreich überschreitet oder nicht; denn nach dieser Abkommensbestimmung ist diese Frist bei Arbeitskräften einer inländischen Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers unbeachtlich. Wurde daher bei jenen Arbeitskräften, deren Inlandseinsatz zunächst für Zeiträume unter 183 Tagen geplant war, die Lohnsteuer - zu…

EAS 1797Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/5-IV/4/0108.02.2001

…Treuhänders, sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Gleiches muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten…

EAS 274Auslieferungslager im internationalen Konzernverbund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1129/9/1-IV/4/9321.06.1993

…in den Räumlichkeiten eines verbundenen österreichischen Unternehmens befindet, vermag - für sich allein betrachtet - an dieser Beurteilung nichts zu ändern. Schließlich bleibt auch der Umstand unbeachtlich, dass dieses Auslieferungslager aus umsatzsteuerlicher Sicht eine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens darstellt, da die oben zitierte Sonderregelung des DBA…

EAS 362Erbanfall einer US-Liegenschaft an den in Österreich wohnhaften Bruder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1357/2/1-IV/4/9321.12.1993

…ansässigen Bruder über, so ist dieser Erbanfall gemäß Artikel 5 DBA(Erb)-USA in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Artikel 9 des Abkommens ist in diesem Fall unbeachtlich; der freizustellende Erwerbsvorgang ist daher auch nicht für Zwecke eines allfälligen Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. 21. Dezember 1993…

EAS 840Gerätevermietung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/9613.03.1996

…dass im Jahr 1992 Art. 12 des OECD-Musterabkommens revidiert und in diesem Zusammenhang derartige Mietentgelte aus dem Lizenzgebührenbegriff eliminiert wurde ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich. Denn Änderungen in den Bestimmungen des OECD-Musterabkommens sind als solche - anders als Änderungen im OECD-Kommentar zu Bestimmungen…

EAS 2444Steuerfreie Gewinndurchschleusung aus Kroatien nach England
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2722/1-IV/4/0420.04.2004

…auf der Grundlage von § 94a EStG die Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Artikel 10 Abs. 9 DBA-Großbritannien ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da diese Bestimmung nur das Verbot der sogenannten "exterritorialen Dividendenbesteuerung" ausspricht, die im vorliegenden Fall aber kein Thema ist. Der Umstand, dass die in Kroatien ausgeschütteten…

EAS 1688Geschäftsführerentsendung zur deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0010.07.2000

…Österreich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen) als sie auf in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten entfallen. Ob die Aufenthaltsdauer auf deutschem Staatsgebiet 183 Tage überschreitet oder nicht ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da die in Rede stehenden Bezüge von einem deutschen Arbeitgeber gezahlt werden (die 183…

EAS 1674Sozialversicherungsbeiträge, Krankengeld, Leistungen der Bauarbeiterurlaubskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 723/1-IV/4/0029.06.2000

…berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die von den "Deutschland-Bezügen" weiterhin zugunsten der österreichischen Sozialversicherung einzubehaltenden und abzuführenden Beiträge sind daher bei diesen als Werbungskosten anzusetzen. Sie…

EAS 606Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/46/1-IV/4/9527.03.1995

…Heimflüge zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1995Ausländische Vorbereitung auf ein inländisches Konzert
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 493/3-IV/4/0201.03.2002

…jene Teilbeträge, die auf Vorbereitungsarbeiten in Italien entfallen, von der österreichischen Besteuerung freizustellen wären. Diese Auffassung über die steuerliche Unbeachtlichkeit einer solchen Vorgangsweise wird auch von anderen Staaten geteilt (siehe z.B. letzter Satz des Schlussprotokolls zu Art. 17 DBA-USA und Z. 5 des…

EAS 3442Wegzugsbesteuerung bei Anteilen an Immogesellschaften im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.879.53614.12.2022

…also zwischen zwei Bilanzstichtagen, ein Grundstück veräußert, ist dies für Zwecke von Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland aufgrund der Bilanzstichtagsbetrachtung zunächst unbeachtlich. Würde nämlich nach der Grundstücksveräußerung - aber vor dem nächsten Bilanzstichtag - auch die Beteiligung veräußert, dürfte Österreich die Beteiligungsveräußerung gem. Art. 13 Abs…

EAS 3245Montage und Montageüberwachung in Singapur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1348-IV/4/201113.10.2011

…if carried out by another enterprise whose activities in connection with the construction concerned are restricted to planning and supervising the work." Aus dieser Textierung folgt aber, dass die UNO-Sichtweise im gegebenen Fall unbeachtlich ist. Denn das österreichische Unternehmen ist nicht ein bloßes Architektenbüro…

EAS 3100Gewinnausschüttung an eine deutschen natürlichen Personen gehörende deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3087-IV/4/200925.11.2009

…werden, dass dann, wenn eindeutig und daher unbestreitbar beachtliche wirtschaftliche Gründe für die Einschaltung der Holdinggesellschaft nachgewiesen werden, es unbeachtlich bleiben kann, dass die Holdinggesellschaft "über keine eigenen Betriebsräumlichkeiten verfügte und sich keiner (angestellten) Arbeitnehmer bediente". Ein beachtlicher wirtschaftlicher Grund könnte beispielsweise darin gelegen sein…

EAS 3098Deutsche Discjockeys
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2806-IV/4/200928.10.2009

…mithin auch auf einen von einem österreichischen Hotel auf Werkvertragsbasis engagierten deutschen Discjockey; ob dieser nach innerstaatlichem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielt ist abkommensrechtlich unbeachtlich. Im letzten Absatz von EAS 692 wurde zwar angemerkt, dass gegenüber Deutschland eine andere Rechtslage gilt…

EAS 2013Auslandsbeteiligungen einer österreichischen Tochter-KG einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/0203.04.2002

…Gesellschaft (hier: die inländische Komplementärin der inländischen KG) zu bevorzugen. Die Aussagen der EAS 1967, die zu einem gegenteiligen Schluss verleiten könnten, sind aus den genannten Gründen im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: