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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 840

Gerätevermietung nach Tschechien

geltende FassungEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/96vom 13.03.1996

Wortlaut laut Findok

  Vermietet ein österreichisches Chemieunternehmen Spezialgeräte für Süßwasserbehandlung an einen tschechischen Kunden, dann unterliegen die hiefür von dem tschechischen Kunden gezahlten Mietentgelte als "Lizenzgebühren" nach Artikel 12 DBA-CSSR in Tschechien einer 5%igen Abzugsbesteuerung. Der Umstand, dass im Jahr 1992 Art. 12 des OECD-Musterabkommens revidiert und in diesem Zusammenhang derartige Mietentgelte aus dem Lizenzgebührenbegriff eliminiert wurde ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich. Denn Änderungen in den Bestimmungen des OECD-Musterabkommens sind als solche - anders als Änderungen im OECD-Kommentar zu Bestimmungen des Musterabkommens, die in bilaterale österreichische DBAs aufgenommen worden sind - ohne rechtliche Auswirkung in Österreich. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AbzugssteuerSteuerabzugLizenzgebührMietentgelt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 8/5-IV/4/96
Stammnummer
16217
Gültig
13.03.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF