Findok · EAS-Auskünfte
EAS 840
Gerätevermietung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/96vom 13.03.1996
Wortlaut laut Findok
Vermietet ein österreichisches Chemieunternehmen
Spezialgeräte für Süßwasserbehandlung an einen
tschechischen Kunden, dann unterliegen die hiefür von dem tschechischen
Kunden gezahlten Mietentgelte als "Lizenzgebühren" nach Artikel 12 DBA-CSSR
in Tschechien einer 5%igen Abzugsbesteuerung.
Der Umstand, dass im Jahr 1992 Art. 12 des
OECD-Musterabkommens revidiert und in diesem Zusammenhang derartige Mietentgelte
aus dem Lizenzgebührenbegriff eliminiert wurde ist im gegebenen
Zusammenhang unbeachtlich. Denn Änderungen in den Bestimmungen des
OECD-Musterabkommens sind als solche - anders als Änderungen im
OECD-Kommentar zu Bestimmungen des Musterabkommens, die in bilaterale
österreichische DBAs aufgenommen worden sind - ohne rechtliche Auswirkung
in Österreich.
13.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/5-IV/4/96
- Stammnummer
- 16217
- Gültig
- 13.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF