…wenn sie ein vom österreichischen Hauptsitz völlig unabhängiges Unternehmen gewesen wäre. Auch wenn bei diesem österreichischen Unternehmen durch Anwendung eines Pauschalierungsverfahrens in Tschechien bloß eine mit 3% des tschechischen Umsatzes berechnete Steuer zu entrichten ist, ist das österreichische Unternehmen dessenungeachtet berechtigt (und verpflichtet) aus der…
…werden". Doch wenn "seitens dieser Gliedunternehmen kein Bedarf danach besteht" würden hiefür auch "keine Zahlungen geleistet, falls sie unabhängige Unternehmen wären" (7.9 OECD-VPG). Ein "Bedarf" im Sinn dieser Regelung wird für eine österreichische Tochtergesellschaft eines US-Konzerns in dem Maße anzunehmen sein, in…
…von dem behauptet wird, es sei auf die Tätigkeit der zwischengeschalteten Gesellschaft zurückzuführen, einem anderen Unternehmen im multinationalen Konzern zuzuordnen sein, da unabhängige Unternehmen einer solchen Gesellschaft üblicherweise keinen Anteil am Gewinn des Geschäftes eingeräumt hätten." (Z 2.25 OECD-VPG, AÖF Nr. 114/1996…
…werden". Doch wenn "seitens dieser Gliedunternehmen kein Bedarf danach besteht" würden hiefür auch "keine Zahlungen geleistet, falls sie unabhängige Unternehmen wären" (Z 7.9 OECD-VPG). Ein "Bedarf" im Sinn dieser Regelung wird für eine österreichische Tochtergesellschaft eines US-Konzerns in dem Maße anzunehmen sein…
…in Deutschland gewertet werden. Die durch die Vermietungstätigkeit erzielten Gewinne unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Der bloße Umstand, dass mit den erforderlichen Wartungsarbeiten unabhängige deutsche Unternehmen betraut werden, führt zu keiner anders lautenden Beurteilung. Allerdings wird zu bedenken sein, dass geschäftliche Aktivitäten der…
…im EAS-Weg auf ministerieller Ebene entschieden werden. Denn wird eingewandt, das deutsche Unternehmen könne keine inländische Betriebstätte besitzen, weil es über keine Räumlichkeiten in Österreich die Verfügungsgewalt habe (die Postadresse sei die Anschrift eines "unabhängigen Dienstleisters"), dann bedarf es noch einer eingehenden Untersuchung darüber…
Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Großbritannien stellt klar, dass ein britisches Unternehmen nicht schon deshalb in Österreich eine "Vertreterbetriebstätte" besitzt, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt…
…müssten die Schneider in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem schweizerischen Unternehmen stehen oder sie müssten - als unabhängige Inhaber von Maßschneidereien - den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit überschreiten. Ein Abhängigkeitsverhältnis würde vermutlich dann nicht bestehen, wenn das schweizerische Unternehmen nicht der einzige Auftraggeber der jeweiligen inländischen Maßschneiderei ist…
…Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher auch dann Geltung besitzen, wenn unabhängige Unternehmer…
…Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher auch dann Geltung besitzen, wenn unabhängige Unternehmer…
…eine ortsbezogene Einrichtung darstellen. Für die Begründung einer Betriebsstätte ist dabei die dauerhafte Ausübung der Tätigkeit in oder an dieser Transportanlage erforderlich und würde im gegenständlichen Fall die dauerhafte Ausübung der unternehmerischen Tätigkeiten des Subunternehmers bezogen auf das gesamte Bahnnetz erfordern. Der vorausgesetzte örtliche Bezug…
…kein "verbundenes Unternehmen" vorliegt, vermag die Protokollbestimmung zu Art. 5 DBA Deutschland nicht zur Anwendung zu gelangen, wodurch die Anwendbarkeit des Art. 5 Abs. 5 DBA-Deutschland (Vertreterbetriebsstätte) wieder auflebt. Das Bestehen einer Vertreterbetriebsstätte kommt jedoch nicht in Frage, wenn die Einzelhändler als "unabhängige" Vertreter…
…Zurechenbar sind jene Gewinne, die in der Betriebstätte erzielt worden wären, wenn ihre Aktivitäten von einem völlig unabhängigen Unternehmen ausgeführt worden wären (siehe in diesem Sinn: Artikel III Abs. 2 DBA-Indien). Dieser Teil ist nach Artikel XVII des Abkommens in Österreich von der Besteuerung…
…welche vom Stammhaus ausgeführt worden sind. Weiters ist festzustellen, welcher Gewinn einem völlig fremden, unabhängigen Unternehmen für die Ausführung jener Arbeiten zugefallen wäre, die von der Betriebsstätte ausgeführt worden sind. Im vorliegenden Anlagenbau sind dem Stammhaus funktional jene Ergebnisbestandteile zuzurechnen, die außerhalb des Betriebsstättenstaates erbracht…
…zuzurechnen, als ihn ein unabhängiges Unternehmen bei Ausführung jener Tätigkeiten erzielt hätte, die das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen Betriebstätte erbracht hat. Die genannte Abkommensbestimmung verlangt damit nach einem zweistufigen Ermittlungsverfahren: Zunächst ist festzustellen, welche Tätigkeiten (Funktionen) das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen…
…als ihn ein unabhängiges Unternehmen bei Ausführung jener Tätigkeiten erzielt hätte, die das österreichische Unternehmen tatsächlich in der australischen Betriebstätte erbracht hat. Die genannte Abkommensbestimmung verlangt damit nach einem zweistufigen Ermittlungsverfahren : Zunächst ist festzustellen, welche Tätigkeiten (Funktionen) das österreichische Unternehmen tatsächlich in der australischen Betriebstätte…
…stellt im Übrigen klar, dass auch Einkommensersatzsteuern vom Abkommen erfasst werden sollen. Auf der Grundlage von Artikel 7 des DBA-Rumänien hat im Fall einer rumänischen Betriebstätte dieser Betriebstätte der Gewinn zugerechnet zu werden, den ein unabhängiges Unternehmen, das die gleiche Betriebstättentätigkeit ausführt, erwirtschaftet hätte …
…zu untersuchen sein, welcher Gewinn von einem unabhängigen Unternehmer durch derartige (begrenzte) Aktivitäten erzielt worden wäre. Besteht daher die Funktion, die der österreichische Generalunternehmer an der russischen Baustelle wahrnimmt, lediglich in der Bauüberwachung, die durch gelegentliche Entsendung von einigen Unternehmensmitarbeitern sichergestellt wird, dann wird nur…
…Dies bedeutet, dass das österreichische anlagenerrichtende Unternehmen nicht zu Selbstkosten an die in Malaysien gelegene Baustelle (=Betriebstätte) fakturieren darf, sondern dies zu jenen kaufmännisch kalkulierten Preisen bewerkstelligen muss, die bei Lieferung an ein völlig unabhängiges Unternehmen in Malaysien erzielbar gewesen wären. Das Schlussprotokoll stellt sonach…
…Betriebstätte ausgeübt werden, und dass in der Folge festgestellt wird, welchen Gewinn ein unabhängiges Unternehmen erzielt hätte, das seinerseits genau dieselben Funktionen erbringt. Sollte die Planungsarbeit für die Anlagenerrichtung ausschließlich "durch" den österreichischen Hauptsitz erbracht worden sein und daher - ungeachtet des Umstandes, dass diese Arbeit…