…der zwingenden "Kontextklausel" der DBA für geboten, auch weiterhin von einer identen Berechnungsgrundlage für die tatsächlichen und die fiktiven Ermittlungen der Quellensteuern auszugehen und daher auch bei der Fiktivsteueranrechnung die jeweiligen Prozentsätze auf den um die Aufwendungen noch nicht gekürzten Betrag der Einkünfte anzuwenden.  …
…geschieht dies im Regelfall im Wege einer pauschalen Besteuerung der Bruttobausumme, also im Wege einer Besteuerung, bei der die an die Subunternehmer weiterzugebenden Beträge keine bemessungsgrundlagenkürzenden Aufwendungen darstellen. Wenn in einer solchen Lage der Generalunternehmer genötigt ist, diese (nachweisbare) ausländische Steuerleistung aliquot auf alle Subunternehmer…
…erbringen: Anmietung eines Konzertsaales, Werbung (Plakatierung, Inserate), Kartenverkauf, Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß die Funktion eines Agenten zu, der die Erlöse aus dem Kartenverkauf namens des belgischen Unternehmens vereinnahmt…
…die auch ihre Auslandsgesellschaften einschließt. Die Einführung dieses Systems wird allgemein als sehr aufwendig beschrieben; Hauptkostenfaktoren sind die Aufwendungen für externe Berater, die ein geeignetes Kontrollsystem für den jeweiligen Konzern entwickeln, sowie die Kosten der Dokumentation (einschließlich der Schaffung tauglicher IT-Systeme) und ihrer Prüfung…
…Funktionen) das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen Baubetriebstätte ausgeführt hat ("Funktionsanalyse"). 2. Sodann ist nach einer von der OECD anerkannten Methode festzustellen, welche Vergütungen ein fremdes Unternehmen erzielt hätte, wenn es die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten selbst erbracht und die damit verbundenen Aufwendungen getragen hätte.…
…Funktionen) das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen Baubetriebstätte ausgeführt hat ("Funktionsanalyse"). Sodann ist nach einer von der OECD anerkannten Methode festzustellen, welche Vergütungen ein fremdes Unternehmen erzielt hätte, wenn es die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten selbst erbracht und die damit verbundenen Aufwendungen getragen hätte. Sollte…
…es daher so sein, dass der Aufwand für die beiden PKWs nicht angefallen wäre, wenn die in der Niederlassung tatsächlich ausgeübten Funktionen von einem fremden Unternehmen wahrgenommen worden wären, dann wird dieser Aufwand an die österreichische Zentrale der AG weiterzubelasten sein. Es ist dann Sache…
…maßgebend. Wenn die Russland-Kunden tatsächlich vom Moskauer Büro (1-Mann-Büro) und die Kasachstan-Kunden von Wien aus (ebenfalls 1-Mann-Büro) betreut werden und wenn sich auch die zeitliche Inanspruchnahme des Unternehmers im Verhältnis 50% zu 50% auf die beiden Büros verteilt, dann…
…DBA-Interpretionserfordernis ergibt) wird auf die im inländischen Recht entwickelten Abgrenzungsgrundsätze zurückgegriffen werden können (in diesem Sinn bereits EAS 1025). In EAS 357 wurde die Auffassung vertreten, dass dann, wenn nach Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten, also nach Fertigstellung der Anlage, ein zeitlich begrenzter Probebetrieb beginnt…
…wie sich in derartigen Fällen für Banken Probleme aus dem Umstand ergeben könnten, dass mit den endbesteuerten Einkünften zusammenhängende Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind; die Auslandssteueranrechnung erfolgt jedenfalls auf die vom Bruttobetrag der Kapitalerträge zu erhebende KESt. Nehmen Banken eine DBA-konforme Auslandssteueranrechnung auf die…
…Bauprojekt für den österreichischen Generalunternehmer eine Betriebstätte, dann ist im Rahmen einer "Funktionsanalyse" festzustellen, welche Aktivitäten des österreichischen Generalunternehmers tatsächlich auf der russischen Baustelle erbracht worden sind. Sobald darüber Klarheit besteht, wird in einem weiteren Schritt zu untersuchen sein, welcher Gewinn von einem unabhängigen Unternehmer…
…532/1993, der österreichischen Einkommensbesteuerung, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Der Steuerpflicht unterliegen die tatsächlichen Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds und die so genannten ausschüttungsgleichen Erträge. Bei letzteren handelt es sich um nicht ausgeschüttete Erträgnisse des Fonds, die inländische den gesetzlichen Regelungen unterliegende Fonds auszuschütten verpflichtet sind…
…kann. Es wird dies sehr davon abhängen, ob der Trust eigene Einkünfte erzielt, die auch tatsächlich in seinen Händen der argentinischen Besteuerung unterzogen werden. Weiters ist zu beachten, dass der Ausdruck "Schuldner" im gegebenen Zusammenhang nicht im zivilrechtlichen, sondern im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist…
…getätigten Investition herrühren oder in unmittelbarem Zusammenhang mit den Investitionen erzielt werden, mit den Aufwendungen vorab verrechnet werden und demzufolge den Vergütungsanspruch mindern" kann im gegebenen Zusammenhang tatsächlich nur als ergänzende Klarstellung gesehen werden. Denn dass im Fall einer Kostenaufschlagsmethode nur die Nettokosten mit Gewinnaufschlag…
…sowie sämtliche anderen mit Deutschland-Bezug anfallenden Kosten (zB Reisediäten und KFZ-Kosten) von der deutschen Gesellschaft ersetzt werden, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wesentlich ist, dass mit der Vergütung alle Aufwendungen der inländischen Gesellschaft abgegolten werden, die zugunsten der deutschen Gesellschaft angefallen sind…
…dann unterliegen die Aufwendungen, die der österreichische Partner zur Finanzierung seines eigenen Leistungsteiles tätigt, nicht derselben inländischen Abzugsbesteuerung; denn abzugspflichtig ist nur, was der ausländische Mitwirkende für seine Mitwirkungsleistung erhält. Ob die Zurverfügungstellung von Gratisunterkünften für die Ensemblemitglieder tatsächlich zum Leistungsteil des inländischen mitproduzierenden Veranstalters…
…gemäß Artikel 24 Abs. 4 DBA-Niederlande anzurechnen. Bei Ermittlung des 1994 anrechenbaren Höchstbetrages ist bei den Kennzahlen 395 die Höhe der niederländischen Einkünfte einzutragen. Hiebei sind die im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen in Abzug zu bringen (AÖFV. Nr. 49/1991). Erzielt der österreichische…
…oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde österreichischerseits eingewilligt, Artikel 9 des Doppelbesteuerungsabkommens im gegebenen Zusammenhang auf der Grundlage des deutschen Rechtsverständnisses zu interpretieren, um solcherart grenzüberschreitend unterschiedliche Anwendungen dieser Abkommensbestimmung zu vermeiden (AÖFV. Nr…
…ist unerheblich, wenn auf österreichischer Seite zweifelsfrei feststeht, dass das Besteuerungsrecht tatsächlich durch das Abkommen Österreich entzogen ist (dies wäre zB dann nicht der Fall, wenn die österreichische Mitunternehmerschaft an rein gewerblichen Veranstaltungen ohne jeglichen künstlerischen Wert mitwirkten; der Umstand, dass die ARGE grundsätzlich nur…
…Fall einer bloß vorbereitenden Geschäftsanbahnung oder doch bereits die Aushandlung der wesentlichen Vertragselemente zu verstehen ist, bedarf einer näheren Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Sachgegebenheiten und ihrer Beurteilung im Rahmen der "freien Beweiswürdigung", die aber nicht auf der Ebene des BM für Finanzen vorgenommen werden kann…