In den allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über das liechtensteinische Gesellschaftsrecht wird die liechtensteinische Anstalt als eine nach liechtensteinischem Recht gegründete Verbandsperson sui generis bezeichnet. Sie ist ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes Unternehmen. Ihre Haftung ist beschränkt, da Gläubiger lediglich auf…
…ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vor (auf Formular ZS-D1; zu beziehen bei den Finanzlandesdirektionen) und wird dies folglich von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dann ist der…
…einer nicht ausreichend erfolgreichen Ermittlungstätigkeit der niederländischen Steuerverwaltung (die durch unvollständigen Informationsstand der österreichischen Finanzverwaltung möglicherweise mitverursacht sein kann) nur die jeweils in den Niederlanden tatsächlich aufgedeckten Zahlungsströme in Österreich erfasst werden, ohne dass der Steuerpflichtige und sein nunmehriger Berater das Risiko zu tragen hätten…
…auch tatsächlich im Sinn von Artikel 4 DBA-Thailand in Thailand ansässig ist und die (in ziffernmäßiger Höhe präzisierten) Geschäftsführergehälter nach thailändischem Steuerrecht ihm persönlich als seine Einkünfte zuzurechnen sind. Wird auch eine derartige Nachweisführung über die Abkommensberechtigung abgelehnt, dann bliebe zur Sicherung einer rechtlich…
…eines Abhängigkeitsverhältnisses erfordern; die Größe und vor allem die Ausgestaltung der für die Produktvermarktung in Österreich eingerichteten Räumlichkeiten kann für den Bestand einer Betriebstätte sprechen; der tatsächliche Ablauf der Geschäftstätigkeit muss untersucht werden (werden dem österreichischen Kunden in den Räumlichkeiten Möglichkeiten geboten, die für ihn…
Im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes kann keine rechtliche Absicherung für komplexe und offenkundig nur der Vermeidung österreichischer Steuern dienende Gestaltungskonstruktionen gewährt werden. Wohl ist es so, dass ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer gewerblich tätigen deutschen KG mit den deutschen Betriebstätteneinkünften von der inländischen Besteuerung…
…wenn feststeht, dass die deutsche Steuerverwaltung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht: denn wenn die österreichische GesmbH tatsächlich über einen Raum mit der üblichen Büroausstattung verfügt und sich darin auch ein Archiv für die Geschäftsunterlagen befindet, wenn weiters in diesem Büro vom deutschen Prokuristen in gewissen…
…alle Kosten auch die Lohnkosten für die Tiefenbohrungen und ein angemessener Gewinnaufschlag umfasst)", sich nicht mit dem eingangs gezeichneten Sachverhaltsbild eines mehr oder weniger funktionslosen Büros verträgt. Weitere rechtliche Beurteilungen sind daher erst möglich, wenn ein in sich geschlossenes und in sich widerspruchsloses Sachverhaltsbild vorliegt. …
…GMBH und von dieser steuerfrei in die Hände der österreichischen Stiftung weiterfließen können, dann wird auf der Grundlage des Erkenntnisses des VwGH vom 10. Dezember 1997, 93/13/0185, in erster Linie zu untersuchen sein, ob die irische Gesellschaft tatsächlich in einer Art und Weise…
…entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 19 DBA…
…§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine niederländische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer niederländischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft…
…Gesellschaft dar. Denn nach österreichischer Auffassung genügt für die Begründung einer Betriebstätte nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit, wie sie einem Hauptmieter zusteht, sondern es kommt auf die tatsächliche Verfügung und Nutzung solcher Räumlichkeiten an. Allerdings wird möglicherweise eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4…
…rechtlichen Körperschaft) zufließenden Vergütungen dem inländischen Steuerabzug zu unterwerfen. Der Umstand, dass diese Vergütungen unter dem Titel Koproduktionsbeitrag in drei Teilbeträgen zur Auszahlung gelangen, ändert nichts an der inländischen Abzugssteuerpflicht. Wohl ist die Rechtsgrundlage für Teilbeträge, die für die Erstellung der Produktion im Ausland und…
…Beteiligten. Bei dieser Sichtweise ergibt sich in dem zu setzenden zweiten Schritt der rechtlichen Beurteilungen, nämlich bei Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, die (zunächst noch vorläufige) Rechtsfolge, daß diese Einkünfte (laufende Dividenden und allfällige Veräußerungsgewinne) in Österreich nicht von der Besteuerung freizustellen sind. Ist es…
…das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Report Part I/107, EAS 3010). Wesentlich für die Zurechnung einer Beteiligung zu einer Personengesellschaft ist die "tatsächliche" Zugehörigkeit der Beteiligung zur (Personengesellschafts-)Betriebsstätte, wobei sich die tatsächliche Zugehörigkeit auf einen funktionalen Zusammenhang zwischen der Beteiligung und den…
…Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat, wie etwa im Fall des rechtlichen Besitzes, wenn er den Zugang zur und die Nutzung der Betriebsstätte kontrolliert und die Gesamtverantwortung für das während dieses Zeitraums an der Baustelle stattfindende Baugeschehen trägt (vgl. OECD-Kommentar zu Art…
…bestimmen. Sachverhaltsbeurteilungen dieser Art können nicht auf der Ebene des BM für Finanzen vorgenommen, sondern müssen dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden. In rechtlicher Hinsicht wird die Auffassung geteilt, dass dann, wenn im Fall des Doppelwohnsitzes tatsächlich kein Lebensmittelpunkt feststellbar ist, die Regelung des Art. 4…
…Beamter mit einem österreichischen Bundesministerium eine Vereinbarung, auf Grund der er im Rahmen eines EU-Projektes in der Slowakei als rechtlicher Berater tätig wird, dann unterliegen die hiefür vom Bundesministerium gezahlten Honorare der österreichischen Einkommensbesteuerung. Und zwar auch dann, wenn die dem Bundesministerium erwachsenden Kosten…
…könnte das Rückzahlungsverfahren vermieden und der Kapitalertragsteuerabzug bereits an der Quelle auf 15% herabgesetzt werden. Auf die erst mit Wirkung ab 2005 zu erwartende Umsetzung der EU-Sparzinsenrichtlinie und die damit verbundenen neuen rechtlichen Gegebenheiten kann erst nach Vorliegen der maßgebenden gesetzlichen Grundlagen eingegangen werden…
…bereits volljährig ist) im Rahmen der freien Beweiswürdigung als Aufgabe des inländischen Wohnsitzes gewertet werden kann; denn der Steuerpflichtige müsste sich hiezu sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht dauerhaft jeglicher weiterer Verfügungsmöglichkeiten über diese Wohnung begeben. 23. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr…