…erhoben (Kapitalertragsteuer). Nach § 19 Abs. 1 EStG 1988 ist ein Betrag dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Kapitalertragsteuer ist im Zeitpunkt des Zufließens von Kapitalerträgen abzuziehen (§ 95 Abs. 4 EStG 1988 ). Bei verdeckten Ausschüttungen ist der Zufluss…
…Die Gattin des Bw. konnte daher über die Abfertigungszahlung erst im Jahr 2004 tatsächlich und rechtlich verfügen. Die Abfertiungszahlung gilt daher im Jahr 2004 als zugeflossen. Der Bescheid des Finanzamtes entspricht somit der für den streitgegenständlichen Zeitraum geltenden gesetzlichen Lage. Der unabhängige Finanzsenat ist an…
…sind. Was die Frage des Zufließens anlangt, vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein Betrag zugeflossen ist, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl. für viele VwGH 5.3.1986, 85/13/0085; VwGH 5.10.1988, 84…
…auf den Zu-und Abfluss an (VwGH 22.03.2006, 2001/13/0289). Ein Betrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH…
…auf den Zu-und Abfluss an (VwGH 22.03.2006, 2001/13/0289). Ein Betrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH…
…Zuflusses der von der ***B*** GmbH und der ***A*** GmbH zu Gunsten des Beschwerdeführers gebuchten Darlehenszinsen. Ein Betrag ist gemäß § 19 Abs 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl zB VwGH 24.11.2016…
…Abgabenbehörde erster Instanz als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Abgaben gewertet und mit Bescheid vom 19. Oktober 2005 abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, ein Betrag sei gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen könne…
…auf den Zu-und Abfluss an (VwGH 22.03.2006, 2001/13/0289). Ein Betrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH…
…auf den Zu-und Abfluss an (VwGH 22.03.2006, 2001/13/0289). Ein Betrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH…
…1988 sind Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt des jeweiligen Zuflusses oder Abflusses gemäß § 19 EStG 1988 gewinnwirksam. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Betrag gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann …
…ausgesprochen, dass ein Betrag gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen ist, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH, die sein Schuldner ist, ist nach ständiger Rechtsprechung der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald…
…2010/15/0121, und die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs). Ein Betrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof auch schon…
…1 EStG als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 26.2.2013, 2010/15/0061). Für Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführeres gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage des Zuflusses insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende…
…BFG-Akt, S. 48). Mit diesen allgemein gehaltenen Ausführungen vermochte der Bf nicht nachzuweisen, dass er in ***14*** über eine Wohnung tatsächlich und rechtlich verfügen konnte, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benutzen konnte. Auch ist (allein) aus diesem Vorbringen nicht ableitbar, dass sich…
…wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann, mag er ihm auch nur gutgeschrieben worden sein. Der Verwaltungsgerichtshof beschäftigte sich auch in seinem (aufhebenden) Erkenntnis vom 04.02.2009, 2008/15/0167, mit dem Zeitpunkt einer Gewinnausschüttung und der Bereicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers…
… 19 Abs 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 25.6.2007, 2007/14/0002 mwN). Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der von der Betriebsprüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung ein Haftungsbescheid iHv EUR 125.000,- erlassen…
…innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der Steuerpflichtige muss die Wohnung "innehaben", d. h., er muss über die Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf nützen können (vgl. VwGH 14…
…1 EStG als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 26.2.2013, 2010/15/0061). Für Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage des Zuflusses insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende…
…1 EStG als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 26.2.2013, 2010/15/0061). Für Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführeres gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage des Zuflusses insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende…
…15.12.2009, 2006/13/0136: Derartige Einnahmen sind nach § 19 Abs 1 EStG in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ein Betrag ist zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl. z.B. Doralt, EStG10, § 19…