…93/13/0076). Die Wahrnehmung der Interessenlage des 100-prozentigen Gesellschafters einer österreichischen Kapitalgesellschaft erfordert Dispositionen, die von einer Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können. Durch eine Zwischenschaltung einer solchen Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15-prozentige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der…
…in wessen Interesse die Beitragszahlungen geleistet werden. Der Umstand, dass die dänische Konzerngesellschaft den betreffenden Aufwand nicht an die österreichische Konzerngesellschaft weiterbelastet und solcherart kein Lohnaufwand die österreichische Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindert, könnte als gewichtiges Indiz dafür gewertet werden, dass es im Interesse der dänischen Konzerngesellschaft gelegen…
…dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen sorgfältige Erhebungen über alle im gegebenen Zusammenhang wichtigen Umstände vorzunehmen. Hiezu gehört z.B.: die Feststellung, welche Funktionen in der inländischen Repräsentanz wahrgenommen werden…
Schaltet eine österreichische Holdinggesellschaft (Holding 1), die die Interessen aus einer 26-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen operativen Gesellschaft wahrnimmt, zwischen sich und die 26-prozentige Beteiligung zwei weitere Holdinggesellschaften (eine 100-proezntig gehaltene deutsche Holdinggesellschaft 2 und eine von dieser 100-prozentig gehaltene österreichische…
…4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger, sonach auch Doppelstaatsbürger, in gleicher Weise begünstigungsfähig. Die steuerlichen Sonderbestimmungen sind nur anwendbar, wenn ein ministeriell bescheinigtes öffentliches Interesse vorliegt, dass die…
…4 EStG sollen steuerliche Härten abgebaut werden, die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen ist, sollen daher durch…
… Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel…
Bietet eine amerikanische Universität in Österreich Studienprogramme an und bedient sie sich hiezu einer österreichischen GmbH, die Interessenten für diese Programme gewinnen soll, wobei sie für jeweils 25 Studenten ein Erfolgshonorar zugewiesen bekommt, so ist nicht auszuschließen, dass diese GmbH als ständiger Vertreter der amerikanischen…
…von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Theatergastspielen - keine Aussicht auf Anrechenbarkeit auf eine russische Einkommensteuer aufweist. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes verstoßen gesetzliche Vorschriften, die nachträglich an früher verwirklichte Tatbestände steuerliche Folgen knüpfen, durch welche die Rechtsposition der Steuerpflichtigen mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechtert wird…
…Das Finanzamt erlangt sonach Kenntnis von den steuerfrei behandelten Zahlungsvorgängen. Das Finanzamt kann daher erforderlichenfalls von der Veranstaltungs-GMBH nähere Auskünfte über die steuerlich relevanten Aspekte einholen (Kopie der Verträge und der Überweisungsbelege, Ansässigkeitsbescheinigungen) und kann auf dieser Grundlage im Amtshilfeweg die niederländische Steuerverwaltung einerseits…
…so gehandhabt wird und sonach kein negativer Qualifikationskonflikt entsteht. Allerdings wird zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften und die hiebei laufend auftretenden "Qualifikationskonflikte" zur Zeit im Rahmen der Arbeiten des Fiskalkomitees der OECD einer vertieften Untersuchung unterzogen werden. Es ist nicht ausgeschlossen…
…Allerdings wird - wie bereits in EAS 1042 zum Ausdruck gebracht wurde - zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften und die hiebei laufend auftretenden "Qualifikationskonflikte" zur Zeit im Rahmen der Arbeiten des Fiskalkomitees der OECD einer vertieften Untersuchung unterzogen werden. Es ist nicht ausgeschlossen…
…der Leistung der Ablösesumme bzw. des Rückkaufspreises der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein. Da die Zuwendungen an die beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, liegt aus Sicht des österreichischen…
…Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Daher wurde zB in EAS 303 eine ungarische KG…
…als im österreichischen öffentlichen Interesse gelegen anzusehen sein, dann besteht die Möglichkeit der Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung, die allerdings nur die Auslandseinkünfte betreffen kann. Die Leitlinie für die Ausmessung der Begünstigung wird in solchen Fällen durch das Ziel bestimmt, zuzugshemmende steuerliche Mehrbelastungen in Österreich gegenüber…
…könnte eine steuerliche Erfassung der betreffenden Geschäftsführervergütungen auf israelischer Seite (ausländischer Besteuerungsnachweis) ein starkes Indiz für eine Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite sein. Denn in Grenz- und Zweifelsfällen wird eine Orientierung an der steuerlichen Beurteilung des DBA-Partnerstaates im Interesse einer Vermeidung unnötiger internationaler Besteuerungskonflikte zweckdienlich…
…der Slowakei und der damit verbundenen Wirksamkeit der EG-Amtshilferichtlinie ergangen. Im Interesse der Vermeidung einer steuerlichen Wettbewerbsverfälschung zu Lasten inländischer Zeichen- und Architektenbüros, die durch steuerliche Nichterfassung bei Auftragsvergabe in die Slowakei eintreten könnte, wurde in der EAS 1606 daher vorsorglich einerseits auf ein…
…Fällen einer Zwischenschaltung transparenter Personengesellschaften, also in Fällen in denen von der Personengesellschaft gehaltene Beteiligungen (so wie alle anderen Wirtschaftsgüter dieser Personengesellschaft) für steuerliche Belange unmittelbar im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter stehen, die Quellensteuerentlastung zu gewähren. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG bestehen…
Mit den steuerlichen Fragen, die nach der geltenden Rechtslage im Fall des Gastspieles eines ausländischen Theaters zu beachten sind, haben sich insbesondere EAS 731, 738, 783, 953, 1520 und 1578 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass der österreichische Veranstalter die Gastspielvergütung dem 20%igen…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…