…des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht für Personen, die ständig im Ausland ansässig sind (Ortskräfte; siehe EAS 1743). Daher unterliegt im eingangs beschriebenen Fall nicht der gesamte Jahresbezug dem Dienstgeberbeitrag…
Beabsichtigt ein seit 20 Jahren im Ausland ansässiger österreichischer Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei…
…dort ständig anwesenden österreichischen Managern (=Arbeitnehmer der österreichischen GesmbH) zur Verfügung gestellten Büros Betriebstätten der österreichischen GesmbH. Dies mit der Folge, dass an den in diesen Betriebstätten erzielten Gewinnteilen auf Grund der bestehenden DBAs den Betriebstättenstaaten ein Besteuerungsrecht zusteht. Ist mit den betreffenden ausländischen Staaten…
…nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür Sachverhaltsermittlungen vorzunehmen sind, die nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden können. Anzumerken ist jedoch, dass bloße Sitz-GesmbHs, die über keine ständig genutzten inländischen Geschäftsräumlichkeiten und über kein inländisches Personal verfügen und die unter Leitung vom Ausland…
…zur Durchführung der Arbeiten regelmäßig auch ausländischer Subunternehmer, so stellt sich die Frage, ob der - neben anderen Subauftragnehmern - eingesetzte in Österreich ansässige Subunternehmer eine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 eines Doppelbesteuerungsabkommens (nach Vorbild des OECD-MA) im Ansässigkeitsstaat des Generalunternehmers begründet.…
…Empfangsstaats noch in demselben ständig ansässig sind, die in den Artikeln 29 bis 35 bezeichneten Vorrechte und Immunitäten. Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis, sofern nicht die einschränkenden Regelungen über das sur-place-Personal greifen, sowohl die vom ausländischen Staat bezogenen Gehälter als…
…dann, wenn ein mehr oder weniger standardisiertes Bestellverfahren abläuft, bei dem der österreichische Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Bestellschein im Ergebnis davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder Dienstleistung gekauft hat und er jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat…
…hiebei nicht bloß um untergeordnete und daher im gegebenen Zusammenhang zu vernachlässigende Österreich-Reisen gehandelt hat, wie etwa Inlandsaufenthalte zwecks Vertragsaushandlung, Termingestaltung usw., ist es Aufgabe des für den Steuerabzug haftenden inländischen Auftraggebers, eine sachgerechte Aufteilung der Entgelte auf einen Inlands- und eine Auslandstätigkeit vorzunehmen…
…derzufolge "ständige Vertretungen" nur dann als Betriebstätten behandelt werden, "wenn ein Vertreter oder Angestellter eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...." bezieht sich nur auf Fälle, in denen das ausländische Unternehmen über keine örtliche Betriebstätte in Österreich verfügt und aus diesem Grund zu entscheiden…
…und ausländische Vertriebsberatung für das österreichische Unternehmen übernimmt, dann müsste für Belange des innerstaatlichen Steuerrechtes zunächst geklärt werden, ob dieser ausländische Konsulent Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger (freiberuflicher) Arbeit erzielt. Freiberufliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit würden nur dann vorliegen, wenn eine Unternehmensberatung im engen…
…eine "ständige Vertretung" der österreichischen Gesellschaft (im Sinn von Z 10 lit. a oder c des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland) anzusehen sind. Diese Frage sollte daher vorsorglich mit den zuständigen Finanzämtern der beiden Staaten abgestimmt werden. Bei Bedarf könnte eine Klärung auch im Rahmen eines…
…stellen Betriebstätten der einzelnen Gesellschafter dar (ständige deutsche Rechtsprechung, der auch in Österreich gefolgt wird, BFH 29.1.1964, BStBl. III 1964, 165, bis BFH 23.8.2000, BStBl. II 2002, 207). In EAS.573 wurde ausgeführt, dass im Hinblick auf eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen…
…erhalten deshalb Leistungen ohne eigene vorherige Beiträge, die ständige Einwohner Deutschlands nur nach einer - manchmal langjährigen - Beitragszahlung erhalten. Bei der Bundesknappschaftspension handelt es sich daher um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Artikel 10 Abs. 2 Z. 1 DBA-Deutschland und zwar auch…
…Ausland stattfindet, kann nicht ausschließlich und isoliert nur nach den Gegebenheiten eines einzigen Veranlagungsjahres beurteilt werden, sondern bedarf einer dauerhafteren Veränderung der maßgebenden Verhältnisse. Vor allem muss auch in dieser Hinsicht von den Steuerverwaltungen beider Staaten eine übereinstimmende Beurteilung vorgenommen werden und es müssen im…
…in- und ausländischen Kunden erfolgt von dort; es findet dort vor allem auch die Rücknahme der Gegenstände zur Inspektion und zur Reinigung statt; eine Lagerbuchhaltung wird geführt) so spricht viel dafür, dass hiedurch seitens der deutschen Gesellschaft in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
…durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt (EAS 2594). Die…
…mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muß (Z. 5.2.2 AOFV Nr. 298/1994). In gleicher Weise besteht für den Gesamtbezug Dienstgeberbeitragspflicht, da gemäß § 41 Abs. 1 FLAG ein zur Dienstleistung in das Ausland entsandter Dienstnehmer als im…
…würde hiedurch nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ebenfalls keine ausländische DBA-Betriebstätte begründet werden. Mit der Bundesrepublik Deutschland ist in einem Verständigungsverfahren davon ausgegangen worden, dass Einrichtungen, die nicht wenigstens 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, im Allgemeinen noch keine DBA-Betriebstätte darstellen. 22…
…einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur Verfügung steht und auch die deutsche Steuerverwaltung keine inländische Betriebstätte…