…Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß…
…25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG. unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge…
…in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen hat. Nur wenn einerseits die Weisungsfreiheit…
…Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖFV…
…der deutsche Kommanditist, der im Rahmen seiner Anwaltspraxis die Verträge ausarbeitet, mit dem dafür bezogenen Entgelt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die unter Artikel 8 des DBA-Deutschland fallen; der mit der Bauleitung betraute Kommanditist erwirtschaftet mit der dafür bezogenen Vergütung Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die von…
…Ein in Luxemburg ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH mit Handelsumsätzen vorwiegend in Deutschland und Luxemburg erzielt nach inländischem Recht keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit. Das Besteuerungsrecht an seinen Geschäftsführerbezügen richtet sich daher nach der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit (Art…
…EStG 1988 zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gehören. Zufolge einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Art. 9 DBA-Deutschland), sondern unter jene für selbständige Arbeit (Art…
…Seite zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit. Zufolge der bereits erwähnten Verständigungsvereinbarung des Jahres 1986 ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Art. 9 DBA-Deutschland), sondern unter jene für selbständige Arbeit fallen…
…sich herausstellen sollte, dass der französische Dienstnehmer zu mehr als 25% an dem französischen Unternehmen beteiligt ist. Gesellschafter-Dienstnehmer, die nach österreichischem Recht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit beziehen, werden, soweit sich weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem Abkommenskontext Anderes ergibt, gemäß Artikel 3…
…dann erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) des DBA-Schweiz…
…auch dann, wenn die Vertriebstätigkeit weitläufige Auslandsreisen erfordert. Nach österreichischer Rechtslage liegen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit vor, die auf der Ebene des Abkommensrechtes die Anwendung der Zuteilungsregel für Einkünfte aus selbständiger Arbeit zur Folge haben (Ausnahme Schweiz und Liechtenstein, siehe AÖF Nr. 153/1992…
…Gesellschaftergeschäftsführer, dann erzielt er nach inländischem Recht keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit und es findet daher auf ihn nicht Artikel 7 des Abkommens Anwendung. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind ausdrücklich dem Anwendungsbereich des mit "Honorare" überschriebenen Artikels 11 zugeordnet…
Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen im Regelfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG dar (LSt-RL 1999, RZ 982); sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland. Bezieht daher ein in Deutschland ansässiges Mitglied des Vorstandes einer…
…hängt davon ab, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unter den Begriff der Einkünfte "aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit" fallen. Der Begriff ist - sieht man von einer beispielsweisen Tätigkeitsaufzählung in Absatz 2 des Artikels 14 ab - im Abkommen selbst nicht näher…
…Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zu erfolgen hat; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden. Ist der Geschäftsführer einer…
…nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153…
…so sind die ungarischen Geschäftsführerbezüge gemäß § 22 Z 2 EStG im Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften…
…vorgesehene 183-Tage-Frist nicht kalenderjahresbezogen zu berechnen ist. Das Besteuerungsrecht wird durch die genannte DBA-Bestimmung ungeachtet des Umstandes Österreich zugeteilt, ob die Einkünfte nach österreichischem Recht solche aus nichtselbständiger Arbeit oder aus sonstiger selbständiger Arbeit sind. 4. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…bevor die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde, so dass die im Verhältnis zur Schweiz vertretene Ansicht - solange sich nicht in einem internationalen Verständigungsverfahren oder aus sonstigen Gründen eine andere Auslegungsnotwendigkeit ergibt - auch gegenüber Italien sachgerecht…
…Österreich und Liechtenstein besteht ein starker fiskalischer Anreiz, Einkünfte möglichst dem Artikel 14 zuzuordnen und die Einkunftsquelle von Österreich nach Liechtenstein zu verlagern, um solcherart die österreichische Steuerbelastung zu vermeiden. Der Begriff der "Selbständigen Arbeit" ist im Abkommen selbst nicht definiert; in Artikel 14 Abs…