… Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als…
…Diskriminierungsverbot des DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko…
…Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko…
… doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches gilt nach LStR 2002 Rz 982 für Vorstandsmitglieder einer AG. Sind zwei der drei im Firmenbuch eingetragenen Vorstände einer österreichischen AG in den…
…Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens…
…auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde österreichischerseits eingewilligt, Artikel 9 des Doppelbesteuerungsabkommens im gegebenen Zusammenhang auf der Grundlage des deutschen Rechtsverständnisses zu interpretieren, um solcherart grenzüberschreitend unterschiedliche…
…auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde österreichischerseits eingewilligt, Artikel 9 des Doppelbesteuerungsabkommens im gegebenen Zusammenhang auf der Grundlage des deutschen Rechtsverständnisses zu interpretieren, um solcherart grenzüberschreitend unterschiedliche…
…Abs. 4 des OECD-MA überschreiten oder nicht bedarf im Verhältnis zu Deutschland keiner näheren Prüfung, da - anders als im OECD-MA - im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA-Betriebstätte nehmen, sondern nur dann, wenn sie den in Z…
…die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA-Betriebstätte nehmen, sondern nur in den in Z. 9 des Schlußprotokolls zu Artikel 4 taxativ aufgezählten Fällen. 23…
…durch ein DBA von der Besteuerung freigestellt sein können. EAS 3322 lässt erkennen, dass Eigenbeurteilungen der Rechtsfolgen eines Doppelbesteuerungsabkommens durch den Steuerpflichtigen nicht schlechthin der Kontrolle durch die Abgabenbehörde entzogen werden dürfen. Andererseits ist einzuräumen, dass eine undifferenzierte Umsetzung dieser Rechtslage nicht sinnvoll administrierbar wäre…
…und nicht - wie § 28 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 - Entgelte für Rechte schlechtin erfaßt. Die Abstandnahme von der inländischen Abzugsbesteuerung setzt allerdings die Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 voraus. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Sicherheit dienen. Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Die Entgeltfortzahlungen…
…Artikel 7 Abs. 2 DBA). Es wird aber vermutlich nicht möglich sein, die für die Verwertung der Urheberrechte erzielten Einkünfte schlechthin der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn das Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die…
…wäre eine mit den Grundsätzen der DBA-Entlastungsverordnung nicht vereinbare Interpretation. Dies bedeutet aber nicht, dass die DBA-Entlastungsverordnung bei solchen Konstellationen einer KESt-Entlastung bei der Ausschüttung schlechthin entgegensteht. Die DBA-Entlastungsverordnung verlangt lediglich, dass der Finanzverwaltung jeweils zu Beginn eines Dreijahreszeitraums zumindest die…