…Doppelbesteuerung angewendet wird, könnten die aus dem spanischen Immobilienbesitz resultierenden Verluste für die österreichischen Anleger nur im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes steuerliche Wirkungen zeitigen. Da aber auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ausländische (positive und negative) Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind, bedarf es…
…Wert. Bei Wegzug in die Schweiz ist sonach in Bezug auf Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften kein Anwendungsfall einer "Wegzugsbesteuerung" gegeben und es liegt demnach auch kein Anwendungsfall einer fingierten Veräußerungsgewinnbesteuerung vor, sodass im Wegzugszeitpunkt weder positive noch negative "Veräußerungsgewinne" anfallen können. Bundesministerium für Finanzen, 31…
…progressiven Lohnsteuertarif einzubehalten und abzuführen. Wurde dennoch § 69 EStG 1988 angewendet, dann wird die im Rahmen der lohnsteuerlichen Haftungsvorschriften nötige (positive oder negative) Korrektur mit der Möglichkeit eines nachfolgenden "Jahresausgleiches" im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen sein. Der Bestand eines österreichischen Besteuerungsrechtes und die korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung…
…kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die positive, nicht aber an die negative Qualifikation des Quellenstaates. Bundesministerium für Finanzen, 25. September 2012
…DBA-Partnerstaaten anzuwenden, wenn die betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen in den hier maßgebenden Belangen - so wie das DBA-Schweiz - der OECD-Konzeption folgen und wenn hiedurch grenzüberschreitende positive oder negative Besteuerungskonflikte vermieden werden können (für die abweichende Rechtslage im Verhältnis zu Deutschland ist der Erlass AÖFV. Nr…
…sind diese Verluste - ungeachtet der in den USA bei der österreichischen Gesellschaft vorgenommenen steuerlichen Berücksichtigung - in Österreich bei den Gesellschaftern steuerlich ausgleichsfähig; da allerdings sowohl positive wie auch negative Auslandseinkünfte stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, darf kein Fall von ausgleichsschädlicher "Liebhaberei" vorliegen. 31…
…Fixkosten und können daher bei erfolgreichen Verlängerungen nicht erhöht und bei erfolgsschwacher früherer Beendigung nicht gekürzt werden. Sollte es allerdings infolge eines vorzeitigen Abbruches des Gastspieles gar nicht zum Entstehen einer inländischen Betriebstätte kommen, könnten in Österreich weder positive Einkünfte steuerlich erfasst noch negative Einkünfte…
…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfassung der positiven und negativen Ergebnisse aus der Nutzung von deutschem unbeweglichen Vermögen der Bundesrepublik Deutschland überträgt. Auch die Frage, ob ein deutscher Immobilienverlust zu einer Berücksichtigung im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" heranzuziehen ist, ist nicht wegen des…
…dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der Besteuerung zugeführt werden. Um dieses Ergebnis zu erreichen bedarf es daher nicht der Inanspruchnahme des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des…
…weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht durch eine Steuerrückerstattung nach § 240 BAO umgangen werden. Wurde über einen derartigen Rückerstattungsantrag in der Vergangenheit nicht entschieden und wird nunmehr…
…der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5 UmgrStG, im vorliegenden Fall sonach minus DM 0,5 Mio.) - als Sacheinlagewert anzusetzen ist. Nach § 20 Abs. 2 UmgrStG gilt der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert, also im konkreten Fall der (negative) Mitunternehmeranteil…
…uneingeschränkt aufrechterhalten, und zwar auch für den reziproken Fall eines österreichischen Versicherungsunternehmens mit Verlustbetriebsstätte in der Schweiz. Dass die von Artikel 7 OECD-MA - und damit auch von Artikel 7 DBA Schweiz - erfassten Einkünfte (Gewinne) nicht nur positiver, sondern auch negativer Natur sein können, wurde…
…eine rückfließende Steuerleistung nach Art einer negativen Einkommensteuer; dies wird durch den letzten Satz des § 108e Abs. 5 EStG 1988 verdeutlicht. Wird demgegenüber der Gewinnaufschlag nach einer Rohaufschlagsmethodik vereinbart und steuerlich anerkannt, derzufolge nicht die ausländische Konzerngesellschaft den (positiven und negativen) Steueraufwand im Dienstleistungsentgelt übernimmt…
Die steuerliche Erfassung von positiven und negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (in diesem Sinn VwGH v. 6. März 1984, Zl. 83/14/0107). Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte…
…vorgesehen sein können). Wird das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet, wie im Fall Großbritanniens, dann bleiben diese Staaten zur steuerlichen Erfassung der positiven und negativen Einkünfte der Gesellschafter berechtigt, sind aber gleichzeitig verpflichtet, in Österreich erhobene Steuern auf ihre Steuer anzurechnen. Eine automatische Information…
…des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig. Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluß der in § 1 EStG normierten unbeschränkten Steuerpflicht, die eine Zusammenfassung der positiven und negativen In- und Auslandseinkünfte nach Maßgabe des inländischen Rechtes…
…da nach dieser Bestimmung der Besteuerungsdurchgriff nur im Fall von Kapital- und Genossenschaften unterbleibt. Bei Personengesellschaften kann daher die österreichische Verwaltungspraxis - zumindest in den vom Abkommen erfassten Erbfällen - zu internationalen (positiven und negativen) Qualifikationskonflikten führen. Um solche Besteuerungskonflikte möglichst in engen Grenzen zu halten wird…
…hierbei die Person des Sportlers. Sein Aussehen und damit der vom Sportler zur Nutzung überlassene Vertragsgegenstand wird - anders als ein zur ausschließlichen Nutzung übertragenes Know-How - für den Sportler nach wie vor (in positiver und negativer Weise) beeinflussbar und veränderbar bleiben; er hat sich daher…
…den "Wartecharakter" bestimmter für Verlustbeteiligungsmodelle genutzter Verluste ist nicht inlandsbezogen, sondern gilt im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht auch für Auslandsverluste und nimmt damit den davon erfassten Auslandsverlusten die Möglichkeit einer Verwertung im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes. Im Fall von Beteiligungsmodellen, in denen österreichische Anleger dafür…
…Verlust auswirken. Wird daher beispielsweise das nach österreichischem und deutschem Recht ermittelte Betriebsergebnis der gruppenzugehörigen deutschen Tochtergesellschaft - bei Außerachtlassung der beispielsweise mit 100 angesetzten Zinsen für den Gesellschafterkredit - im Jahr 1 in beiden Ländern negativ - 20 und im Jahr 2 positiv mit + 60 angenommen, dann…