…nbsp; Errichtet eine österreichische GesmbH in den USA ein Verkaufsbüro, so stellt dieses eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in den USA dar. Der Umstand, dass die in diesen Räumlichkeiten tätigen Mitarbeiter über keine formelle Abschlussvollmacht verfügen, ist unerheblich (sie wäre nur dann von Bedeutung, wenn…
…96, Lease Plan Luxembourg"). Durch die Einwirkung des Gemeinschaftsrechtes auf den umsatzsteuerlich maßgebenden Betriebstättenbegriff kann es daher sein, dass nicht mehr jede ertragsteuerliche Betriebstätte (insb. ein Verkaufsautomat) auch eine umsatzsteuerliche Betriebstätte darstellt. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Wohl kann nach Artikel 5 Abs. 5 des mit San Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter betriebstättenbegründend wirken. Doch führt ein hauptsächliches Tätigwerden für bloß einen Auftraggeber in der Regel zum Vorliegen einer solchen "Abhängigkeit" (Z. 38.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5…
…Gesellschaft B bei einem Verkauf ihrer österreichischen Tochtergesellschaft nicht mehr mit dem aus steuerlicher Sicht erzielten Veräußerungsgewinn von 400 besteuert werden darf, sondern dass jener Teil des Veräußerungsgewinnes, der noch aus der Umgründungsphase herrührt, steuerfrei zu stellen wäre, sodass nur ein Veräußerungsgewinn von 300 steuerlich…
…des durch die Kapitalinvestition zu erzielenden Kapitalertrages bereits miteinkalkuliert war, dann kürzt er nicht nur ökonomisch, sondern auch steuerlich den wirtschaftlichen Zinsenertrag. Dass dem Begriff der "Zinsen" in Doppelbesteuerungsabkommen ein solches wirtschaftliches Verständnis beizumessen ist, wurde bereits in EAS 1163 und 1292 zum Ausdruck gebracht…
…Dies bedeutet allerdings, dass im Jahr 6 nicht mehr ein Veräußerungsgewinn von 2.000, sondern - auf Grund des DBA - nur mehr ein Veräußerungsgewinn von 800 besteuert werden darf. Nach Auffassung des BMF steht Artikel 13 Abs. 4 DBA-Großbritannien einer in dieser Form nachgeholten Wegzugsbesteuerung…
…die andere Partei auszuführen. Nach dem OECD-Kommentar sind aus diesem Grund "Vergütungen für Leistungen im Rahmen des Kundendienstes, für Leistungen, die ein Verkäufer dem Käufer im Rahmen der Garantie erbringt, für rein technische Hilfe und für die Beratung durch einen Ingenieur, Rechtsanwalt oder Buchsachverständigen…
…Anlaufstelle bzw. Kontaktadresse im Zusammenhang mit ihren Einkäufen bei dem dänischen Unternehmen bekannt ist und dass weiters in der Wohnung ein nur der beruflichen Tätigkeit dienender Arbeitsplatz vorhanden ist und dass eine büroähnliche Ausstattung für die Abhaltung von berufsbedingten Besprechungen gegeben ist uÄ, dann sind…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…in eigener Verantwortung zur Entscheidung obliegt, ob die Gutscheine zum unverbindlichen Verkaufspreis oder mit Abschlag verkauft werden. Das Entgelt für die Gutscheine wird von den Einzelhändlern im eigenen Namen vom Kunden vereinnahmt. Die Gutscheine können nur für ein jeweils bestimmtes Fahrzeug eingelöst werden. Der Vertrag…
Übernimmt ein Dienstnehmer (Verkaufsleiter für Osteuropa) einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die einer deutsch-amerikanischen Konzerngruppe zugehört, zusätzlich zu seiner Tätigkeit für die österreichische Gesellschaft die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers in der Prager Betriebstätte einer konzernzugehörigen deutschen Kapitalgesellschaft, so ist vorweg abzuklären, auf welcher konzerninternen Rechtsgrundlage diese…
…unterstützend herangezogen werden können (insbesondere in Bezug auf die darin vorgesehenen Nachweisführungspflichten). Werden die Transaktionen derart abgewickelt, dass nur die österreichische GmbH als Ein- und Verkäufer auftritt, wobei weder die genannte Basisgesellschaft noch die dahinter stehenden Steuerausländer vom Ausland aus in die Transaktionen entscheidend eingreifen…
Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…
Wird einem in Österreich ansässigen Galeristen auf einem internationalen Kreuzfahrtschiff ein Raum zur Verfügung gestellt, in dem Bilder und Kunstdrucke des Künstlers durch Angestellte der Reederei auf Provisionsbasis verkauft werden, sind die hierbei erzielten Gewinne kraft der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich einkommensteuerpflichtig. Nur dann…
…wenn die beiden Funktionen von ein und derselben österreichischen Konzerngesellschaft wahrgenommen werden. Allerdings wird in Fällen dieser Art ein besonderer Dokumentationsbedarf bestehen, der belegt, dass die österreichische Gesellschaft tatsächlich nur die untergeordneten Funktionen der Auftragsfertigung und des kommissionsweisen Verkaufes ausübt und dass nicht in wirtschaftlicher…
…englische Investmentgesellschaft, die über eine deutsche Zweigniederlassung Wertpapiere in Deutschland, Österreich und Luxemburg vertreibt, beabsichtigt die deutsche Niederlassung hinsichtlich ihres Aufgabenbereiches zu entlasten und in Österreich ein Informationsbüro mit zwei Mitarbeitern einzurichten. Dieses Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine österreichische Betriebstätte im Sinn von …
…dass im Rahmen einer ministeriellen EAS-Antwort nur auf Rechtsfragen, nicht aber auf Sachverhaltsbeurteilungen eingegangen werden kann. Sollten daher Gestaltungen gewählt werden, bei denen "Einkauf, Produktion und Verkauf" in Österreich stattfinden, oder sollte es sich bei dem schweizerischen Unternehmen um ein "nahestehendes Unternehmen" mit Verdacht…
…Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform zu wählen (siehe auch EAS 1314). Es kann zu diesem Zweck a) ein…
…iii) DBA Australien nicht etwa mit "überwiegend" (im Sinne von mehr als 50%) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird (vgl. EAS 3137, EAS 3146…
…nur das übertragene Vermögen die Eigenschaft von begünstigtem Vermögen haben; ob der abspaltenden Körperschaft begünstigtes Vermögen verbleibt, ist hingegen unbeachtlich. Sollte keine begünstigte Spaltung erfolgt sein, läge ein steuerwirksamer Tausch vor, der für den österreichischen Gesellschafter die Versteuerung eines Veräußerungsgewinnes zur Folge hätte. Da ein…