…ist gemäß § 6 Z 5 EStG 1988 mit den Anschaffungskosten zu bewerten (wenn diese niedriger sind als der "Teilwert") und führt daher nicht zu einer Versteuerung der darin bisher angesammelten stillen Reserven. Erfolgt der zivilrechtliche Beteiligungstransfer zunächst in eine vermögensverwaltende K.S., oder findet der…
…wenn die im Veranlagungsweg von der Betriebstätte zu erhebende Körperschaftsteuer - auf die die Abzugssteuer anzurechnen wäre - wesentlich niedriger ausfällt und sonach ein Großteil des Steuerabzuges nach Vornahme der Veranlagung rückzuzahlen ist. Wie im Fall der EAS 1193 im Verhältnis zu Norwegen ist auch im Verhältnis…
…den beiden Gesellschaften erfolgen. In diesem Fall ist es daher sachgerecht, dass die deutsche Gesellschaft eine Assistenzvergütung (oder eine idR niedriger zu bemessende Arbeitskräftegestellungsvergütung) an ihre österreichische Tochtergesellschaft zahlt. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann allerdings keine Aussage darüber abgegeben werden, in welcher Höhe…
…dass sich für den Pensionisten eine Steuermehrbelastung ergibt. Die US-Steuer geht allerdings dann zu Lasten des Pensionisten, wenn die österreichische Steuer niedriger ist oder gar nicht erhoben wird; zB wenn die US-Pension neben einer lohnsteuerpflichtigen österreichischen Pension bezogen wird und so geringfügig ist…
…igen Steuerabzug auch dann zu unterwerfen, wenn die im Veranlagungsweg von der Betriebstätte zu erhebende Körperschaftsteuer - auf die die Abzugssteuer anzurechnen wäre - wesentlich niedriger ausfällt und sonach ein Großteil des Steuerabzuges nach Vornahme der Veranlagung rückzuzahlen ist. Es ist einzuräumen, dass die inländische Betriebstätte des…
…der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds in Drittstaaten ansässig sein und haben diese Drittstaaten mit Österreich DBA abgeschlossen, die Österreich als Quellenstaat eine bloß 15-prozentige - oder eine noch niedrigere - Quellenbesteuerung zuweisen, ist einzuräumen, dass in…
…kann in deren steuerlichen Rechenwerk ein Buchverlust eintreten; dann nämlich, wenn an die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des österreichischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht wäre die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden…
…kann in deren steuerlichen Rechenwerk ein Buchverlust eintreten; dann nämlich, wenn an die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des ausländischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht ist die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden…
…Eine Doppelverwertung könnte nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen eintreten, dann nämlich, wenn die Auslandseinkünfte nach österreichischem Recht niedriger als nach deutschem Recht sind : denn diesfalls könnte es sein, dass der Verlust aus österreichischer Sicht nicht voll in den Auslandseinkünften Deckung findet und dann insoweit in Österreich…
…ermitteln sein, welcher zusätzlichen ausländischen Steuerbelastung das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im Ausland niedriger ist, als wenn sich die Baubetriebstätten in Österreich befunden hätten. 28. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Ist es die deutsche Muttergesellschaft allein, weil sie durch das niedrigere Lohnniveau in Polen profitiert, wird ihr diese Entschädigungsleistung alleine anzulasten sein. Die auf österreichischer Seite ertragsteuerlich gezogenen Folgerungen der Reorganisation müssen aber sowohl in Polen als auch in Deutschland zu korrespondierenden Gegenabbildungen bei der…
…aber stünde eine Entlastung auf 5% gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Niederlande zu, da nach dieser Abkommensbestimmung der niedrigere Konzernsteuersatz auch bei bloß mittelbarer Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft verfügbar ist. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…weiterhin besteuerten Einkünften; durch Halbsatzbesteuerung von Auslandseinkünften, die ohne Zuzug nach Österreich im bisherigen Ansässigkeitsstaat mit wesentlich niedrigeren Steuersätzen oder mit einer wesentlich niedrigeren Bemessungsgrundlage als in Österreich besteuert worden wären). Die Steuerentlastung kann nicht für Inlandseinkünfte im Sinn des § 98 EStG gewährt werden; eine…
…hinzukommt die Härte, die sich daraus ergibt, dass das deutsche Grundvermögen in Österreich mit dem gemeinen Wert, in Deutschland hingegen mit den vermutlich deutlich niedrigeren deutschen Einheitswerten angesetzt wird. Das BM für Finanzen wäre daher bereit, auf die steuerliche Erfassung zu verzichten, wenn seitens des…
…dann müsste Österreich auf der Grundlage von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Dänemark Steuerfreistellung gewähren. Was den zweiten, deutlich niedrigeren Teil der dänischen Karenzgeldzahlungen anlangt, nämlich jene, die der dänische Staat nach Erlöschen der Zahlungsverpflichtungen durch den Arbeitgeber in Höhe von einigen tausend Schilling monatlich…
…sämtliche der 49 Zahlungen bezogenen Betrachtung eine Durchschnittsteuerbelastung von insgesamt mehr als 15% ergeben würde. Für die Kalenderjahre, in denen eine Befreiung iSd § 1 Abs. 1 Doppelbesteuerungsverordnung aufgrund einer niedrigeren Durchschnittsteuerbelastung nicht zur Anwendung kommt, sieht § 1 Abs. 2 Doppelbesteuerungsverordnung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vor…