…die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde für die in Auslandsbetriebstätten erzielten…
…freizustellen; diese Steuerfreistellungsverpflichtung ist allerdings insoweit nur begrenzt wirksam, als diese Steuerfreistellung nicht dazu führen soll, die auf die übrigen Einkünfte entfallende Steuerbelastung zu schmälern ("Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt"). Zur Unterbindung missbräuchlicher Anwendungen des DBA-Argentinien (Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen) sind die österreichischen Banken nicht mehr berechtigt…
…Im Verhältnis zu Großbritannien und Frankreich, sind allerdings mittlerweile Änderungen ausgehandelt worden, die im Fall Großbritanniens möglicherweise sogar rückwirkend ab 1992 wirksam werden könnten. Die ausländische Künstleragentur darf nicht als "Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit der inländischen…
… dies auch dann, wenn die Schweiz-Arbeitstage weit unter der 183-Tage-Frist liegen (denn die 183-Tage-Klausel ist nicht wirksam, wenn der Arbeitsort im Staat des Arbeitgebers gelegen ist). Ob aus der in Österreich verbleibenden Besteuerungsgrundlage weitere Bezugsteile zugunsten einer steuerlichen Erfassung in…
…Dienststelle des IRS) bestätigt werden, könnte auf österreichischer Seite ebenfalls Steuerfreiheit gewährt werden. Sollten hingegen diese beiden anderen Versorgungsleistungen nicht dem Artikel 18 Abs. 1 lit. b) zugeordnet werden, dann kann auch die Steuerbefreiungsbestimmung des Artikels 19 nicht wirksam werden, weil die Zahlungen (die wohl…
…Vorrang von Artikel 18 DBA-D festlegt, Artikel 16 DBA-D dies aber nicht tut, sodass eine Auslegung denkbar wäre, dass die erwähnte Herauslösung der Geschäftsführerbezüge aus Artikel 15 DBA-D den Pensionsartikel nicht mehr wirksam werden lässt. Eine Klärung dieser Frage ist anlässlich des…
Auf Grund einer mit 1. Jänner 1994 wirksam gewordenen Revision des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde die Regelung des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens in das Abkommen aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass Vergütungen für den Auftritt britischer Künstler in Österreich auch dann der…
…worden ist (zB weil die in der Anfrage genannte "Remittance-Klausel" des Abkommens wirksam geworden ist oder weil die Einstufungsmerkmale als "ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurden oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale…
…Abs. 2 lit. b des ab 2012 wirksam werdenden DBA-Hongkong ist für grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen im Mutter-Tochterverhältnis Quellensteuerfreiheit vorgesehen. Im Fall von Passiveinkünften, zu denen neben Zinsenerträgen auch Dividendenerträge zählen, wird bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip angewendet (EAS 2446…
…die österreichischen Einkünfte nachweislich in Deutschland der Besteuerung unterzogen worden sind, entbindet nicht vom österreichischen Steuerabzug. Denn in dem ab 2003 wirksam gewordenen Doppelbesteuerungsabkommen ist auf deutscher Seite das Anrechnungsverfahren auf die unter Artikel 17 fallenden Künstlern ausgeweitet worden, sodass Deutschland - unter Anrechnungsverpflichtung - ebenfalls steuerberechtigt…
… im Jahr 2007 wird hingegen das Besteuerungsrecht Rumänien zugeteilt, sodass in Österreich korrespondierend Steuerfreiheit wirksam wird. Dies deshalb, weil das Abkommen nicht ausschließt, bei der Berechnung der 12-Monatsfrist auch auf Zeiten vor Wirksamwerden des neuen Abkommens zurückzugreifen. Ob und in welcher Höhe Rumänien von…
…folglich sowohl die betreffenden Einnahmen als auch die zugehörigen Werbungskosten aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Ob die Tätigkeitsdauer in diesen beiden Staaten 183 Tage überschreitet oder nicht ist unerheblich, da bei keinem dieser Staaten im gegebenen Zusammenhang die "183-Tage-Klausel" wirksam wird. Der Umstand…
…zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft geht auch nicht dadurch verloren, dass sich die geschäftsleitende Tätigkeit des deutschen Geschäftsführers auf die Belange einer in Deutschland bestehenden Betriebstätte der GmbH beschränkt. Die in EAS 817, EAS 1214…
…zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft geht auch nicht dadurch verloren, dass sich die geschäftsleitende Tätigkeit des deutschen Geschäftsführers auf die Belange einer in Deutschland bestehenden Betriebstätte der GmbH beschränkt. Die in EAS 817, EAS 1214…
…lit. b OECD-MA entschieden, dass in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen…
…wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht als Immobilienveräußerung dar, weil der Erwerber des schließlich gezogenen Loses die Immobilie unentgeltlich erwirbt. Allerdings räumt der Grundstückseigentümer jedem Loserwerber eine Gewinnchance ein und erbringt ihm dadurch eine Leistung, die im Fall einer gewerblich…
…nicht unbesehen auf Konstellationen übertragen werden, in denen Zinsenaufwand nach ausländischem nationalen Recht der Höhe nach begrenzt ist, wobei diese Begrenzung ungeachtet des Umstandes wirksam ist, ob die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Darlehensforderung verdecktes Eigenkapital darstellt oder nicht. Wenn DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht…
…2 DBA-Deutschland das österreichische Besteuerungsrecht an den Mitarbeiterbezügen im Jahr 1998 nicht eingeschränkt, da diese Klausel im gegebenen Zusammenhang nur wirksam werden hätte können, wenn ein deutscher Arbeitgeber einen seiner Mitarbeiter für einen 183 Tage im Kalenderjahr nicht übersteigenden Zeitraum nach Österreich entsendet. 23…
… 42 Abs. 2 EStG in der Regel nicht überschreiten wird, sodass auf den Einbehalt der 25-prozentigen Abzugssteuer verzichtet worden ist. Dieser Verzicht wird von der ab 2005 wirksam werdenden Herabsetzung des Schwellenwertes auf 2.000,00 Euro nicht berührt. Überschreiten die Inlandseinkünfte der deutschen…
…1.1.1993 steuerliche Wirksamkeit erlangen. Dies hätte zur Folge, dass ab 1.1.1993 die bisherige Schutzwirkung des Abkommens entfällt und das innerstaatliche Recht unbeeinflusst vom Abkommensrecht wirksam wird. Hat eine österreichische Gesellschaft, die nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr eine von der Abkommensrevision…