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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 579

Britische Künstlerverleihgesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftG 2297/1/1-IV/4/95vom 27.02.1995

Wortlaut laut Findok

Auf Grund einer mit 1. Jänner 1994 wirksam gewordenen Revision des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde die Regelung des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens in das Abkommen aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass Vergütungen für den Auftritt britischer Künstler in Österreich auch dann der österreichischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG unterliegen, wenn diese nicht dem Künstler selbst, sondern "einer anderen Person" (z.B. einer britischen Künstlerverleihgesellschaft) zufließen. Erhält die britische Gesellschaft vom inländischen Veranstalter eine Pauschalvergütung, die nicht nur die Gagen der Künstler, sondern auch die bei dieser Gesellschaft aufgelaufenen Produktionskosten jener Aufführungen abgilt, an denen die Künstler mitwirken, so unterliegt diese Gesamtvergütung dem 20%igen inländischen Steuerabzug. Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass die britische Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz in Verbindung mit § 102 Abs. 1 Z. 3 Einkommensteuergesetz eine Veranlagung in Österreich beantragen kann, um auf diese Weise eine Regelbesteuerung auf der Grundlage des in Österreich erzielten Reingewinnes zu erwirken. Bei der Ermittlung dieses Reingewinnes dürfen aber Aufwendungen, die beim Empfänger der österreichischen Besteuerung unterliegen (im vorliegenden Fall sonach insbesondere die an die Künstler ausgezahlten Gagen) nur dann in Abzug gebracht werden, wenn deren steuerliche Erfassung in Österreich nachgewiesen wird. 27. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Künstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitUnterhaltungsdarbietungGastspielGastspielvergütungAbzugssteuerNachweisAbzugsbesteuerungUnterhaltungsdarbietungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 2297/1/1-IV/4/95
Stammnummer
17329
Gültig
27.02.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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