Findok · EAS-Auskünfte
EAS 579
Britische Künstlerverleihgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftG 2297/1/1-IV/4/95vom 27.02.1995
Wortlaut laut Findok
Auf Grund einer mit 1. Jänner 1994
wirksam gewordenen Revision des österreichisch-britischen
Doppelbesteuerungsabkommens wurde die Regelung des Artikels 17 Abs. 2 des
OECD-Musterabkommens in das Abkommen aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass
Vergütungen für den Auftritt britischer Künstler in
Österreich auch dann der österreichischen Abzugsbesteuerung
gemäß
§ 99 EStG unterliegen, wenn diese nicht dem Künstler
selbst, sondern "einer anderen Person" (z.B. einer britischen
Künstlerverleihgesellschaft) zufließen.
Erhält die britische Gesellschaft vom
inländischen Veranstalter eine Pauschalvergütung, die nicht nur die
Gagen der Künstler, sondern auch die bei dieser Gesellschaft aufgelaufenen
Produktionskosten jener Aufführungen abgilt, an denen die Künstler
mitwirken, so unterliegt diese Gesamtvergütung dem 20%igen
inländischen Steuerabzug.
Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass die
britische Gesellschaft gemäß
§ 24 Abs. 3
Körperschaftsteuergesetz in Verbindung mit § 102 Abs. 1 Z. 3
Einkommensteuergesetz eine Veranlagung in Österreich beantragen kann, um
auf diese Weise eine Regelbesteuerung auf der Grundlage des in Österreich
erzielten Reingewinnes zu erwirken. Bei der Ermittlung dieses Reingewinnes
dürfen aber Aufwendungen, die beim Empfänger der österreichischen
Besteuerung unterliegen (im vorliegenden Fall sonach insbesondere die an die
Künstler ausgezahlten Gagen) nur dann in Abzug gebracht werden, wenn deren
steuerliche Erfassung in Österreich nachgewiesen wird.
27. Februar
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Künstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitUnterhaltungsdarbietungGastspielGastspielvergütungAbzugssteuerNachweisAbzugsbesteuerungUnterhaltungsdarbietungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2297/1/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17329
- Gültig
- 27.02.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF