…in erster Instanz erlassen, Berufungen zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam…
…Hinterlassung einer Hinterlegungsanzeige an dieser Adresse konnten daher nicht die Wirkungen des § 17 ZustellG auslösen. Die Beschwerdevorentscheidungen vom 28.11.2016 betreffend die Berufungen des Bf. vom 30.10.2013 Einkommensteuer 2010 und 2011 wurden daher nicht wirksam erlassen. Zu den im Vorlageantrag angeführten Wiederaufnahmebescheiden…
… 1 Abs 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Vielmehr ist eine wirksame Erledigung ausschließlich an den Masseverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen (VwGH 02.03.2006, 2006/15/0087). Im vorliegenden Fall richteten sich sowohl…
…KO die Verfügungsmacht entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Sämtliche Erledigungen sind an die Gemeinschuldnerin gerichtet, obwohl sie an den Masseverwalter zu richten gewesen wären. Denn eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner…
…7 ZustG von Zustellmängeln nicht möglich ist, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen Empfänger lautet (VwGH 17.12.1980, 2942/79). Die angefochtenen Bescheide, die sämtlich an die Bw. zu Handen ihres steuerlichen Vertreters adressiert waren, konnten daher gegenüber der Bw. nicht wirksam erlassen werden…
…mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen (Ritz, BAO Kommentar4, § 85 Tz 15). Die Erlassung von Mängelbehebungsaufträgen liegt nicht im Ermessen der Behörde (Richtlinie zu Beschwerdevorentscheidungen‚ BMF-010103/0209-lV/2013, 2.3.5.). Die Behörde wäre daher verpflichtet gewesen, nachzuforschen, ob ein Vollmachtsverhältnis vorliegt und den Nachweis durch…
…273 Abs. 2 BAO im § 276 Abs. 4 BAO nicht für Vorlageanträge. Da unabdingbare Voraussetzung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist, dass die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufungsvorentscheidung wirksam erlassen hat (VwGH v. 28. Oktober 1997, 93/14…
…KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die angefochtenen Erledigungen wären an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner Bw. zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen. Eine an den Gemeinschuldner adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet…
…und Körperschaftsteuerbescheide jedenfalls wirksam erlassen, da durch die Anführung der Funktion Masseverwalter (MV) noch ausreichend zum Ausdruck kommt, dass das Finanzamt diesen als Partei behandeln wollte (vgl VwGH 21.12.2004, 2000/04/0118). Dies trifft jedoch auf die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag nicht zu…
…dass die Abgabenbehörde über einen solchen Antrag nicht bescheidmäßig abzusprechen hat. Eine gegen einen dennoch erlassenen Bescheid erhobene Berufung bzw. ein gegen eine (auch wirksam) erlassene Berufungsvorentscheidung eingebrachter Vorlageantrag ist sohin als unzulässig zurückzuweisen. Dies ergibt sich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates bereits aus dem…
…angefochtene (erstinstanzliche) Bescheid. Ist aber der Erstbescheid nicht wirksam geworden, kann daher auch keine einheitliche Entscheidung im Sinne des § 188 BAO getroffen werden, die gegenüber allen an der Feststellung Beteiligten wirkt. Da die angefochtenen Bescheide somit nicht wirksam erlassen worden sind, musste die gegen diese…
…nur zu erwähnen. Damit hat das Finanzamt eindeutig nicht den Masseverwalter, sondern die Gemeinschuldnerin - die GmbH - als Partei behandelt. Dadurch hat das Finanzamt aber diese genannten "Erledigungen" nicht wirksam erlassen, weil der Masseverwalter, und nicht die Gemeinschuldnerin als Partei zu behandeln ist. Der Mängelbehebungsauftrag sowie…
…Zustellwirkung nicht wirksam erlassen wurden. Die Berufungen waren schon deshalb als unzulässig zurückzuweisen. Wie schon erwähnt weisen auch die Berufungsvorentscheidungen (BVEs) die gleichen (Zustell)Mängel auf und gelten deshalb als nicht ergangen. Da ein Vorlageantrag rechtlich nur dann vorgesehen ist, wenn vorher eine Berufungsvorentscheidung (wirksam…
… 1 Abs 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die angefochtene Erledigung (BVE) wäre daher an den Masseverwalter und nicht an die Bw als Gemeinschuldnerin zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen (vgl. den im bereits oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes erwähnten…
…1.2015, RV/3100921/2014). Unabdingbare Voraussetzung eines Antrags auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht ist (von den hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen; vgl. § 262 Abs. 2 bis 4 BAO), dass die Abgabenbehörde eine Beschwerdevorentscheidung wirksam erlassen hat (vgl. 29.8.2014, RV…
…Bf. als Gemeinschuldner nicht wirksam erlassen werden (sie wäre vielmehr an den Masseverwalter Rechtsanwalt Mag. Dr. Philipp Dobner und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und der LMG Steuerberatungs GmbH als Bevollmächtigte des Masseverwalters zuzustellen gewesen). Ob die angefochtene Erledigung dem Masseverwalter tatsächlich zugekommen ist…
… er kann aber selbst nicht Bescheidadressat werden. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung an den Masseverwalter - ist diese ihm gegenüber nicht wirksam geworden. Der gegenständliche Vorlageantrag richtet sich gegen einen nicht rechtswirksam erlassenen Bescheid und war daher wegen mangelnder rechtlicher Existenz…
…erlassen werden und daher gehen auch die Zustellfiktionen ins Leere. Eine Teilwirksamkeit von Bescheiden gemäß § 191 Abs. 5 BAO gilt ausdrücklich nur für Feststellungen im Bereich der Einkünfte, nicht aber für Einheitswertbescheide (Ritz 6 , BAO, § 192, Rz. 13). Folglich sind derartige Bescheide nicht wirksam erlassen…
…Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die Erledigung ist an die Gemeinschuldnerin gerichtet. Sie wäre an den Masseverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin zu richten gewesen. Eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist aber nicht an den Masseverwalter, sondern an…
…wird sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam (vgl. VwGH 18.9.2003, 2003/15/0061; 22.10.1997, 97/13/0023). Da die als Bescheid bezeichnete Erledigung des Finanzamtes vom 12.10.2005 an die Gemeinschuldnerin gerichtet war, liegt kein rechtswirksam erlassener Bescheid vor (vgl…