…21 DBA-Indien in Österreich von der Steuer befreit ist. Die Steuerbefreiung des Art. 21 DBA-Indien gilt nur für "Hochschullehrer oder andere Lehrer". Dieser in Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien vorgesehene Begriff wird grundsätzlich nicht eng ausgelegt und umfasst neben Lehrenden auch jeden…
…gemeinnützige Einrichtungen in Österreich geltenden Steuerbefreiung keine derartige österreichische Steuer erhoben, kann keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen; die japanische Steuer geht diesfalls zu Lasten der Vereinigung; Japan ist durch das DBA nicht verpflichtet, bei einer in Österreich steuerfreien Einrichtung ebenfalls Steuerbefreiung zu gewähren und die…
…die im österreichischen inländischen Recht nicht bestehen. Der Umstand, dass die schweizerischen Unfallrenten nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 in Österreich steuerbefreit sind, wird daher durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht berührt; denn eine internationle Doppelnichtbesteuerung (eine Steuerbefreiung in beiden Vertragstaaten)…
…kein Anspruch auf Steuerfreistellung abgeleitet werden. Denn nach dieser Bestimmung sind irische Dividenden nur dann von der österreichischen Steuer befreit, wenn diese Dividenden nach österreichischem Recht steuerbefreit wären, falls die irische Gesellschaft in Österreich und nicht in Irland ansässig wäre. Wäre dies aber der Fall…
…1988 steuerbefreiten Arbeitslohn darstellen und damit in weiterer Folge eine Leistung des Arbeitnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft bilden. Wird die Rente durch einen Einmalbetrag abgefunden, dann geht die Eigenschaft als "wiederkehrende Bezüge" verloren. Die Einmalzahlung unterliegt daher nicht der inländischen Steuerpflicht und zwar auch dann nicht…
…wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber im Fall des versicherungsmäßigen Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe nicht geschehen. Angesichts der Nichtanwendbarkeit der inländischen Steuerbefreiung und der daraus resultierenden Einbeziehung der deutschen Arbeitslosenunterstützung in den DBA…
…korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit steuerbefreiten Dividendenerträgen); dieses im innerstaatlichen Recht vorgesehene Abzugsverbot wird durch das DBA-Deutschland nicht außer Wirksamkeit gesetzt. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dies hat allerdings zur Folge, dass die mit diesem steuerbefreiten Erwerb im Zusammenhang stehenden Kosten (Kosten im Zuge der Erbabwicklung in Spanien, einschließlich der hiebei angefallenen Reisekosten) bei der österreichischen Besteuerung des verbleibenden Vermögens nicht als Abzugspost berücksichtigt werden können. 02. April 2001 Für den…
…Nations Joint Staff Pension Fund" (UNJSPF). Bei dieser Bestimmung handelt es sich jedoch nicht um eine eigenständige Steuerbefreiung jeglicher vom UNJSPF ausgezahlter Pensionen, sondern sie kann nur in Verbindung mit einer entsprechenden Vorschrift in einem Amtssitz- oder sonstigen Privilegienabkommen, die eine Steuerbefreiung für Pensionen vorsieht…
…Erledigung ebenfalls nicht das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart, sondern das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der die Dividenden zahlenden Gesellschaft berufen ist, wird jedenfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung des Herkunftslandes und ein Beleg über die Nichtanrechenbarkeit der österreichischen Kapitalertragsteuer (zB ein Beleg über die bestehende Steuerbefreiung) beizuschließen…
…dass die die steuerbefreiten Erträge abwerfenden Kapitalanlagen für den amtlichen Aufgabenkreis der privilegierten Einrichtung benötigt werden. Die Entlastung von der Kapitalertragsteuer wird daher nicht (wie die Entlastung von der Umsatzsteuer) im Rückerstattungsweg durch das Bundesministerium für Finanzen herbeigeführt. 25. September 1992 Für den Bundesminister: Dr…
Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…
…bestimmt werden. Gemäß Artikel 17 lit. d steht die österreichische Staatsbürgerschaft dieser Steuerbefreiung nicht entgegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist unerheblich, ob der EFTA-Angestellte in einer Dienststelle der EFTA tätig ist oder von der EFTA zur Dienstableistung an eine EG-Institution entsandt wird; unerheblich…
…1 lit. a des Abkommens nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet (ebenfalls EAS 3037). Ordnet daher Deutschland in einem solchen Fall - anders als im Fall der EAS 3037 - die Abfindung dem Artikel 21 Abs. 1 des Abkommens zu, ergibt sich für Österreich aus dem Abkommen keine Steuerfreistellungsverpflichtung…
…persönlichen Verhältnisse im Nichtansässigkeitsstaat zu ermöglichen, wenn diese im Ansässigkeitsstaat nicht steuermindernd geltend gemacht werden können (weil dem Ansässigkeitsstaat kein ausreichendes Steuersubstrat zur Verfügung steht), dann werden die im Ansässigkeitsstaat auf Grund einer dortigen Steuerbefreiung nicht erfassbaren Einkünfte auszublenden sein. In diesem Sinn hat der…
…das Besteuerungsrecht zusteht, erst nach Rückkehr nach Österreich vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlt, so geht hiedurch die DBA-Steuerbefreiung nicht verloren. Wäre der Fall so zu sehen, dass für die Erfüllung des Sanierungsvorhabens mit der brasilianischen Tochtergesellschaft ein zweites Dienstverhältnis eingegangen worden ist, so läge auch…
…Ebene der Abkommensanwendung rechtliche Bedeutung. Bei Anwendung des innerstaatlichen Rechts hingegen, wird die Zuordnung der Liquidationserlöse unter die in § 13 Abs. 2 Z. 4 KStG für Veräußerungsgewinne vorgesehene Steuerbefreiung nicht unterbunden. 12. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…oder Kreditvertrages zu entfalten. Wenn die andere Vertragspartei daher die ihr vorgeschriebene Gebühr zivilrechtlich auf den diplomatisch privilegierten Kreditnehmer überwälzt, widerspricht dies nicht der Steuerbefreiung der Diplomatenkonvention und liegt dies ausserhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. 08. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…dem Artikel 9 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich durch das Abkommen nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich gemäß Artikel 28 Abs. 1 lit. a des Abkommens nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. Bundesministerium für Finanzen, 11. Februar 2009