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3 228 Treffer419 msnur geltende Fassungen
EAS 2007Inländischer Kommanditist einer deutschen KG mit britischer Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/3-IV/4/0211.03.2002

…dann werden die in der britischen Betriebstätte erwirtschafteten Gewinn nicht zwei Betriebstätten, nämlich gleichzeitig der britischen und der deutschen zugerechnet werden können. Aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann daher keine völkerrechtliche Verpflichtung entnommen werden, die den britischen Betriebstätten zuzuordnenden Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

…nicht möglich, den Transfer der Finanzmitteln in der Größenordnung von S 140 Mio. aus den inländischen in die deutschen Betriebstätten in eine Entnahme von S 70 Mio. und eine Darlehensgewährung von S 70 Mio. aufzuspalten, um solcherart einer Nachversteuerung einer Rücklage für nicht entnommenen Gewinn…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

…die zugunsten der deutschen Gesellschaft angefallen sind; der Ansatz eines Gewinnaufschlages ist auf der Grundlage von Z 7.34 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 122/1997, nicht zwingend erforderlich. Ist der Fall nach innerstaatlichem Recht so zu lösen, dass keine Zweifel an der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft…

EAS 759Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/26/1-IV/4/9521.11.1995

…Dies auch dann, wenn die Zahlung nicht in das Vermögen der Gesellschafter, sondern in jenes von dritten Personen eingeht und gleichgültig ob die Gesellschaftsbeteiligung bereits in jenen Zeiträumen bestanden hat, in denen die nun ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden oder nicht. Im allgemeinen wird daher davon…

EAS 1753Besteuerung der nichtausgeschütteten Gewinne einer Hongkong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 416/1-IV/4/0003.11.2000

…dass sie nicht als "Kapitalanlagefonds" aufzufassen ist) würden im Allgemeinen nur unter zwei Gegebenheiten von der inländischen Besteuerung erfasst werden : Handelt es sich bei der Hongkong-Gesellschaft um eine bloße Briefkastengesellschaft und werden folglich die in ihren Händen buchmäßig erfassten Gewinne in der wirtschaftlichen Realität…

EAS 788Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/1-IV/4/9604.01.1996

…vor, wird der anlässlich der Veräußerung vereinbarte Dividendenvorbehalt nach österreichischem Recht steuerlich anerkannt und rechnet auch die eidgenössische Steuerverwaltung die nach der Veräußerung von der österreichischen Gesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung noch dem schweizerischen Veräußerer (als nachträgliche Gewinnausschüttung und nicht bloß als Bestandteil des Veräußerungspreises) zu, würde…

EAS 1760Gewinnausschüttung an eine in der Schweiz und in Deutschland doppelt ansässige Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0028.11.2000

…Kapitalgesellschaft vorzunehmende Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten (Hinweis auf Absatz 2 der Anlage 2 zu § 94a EStG). Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7. Juni 1991 ist im österreichisch-deutschen Abkommensverhältnis Übereinstimmung erzielt worden, dass Domizilgesellschaften nicht als abkommensberechtigt…

EAS 1980Risiko eines Besteuerungsdurchgriffes auf thesaurierte Gewinne einer maltesischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/0209.01.2002

  Da Österreich derzeit noch keine CFC-Gesetzgebung hat, ist sondergesetzlich nicht vorgesehen, dass in einer maltesischen Gesellschaft thesaurierte Gewinne dem Einkommen des in Österreich lebenden Gesellschafters zugerechnet werden (sieht man von dem Fall ab, dass es sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen Kapitalanlagefonds…

EAS 71Abfindung eines schweizerischen Gesellschafters durch eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/47/1-IV/4/9214.01.1992

…hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht als…

EAS 1229Liquidation einer inländischen Vertriebstochter unter Kundenstockübernahme durch eine deutsche Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/66-IV/4/9806.08.1998

…erfolgt wäre, wenn die deutsche Gesellschaft nicht dem Konzernverband angehört hätte. Der Umstand, dass die österreichische Vertriebsgesellschaft in den vergangenen Jahren aus dem Osteuropa-Geschäft laufend Gewinne lukriert hat und den Kundenstock in Osteuropa in einer über 10 Jahre dauernden Phase selbst aufgebaut hat, deutet…

EAS 1891Liquidation der schweizerischen Tochter-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/30-IV/4/0118.07.2001

…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…

EAS 2222Liquidationserlöse führen zu Veräußerungsgewinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/3-IV/4/0303.02.2003

…einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Eine dementsprechende Aussage findet sich in einem Entwurf für ein österreichisch-deutsches Anwendungsschreiben zum DBA-2000. Es ist…

EAS 2277Gewinnausschüttung an die britische Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/1-IV/4/0323.04.2003

…prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu. Wohl aber könnte die Herabsetzung der Kapitalertragsteuer…

EAS 1784Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft einer französischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 378/1-IV/4/0111.01.2001

    Verbleibt nach der Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft für die zu 50% beteiligte französische Muttergesellschaft ein Endvermögen, das das von den Gesellschaftern einbezahlte Stammkapital samt Kapitalrücklagen übersteigt, dann stellt dies Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar, der unter Artikel 13 DBA-Frankreich zu subsumieren ist…

EAS 589Liquidation einer österreichischen Tochtergesellschaft eines US-Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/79/1-IV/4/9515.03.1995

…um einen "Veräußerungsgewinn" im weiten Wortsinn und sonach nicht um ein unter Artikel VI DBA-USA fallendes Dividendensurrogat. Auch Artikel III DBA-USA entzieht Österreich kein Besteuerungsrecht, da diese Bestimmung zufolge eines mit den USA geführten Verständigungsverfahrens nicht auf Veräußerungsgewinne betr. Kapitalbeteiligungen angewendet werden kann …

EAS 3279Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0318-IV/4/201214.05.2012

…auf Liquidationserlöse die Zuteilungsregel des Artikels 13 DBA-Deutschland und nicht etwa jene des Artikels 10 oder 21 Anwendung. Wie im Fall einer Veräußerung (ieS) wird auch im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht, ob dieser teilweise auf thesaurierte Gewinne entfällt…

EAS 945Steuerumgehende Nutzung einer "Kanalinselgesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/317-IV/4/8609.10.1996

…1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der Folge (im Jahr 1993) als nach §…

EAS 508Kapitalerhöhung aus Gewinnvorträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 609/1/1-IV/4/9404.10.1994

…ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die…

EAS 2606Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die deutsche Holdinggesellschaft einer operativen deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0294-IV/4/200506.05.2005

Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…

EAS 1481Liquidation einer inländischen Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/3-IV/4/9905.07.1999

…EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: