…zu untersuchen, ob Tschechien tatsächlich eine Vertragsverletzung begangen hat und es ist zutreffendenfalls sodann der abkommensgemäße Zustand herbeizuführen. Der bloße Umstand, dass das Doppelbesteuerungsabkommen im Widerspruch zum innerstaatlichen tschechischen Steuergesetz steht, ist jedenfalls kein tauglicher Grund, die Abkommensbestimmungen in Tschechien nicht anzuwenden. 26. Juni 1995…
…sind, die mit den ihnen zufließenden Gewinnausschüttungen nicht der uneingeschränkten österreichischen Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht zu erwarten, dass durch die Einschaltung von Basisgesellschaften ein Missbrauch im Sinn von § 22 BAO, nämlich eine missbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern, begangen werden könnte. 26. Juni…
…nicht der Fall, weil die umgangene Gestaltung ohne "Österreich-Bezug" abgelaufen wäre und daher keine Besteuerung in Österreich ausgelöst hätte. Dennoch muss den Intentionen des Gesetzgebers Rechnung getragen werden, denenzufolge kein schädliches "Ring-Fencing" (steuermindernde Behandlung von Ausländern unter Abschottung vom Inlandsmarkt) mehr begangen werden…
…der Fondsinvestoren eine KESt-Herabsetzung auf 15% erfolgen können. Großbritannien hat in dem Verständigungsverfahren aber nur diese Herabsetzung auf 15% eingefordert und ist nicht so weit gegangen, darüber hinaus aus gemeinschaftsrechtlichen Erwägungen ein Verlangen nach vollständiger KESt-Entlastung zu stellen. Dieses wäre auch nicht angebracht…
…DBA-Australien weicht in mehreren Belangen vom OECD-Musterabkommen ab. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ist zu beachten, dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte ein…
Bei Berechnung der 183-Tage-Frist in Abkommen, die in den hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des…
…die von ihm für Probenzwecke, zum Zweck von Texteinstudierungen und anderen künstlerischen Belangen genutzt werden, dann stellen diese Einrichtungen offenkundig eine "feste Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 14 DBA-Frankreich dar. Bei der Gewinnzuordnung zu dieser französischen "festen Einrichtung" wird nach den Grundsätzen der…
…in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom 09.12.1996). Aus dem Schlussprotokoll zu Artikel 10…
…mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der Fall. Nach der sogenannten "Grundzuteilungsregel" für nicht besonders geregelte Einkünfte (Art. 13 Abs.1 DBA-Deutschland…
…Österreich zu. Denn die Begründung eines bloßen Zweitwohnsitzes in der Grenzzone reicht nicht für die Inanspruchnahme der Grenzgängerregelung des Abkommens aus (siehe auch AÖF Nr. 62/1999 zu der in den wesentlichen Belangen gleichlautenden Vorgängerbestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahr 1954). Bundesministerium für Finanzen, 20…
…Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen Besteuerungsrechte am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit dem Wirksamwerden des österreichisch-albanischen Doppelbesteuerungsabkommens am 1. Jänner 2009 "Umstände" eingetreten, die gemäß Art. 13…
Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008…
…ATS geführt hat, dann wird im Zweifel davon auszugehen sein, dass das Optionsrecht nicht gewährt wurde, um dadurch in der Vergangenheit vor Einräumung des Optionsrechtes erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe EAS 2041 und das dort zitierte…
…einzustufenden - sportlichen Betätigung bilden. Das mit dem Heimatstaat bestehende und in den wesentlichen Belangen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen nimmt diese Zuwendungen gemäß Artikel 7 von der Steuerpflicht im Heimatstaat aus. Der Heimatstaat wird sich diesfalls nicht auf Artikel 19 des Abkommens berufen können, da hierfür ein…
…DBA-Großbritannien auch ein bis zu zwei Jahre dauernder beruflicher Aufenthalt in Österreich nicht bewirken, dass Auslandseinkünfte des Konsulenten in Österreich zu versteuern sind. Inländische Steuerpflichten treten aber in jenen Belangen ein, die durch das DBA-Großbritannien nicht geschützt sind: dies betrifft einerseits die Vermögensteuerpflicht…
…Fall unerheblich, wie viele Mitglieder das Orchester hat. Die in dem Erlass geäußerten Auffassungen gelten sinngemäß sogar für Einrichtungen, die überhaupt nicht mehr als "Orchester" angesprochen werden können, die aber in den steuerrechtlich relevanten Belangen ähnlich wie diese organisiert sind, wie zB Ballette, Chöre und…
…gilt nicht nur für positive sondern auch für negative Unternehmensgewinne (=Verluste). Allerdings ist zu beachten, dass der nach dem Rohprämienschlüssel aufzuteilende Gesamtgewinn (Gesamtverlust) nach österreichischem Recht zu ermitteln ist. Die nach schweizerischem Recht vorgenommene Weltgewinnermittlung des schweizerischen Unternehmens ist daher in den wesentlichen Belangen nach…
…Vermarktung nicht über den Handelsvertreter abläuft (für deren Vermarktung sonach keine im Inland erfassbaren Provisionseinkünfte anfallen), bedarf ebenfalls einer Durchleuchtung, wobei stets auch das Volumen des jeweiligen Produktvertriebes eine Rolle spielen wird. Es wird um Verständnis gebeten, dass in solchen den Sachverhalt betreffenden Belangen im…
…zu machen, dass der "ANTRAG AUF RÜCKZAHLUNG DER ÖSTERREICHISCHEN ABZUGSSTEUER" "IM WEGE DES IN BEIBLATT C GENANNTEN ARBEITGEBERS" (Schuldners der Einkünfte) gestellt wird. Weiters wird es ausreichen, wenn die Vordrucke nur in jenen Belangen ausgefüllt werden, die für Zwecke des Sammelrückerstattungsantrages von Relevanz sind. Das…
…einem solchen Fall darf die Gewinnausschüttung der österreichischen GmbH nicht der Holdinggesellschaft steuerlich zugerechnet werden, sodass diesfalls für die Anwendung von § 94a EStG 1988 kein Raum verbleibt. § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 bringt in diesen Belangen keine Rechtsänderung mit sich. Wird daher in…