…Abkommen die Besteuerungsrechte an dem Veräußerungsvorgang entzogen werden. Der durch die Unterschiedlichkeit der nationalen Rechte (Transparenz der Personengesellschaften nach österreichischem Recht, Intransparenz nach ungarischem Recht) ausgelöste "negative Qualifikationskonflikt" wird sonach durch den Methodenartikel des Abkommens (Art. 22) beseitigt. Diese Rechtsbeurteilung deckt sich mit der im…
…Österreich "auf Grund des Abkommens" an einer Besteuerung gehindert ist, verpflichtet Artikel 23 DBA-Deutschland nicht mehr zur Steuerfreistellung in Deutschland. Es kann sonach kein "negativer Qualifikationskonflikt" entstehen (zur näheren Begründung siehe zB EAS 2611 betr. negativen Qualifikationskonflikt mit Ungarn). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…die Abfindung ebenfalls dem Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich gemäß Artikel 28 Abs. 1 lit. a des Abkommens nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet…
…durchgängig der Stifterin zugerechnet hat. Es tritt hierdurch sonach ein (negativer) Qualifikationskonflikt ein. Dieser kann aber nicht zu einem Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn ein negativer Qualifikationskonflikt kann abkommensrechtlich - unter besonderen Gegebenheiten - nur für den Ansässigkeitsstaat einen Rückfall des Besteuerungsrechtes bewirken; Österreich ist aber…
…lit. a des anzuwendenden DBA keine Verpflichtung Österreichs zur Steuerfreistellung ergeben (siehe Ziffer 109 des OECD-Partnership-Reports zur Lösung solcher negativer Qualifikationskonflikte). Durch den Umgründungsvorgang werden sonach die Besteuerungsrechte Österreichs hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes bei den österreichischen Kommanditisten nicht eingeschränkt…
…13 Abs. 1 des Abkommens subsumierte und aus diesen Gründen Steuerfreistellung auch in Deutschland gewährt (negativer Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland - nach Führung des dort vorgesehenen Verständigungsverfahrens - ein Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches…
…"negativer Qualifikationskonflikt") oder sie dem Artikel 10 (Dividenden) oder 11 (Zinsen) zu unterstellen, dann ist Österreich nicht verpflichtet, die australischen Einkünfte von der Besteuerung freizustellen. Mit anderen Worten, ein durch unterschiedliches innerstaatliches Recht der beiden Vertragstaaten verursachter negativer Qualifikationskonflikt kann nicht zu einer Doppelnichtbesteuerung führen…
…Es könnte aber auch sein, dass Artikel 23 Abs. 2 künftig so zu interpretieren sein wird, dass in Fällen eines negativen Qualifikationskonfliktes (der sich ergibt, wenn die Gesellschafterzinsen nur aus tschechischer Sicht keinen von Art. 7 DBA-CSSR erfassten Gewinn darstellen, sondern als unter Art…
…Es könnte aber auch sein, dass Artikel 23 Abs. 2 künftig so zu interpretieren sein wird, dass in Fällen eines negativen Qualifikationskonfliktes (der sich ergibt, wenn die Gesellschafterzinsen nur aus tschechischer Sicht keinen von Art. 7 DBA-CSSR erfassten Gewinn darstellen, sondern als unter Art…
…dem Artikel 9 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich durch das Abkommen nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…die Abfindung ebenfalls dem Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich gemäß Artikel 28 Abs. 1 lit. a des Abkommens nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet…
…muss, weil nach seinem Rechtssystem im Veräußerungsfall keine Veräußerung der Liegenschaft, sondern eine Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles stattfindet (siehe Z 32.6 und 32.7 des OECD-Kommentars zu Artikel 23 OECD-MA in Bezug auf einen derartigen negativen Qualifikationskonflikt). Wird die v.o.s. in…
…in Anwendung von Artikel 10 Abs. 2 lit. b DBA-Frankreich diese Ausschüttungen steuerfrei stellt, dann würde der hierdurch eintretende negative Qualifikationskonflikt (Österreich wendet Artikel 6 an, Frankreich wendet Artikel 10 an) dazu führen, dass die in Artikel 23 Abs. 2 DBA-Frankreich statuierte Steuerfreistellungsverpflichtung…
…Hilfsstützpunkt im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Russland handelt, auch der Auffassung der russischen Steuerverwaltung entsprechen, dann wird dieser Auffassung auch von österreichischer Seite gefolgt werden, da andernfalls damit das Risiko eines negativen Qualifikationskonfliktes verbunden wäre. Bundesministerium für Finanzen, 25. August 2008
…mit Art. 15 Abs. 1) in Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren sein; da dies aber einen (negativen) Qualifikationskonflikt bewirken würde, käme es auf der Grundlage von Ziffer 27a des Schlussprotokolls zum Abkommen zu einem Wiederaufleben des deutschen Besteuerungsanspruches. 28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Übrigen dann ergeben, wenn die Geschäftsführerbezüge in Polen deshalb nicht korrespondierend der Besteuerung unterzogen werden, weil die Abkommenswirkungen in Polen anders beurteilt werden und dies zu einem grenzüberschreitenden (negativen) Qualifikationskonflikt führt. Sollte dieser Fall eintreten, müsste die weitere Vorgangsweise mit dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt abgeklärt…
…Bei Personengesellschaften kann daher die österreichische Verwaltungspraxis - zumindest in den vom Abkommen erfassten Erbfällen - zu internationalen (positiven und negativen) Qualifikationskonflikten führen. Um solche Besteuerungskonflikte möglichst in engen Grenzen zu halten wird die in der Verwaltungspraxis wurzelnde Ablehnung des Besteuerungsdurchgriffes nicht extensiv über den Kreis der…
…23 keine Änderung mit sich. Die Bestimmung des Artikels 23 Abs. 4 DBA-Bulgarien (neu) bezieht sich nur auf (negative) internationale Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte aus dem Grunde unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder unterschiedlicher Rechtsauslegung, nicht aber auf Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte, die sich im Fall hybrider Personengesellschaften aus…
…3 auch im Negativ-Fall eine Bindungswirkung auf den Ansässigkeitsstaat entfaltet; nämlich eine Bindungswirkung dahingehend, dass der Ansässigkeitsstaat das Recht verliert, die nach seinen innerstaatlichen Vorschriften als Gewinnausschüttung zu beurteilenden Auslandseinkünfte zu besteuern. Allerdings löst ein solcher Qualifikationskonflikt (Anwendung von Artikel 15 im Ausland und…
…anschließend vermietet und schließlich veräußert, dann kann in Bezug auf den in der Folge vom österreichischen Kommanditisten beim Verkauf seines Kommanditanteiles erzielten Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies dann, wenn auf österreichischer Seite die bei Personengesellschaften anzuwendende "Transparenzmethode" das Sachverhaltsbild einer Veräußerung einer polnischen Personengesellschaftsbetriebstätte…