…Abkommen die Besteuerungsrechte an dem Veräußerungsvorgang entzogen werden. Der durch die Unterschiedlichkeit der nationalen Rechte (Transparenz der Personengesellschaften nach österreichischem Recht, Intransparenz nach ungarischem Recht) ausgelöste "negative Qualifikationskonflikt" wird sonach durch den Methodenartikel des Abkommens (Art. 22) beseitigt. Diese Rechtsbeurteilung deckt sich mit der im…
…Österreich "auf Grund des Abkommens" an einer Besteuerung gehindert ist, verpflichtet Artikel 23 DBA-Deutschland nicht mehr zur Steuerfreistellung in Deutschland. Es kann sonach kein "negativer Qualifikationskonflikt" entstehen (zur näheren Begründung siehe zB EAS 2611 betr. negativen Qualifikationskonflikt mit Ungarn). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…die Abfindung ebenfalls dem Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich gemäß Artikel 28 Abs. 1 lit. a des Abkommens nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet…
…durchgängig der Stifterin zugerechnet hat. Es tritt hierdurch sonach ein (negativer) Qualifikationskonflikt ein. Dieser kann aber nicht zu einem Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn ein negativer Qualifikationskonflikt kann abkommensrechtlich - unter besonderen Gegebenheiten - nur für den Ansässigkeitsstaat einen Rückfall des Besteuerungsrechtes bewirken; Österreich ist aber…
…lit. a des anzuwendenden DBA keine Verpflichtung Österreichs zur Steuerfreistellung ergeben (siehe Ziffer 109 des OECD-Partnership-Reports zur Lösung solcher negativer Qualifikationskonflikte). Durch den Umgründungsvorgang werden sonach die Besteuerungsrechte Österreichs hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes bei den österreichischen Kommanditisten nicht eingeschränkt…
…13 Abs. 1 des Abkommens subsumierte und aus diesen Gründen Steuerfreistellung auch in Deutschland gewährt (negativer Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland - nach Führung des dort vorgesehenen Verständigungsverfahrens - ein Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches…
…"negativer Qualifikationskonflikt") oder sie dem Artikel 10 (Dividenden) oder 11 (Zinsen) zu unterstellen, dann ist Österreich nicht verpflichtet, die australischen Einkünfte von der Besteuerung freizustellen. Mit anderen Worten, ein durch unterschiedliches innerstaatliches Recht der beiden Vertragstaaten verursachter negativer Qualifikationskonflikt kann nicht zu einer Doppelnichtbesteuerung führen…
…Es könnte aber auch sein, dass Artikel 23 Abs. 2 künftig so zu interpretieren sein wird, dass in Fällen eines negativen Qualifikationskonfliktes (der sich ergibt, wenn die Gesellschafterzinsen nur aus tschechischer Sicht keinen von Art. 7 DBA-CSSR erfassten Gewinn darstellen, sondern als unter Art…
…Es könnte aber auch sein, dass Artikel 23 Abs. 2 künftig so zu interpretieren sein wird, dass in Fällen eines negativen Qualifikationskonfliktes (der sich ergibt, wenn die Gesellschafterzinsen nur aus tschechischer Sicht keinen von Art. 7 DBA-CSSR erfassten Gewinn darstellen, sondern als unter Art…
…dem Artikel 9 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich durch das Abkommen nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…die Abfindung ebenfalls dem Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich gemäß Artikel 28 Abs. 1 lit. a des Abkommens nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet…
…Deutschland die Sonderklassegebühren als Arbeitslohnzahlungen ansehen und aufgrund der Grenzgängerregelung nicht besteuern, werden die Vergütungen also aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht Deutschlands gebotenen Anwendung des Abkommens nicht im Tätigkeitsstaat besteuert (negativer Qualifikationskonflikt), können diese Vergütungen gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Abkommens im…
…dieses Staates gebotenen Anwendung des Abkommens nicht im ehemaligen Tätigkeitsstaat besteuert (negativer Qualifikationskonflikt), können diese Abfindungszahlungen gemäß Artikel 28 Absatz 1 lit. a im Ansässigkeitsstaat dieser Person besteuert werden. Im Falle eines positiven Qualifikationskonflikts wird der Eintritt einer Doppelbesteuerung unter sinngemäßer Berücksichtigung der Ausführungen des…
…besteht. Sollte Deutschland die Sonderklassegebühren als Arbeitslohnzahlungen ansehen und aufgrund der Grenzgängerregelung nicht besteuern, werden die Vergütungen also aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht Deutschlands gebotenen Anwendung des Abkommens nicht im Tätigkeitsstaat besteuert (negativer Qualifikationskonflikt), können diese Vergütungen gemäß Artikel 28 Absatz 1 lit…
…dieses Staates gebotenen Anwendung des Abkommens nicht im ehemaligen Tätigkeitsstaat besteuert (negativer Qualifikationskonflikt), können diese Abfindungszahlungen gemäß Artikel 28 Abs. 1 lit. a im Ansässigkeitsstaat dieser Person besteuert werden. Im Falle eines positiven Qualifikationskonflikts wird der Eintritt einer Doppelbesteuerung unter sinngemäßer Berücksichtigung der Ausführungen des…
…Schweizerische AHV-Renten dürfen in Österreich nicht nach Art 21 DBA Schweiz besteuert werden, SWI 2022, 259 (264 f)). Zudem enthalte das DBA-Schweiz weder eine "subject-to-Tax-Klausel" noch eine der Vermeidung negativer Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) dienende, der Regelung des Art. 23a Abs…
…den Beweisantrag, das BFG möge erheben, ob es in Ungarn zu einer korrespondierenden Einordnung der Beteiligung als Betriebsvermögen und Besteuerung der Dividenden und Beteiligungsveräußerung gekommen sei, da ansonsten einer negativer Qualifikationskonflikt vorliege. Trotz erhöhter Mitwirkungspflicht hätte der Bf diese Nachweise nicht erbracht. Anm. d. Ri…
…Steuerbefreiungen) gekommen ist. Sie findet weiters auch dann keine Anwendung, wenn der Tätigkeitsstaat das Nichtbestehen eines Besteuerungsrechtes aus dem Abkommensrecht selbst abgeleitet hat, weil ein solcher negativer Qualifikationskonflikt nicht nach Art 15 Abs. 4 DBA-BRD ex 2000, sondern nach Art 28 Abs. 1 lit…
…Besteuerungsrecht für andere Einkünfte, die in den vorangehenden Artikeln nicht erwähnt worden seien, dem Ansässigkeitsstaat zuordne. Das DBA-Schweiz enthalte weder eine "subject-to-tax-Klausel" noch eine der Vermeidung negativer Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) dienende, der Regelung des Art. 23A Abs. 4 OECD-MA entsprechende…
…sodass sich ein negatives Einkommen von 5.093,78 € und eine Einkommensteuer von 7.079,91 € auf Grund der Anwendung des Sondersteuersatzes von 25% auf Kapitaleinkünfte von 28.319,64 € ergab (die vom Finanzamt erklärungsgemäß berücksichtigten ausländischen Einkünfte mit Progressionsvorbehalt von 1…