…Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland der Besteuerung. Dies selbst dann…
…die nach österreichischem Recht keine steuerliche Auswirkung mehr zeitigen dürfen, können nicht mit steuerlicher Wirkung auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Ausland "importiert" werden. Im Übrigen ist zu beachten, dass ab 1.September 2003 auch ausländische Immobilien-Investment-KGs den Regeln des Immobilien-Investmentfondsgesetzes…
…des Vorstandes einer österreichischen Gesellschaft bestellt, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen im allgemeinen nach den Regeln des Artikels 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Denn vertragliche Vereinbarungen zwischen einer österreichischen Kapitalgesellschaft und den Vorstandsmitgliedern werden aus der Sicht des Steuerrechtes im allgemeinen…
…Qualifikationskonflikt nach den Regeln der Z 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 23 OECD-MA zu beseitigen. Eine Bereinigung dieses Doppelbesteuerungsproblems würde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens voraussetzen. Wird das Sachverhaltsbild in der Weise geändert, dass der Mitarbeiter noch vor Optionsausübung zu Beginn des…
…wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung. [...] Diese Regeln werden von den Abkommen…
…wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung... Diese Regeln werden von den Abkommen…
…kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des § 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im Allgemeinen keine Anwendung. 30…
…kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des § 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im allgemeinen keine Anwendung (EAS…
…die in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht erfasst werden können, auf inländischen Baustellen eingesetzt, dann sind die darauf entfallenden Einkünfte in Österreich der Besteuerung zu unterziehen, wobei ebenfalls - bei Fehlen einer inländischen "Lohnsteuerbetriebstätte" des liechtensteinischen Arbeitgebers - eine Besteuerung im Wege der Veranlagung…
…sein, in denen abweichende Regeln gelten, wie zB nach Umgründungen; hier kann eine Mindestbeteiligung auch von 80% erforderlich sein. Es wird angeregt im Zweifel mit dem zuständigen District Office des IRS (Internal Revenue Service) das Einvernehmen herzustellen. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Sonderregelung zugunsten des Ansässigkeitsstaats auf Grund des Vorrangs des Abs. 4 gegenüber allen "vorstehenden" Bestimmungen des Art. 15 auch dann zum Tragen kommen, wenn sich die in einem Vertragsstaat ansässige Person im anderen Vertragsstaat länger als 183 Tage aufhält und damit nach den allgemeinen Grundsätzen…
…Mitunternehmerschaft im Allgemeinen nur angenommen, wenn diese GesnbR nach außen ausreichend als solche in Erscheinung tritt (insbesondere als solche die die Verträge abschließt). Handelt es sich um eine reine Innengesellschaft, dann ist ein nach außen nicht in Erscheinung tretender Gesellschafter in der Regel nur dann…
…aber nach wie vor auf den Aussagen des Erlasses vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, wonach bei Ermittlung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte nur die in einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden Aufwendungen kürzend anzusetzen sind. Personal- und Sachaufwandskosten der Unternehmensverwaltung werden in der Regel keinen…
…nach welchem der "Arbeitgeber" iSd Art. 15 Abs. 2 OECD-MA im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist, nur für Passivleistungen, nicht hingegen für "Aktivleistungen" (so zB Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen; vgl. den Erlass des BMF vom 12…
…19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der Abnahme des…
…dies im Allgemeinen einen Verstoß gegen die Grundsätze des Artikels 9 dar, der - wenn dies eine internationale Doppelbesteuerung auslöst - im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens gelöst werden muss; es ist daher in der Regel nicht möglich, die eintretende wirtschaftliche Doppelbesteuerung anstelle dessen durch eine Ausgleichungsmaßnahme nach …
…des Bundesministeriums für Finanzen ebenfalls keine ausländische DBA-Betriebstätte begründet werden. Mit der Bundesrepublik Deutschland ist in einem Verständigungsverfahren davon ausgegangen worden, dass Einrichtungen, die nicht wenigstens 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, im Allgemeinen noch keine DBA-Betriebstätte darstellen. 22. September 1994 Für den…
…dann werden die zur Verfügung gestellten Arbeitsräume in der Regel nicht als Betriebstätten im Sinn der DBA anzusehen sein. Dies hat zur Folge, dass für das unter 183 Tage nach Österreich entsandte Personal nach Maßgabe der 183-Tage-Klausel der jeweiligen DBA keine inländische Steuerpflicht…
…Veröffentlichung steht, behandelt. Ist nach diesen Grundsätzen die gesamte Finanzierungstätigkeit der schweizerischen Betriebstätte zuzurechnen und sind folglich die Zinsenerträgnisse aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sodass sich die Besteuerungsgrundlage des österreichischen Hauptsitzes auf den Gewinn aus der Abgeltung der allgemeinen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beschränkt, dann wird…
…die nach innerstaatlichem Recht steuerfreien Einkünfte nur dann für Zwecke der Progressionsermittlung angesetzt, wenn sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz (DBA) ergibt. Wenn daher im "Methodenartikel" eines DBA ein Progressionsvorbehalt nur für den Ansässigkeitsstaat vorgesehen ist (dies ist die allgemeine Regel), wird in den Fällen…