Leistet eine österreichische Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an ihre in Italien ansässige indirekte Gesellschafterin ("Urgroßmuttergesellschaft"), die insgesamt mit mehr als 50% mittelbar an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, so dürfen diese Zahlungen gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Italien in Österreich einer 10-prozentigen Quellensteuer unterzogen werden…
…dass die vorstehenden Ausführungen davon ausgehen, dass es sich bei der österreichischen GMBH nicht um eine Tochter-GMBH der deutschen Gesellschaft gehandelt hat, denn diesfalls hätte schon bisher - wegen mittelbarer Beteiligung - kein lohnsteuerabzugspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur österreichischen GMBH bestanden. 27. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, daß zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖF Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Art. 9 (Einkünfte…
…eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des…
…KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinnen die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs. 1 KStG 1988 zu. Allerdings entbindet dies die inländische GmbH…
…3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 27,5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer unterworfen wird, die vorbelastende deutsche Kapitalertragsteuer mit 15% der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass…
…wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 50d dEStG erhoben und nur insoweit reduziert, als dies dem österreichischen Gesellschafter (natürliche Person) auf Grund seines individuellen Entlastungsanspruches zustünde (Kürzung der deutschen KESt auf 15%), dann kann dieser auf § 50d dEStG gestützte Besteuerungsdurchgriff zu einem internationalen…
…Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach…
…einer mittelbaren Besicherung wird daher im gegebenen Fall dann auszugehen sein, wenn auf der der Errichtung eines Bürohochhauses dienenden Liegenschaft der GmbH zwar keine unmittelbare hypothekarische Sicherheit eingeräumt wird, aber den Darlehensgebern (im vorliegenden Fall wären dies angesichts der steuerlichen Transparenz der KG die Gesellschafter…
…nachgewiesen wird, dass an der inländischen Kapitalgesellschaft überwiegend natürliche Personen mit Ausländereigenschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Ist eine inländische Privatstiftung der alleinige Gesellschafter der inländischen Kapitalgesellschaft, dann muss jeder Versuch, eine mittelbare Beteiligung von Steuerausländern nachzuweisen, scheitern. Denn eine mittelbare Beteiligung würde voraussetzen, dass…
…2 KStG 1988 auf mittelbar gehaltene Auslandsbeteiligungen ausgeweitet. Dies hat entsprechende begünstigende Auswirkungen auf alle österreichischen Kommanditgesellschaften mit Auslandsbeteiligungen. Denn damit ist jener Teil der Auslandsschachteldividenden der inländischen KG, der einer österreichischen Gesellschafter-GmbH steuerlich zuzurechnen ist, steuerfrei (wenn die mittelbar von der inländischen Kommanditistin…
…Deutschland (2000) so ausgelegt werden, dass hierdurch die Verpflichtung erwachsen könnte, eine ausländische Gesellschaft (hier die deutsche Gesellschafterin der inländischen KG) gegenüber einer inländischen Gesellschaft (hier: die inländische Komplementärin der inländischen KG) zu bevorzugen. Die Aussagen der EAS 1967, die zu einem gegenteiligen Schluss verleiten…
…jede andere (sonach auch eine bloß mittelbare) Nutzung unbeweglichen Vermögens dazu führt, dass der Staat, in dem sich dieses unbewegliche Vermögen befindet, das ausschließliche Besteuerungsrecht erlangt. Aus dem Vorhergesagten folgt, dass die beiden in der CSFR ansässigen Gesellschafter mit ihren Anteilen an den gemeinschaftlichen Einkünften…
… 10 Abs. 3 KStG, (überwiegende - mittelbare - Beteiligung natürlicher Personen mit Steuerausländereigenschaft) erfüllt ist. Denn so wie eine Kapitalgesellschaft aus den körperschaftlich organisierten Gesellschaftern gebildet wird, wird eine Gebietskörperschaft aus den Bürgern des betreffenden Staates gebildet. Unter diesen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen…
…mittelbare Beteiligungshaltung einzustufen ist. Diese Gesetzesauslegung hat allerdings in Bezug auf Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, unter Beachtung der Erfordernisse des Gemeinschaftsrechtes zu erfolgen. In der Mutter-Tochterrichtlinie wird als Voraussetzung für die Quellensteuerentlastung der Gewinnausschüttung nicht zwischen unmittelbar und mittelbar…
…eine österreichische Kapitalgesellschaft an einer in ihrem Eigentum stehenden Immobilie einer österreichischen (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft das (Netto-)Fruchtgenussrecht ein, als deren Gesellschafter eine deutsche Immobilienfonds-KG mit deutsche Anlegern auftritt, dann sind nach EStR 2000 Rz 111 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten zuzurechnen…
…ansässigen Gesellschaft an eine in Österreich ansässige Gesellschaft gezahlt werden, einer 10%igen Abzugsbesteuerung in Griechenland, wenn die österreichische Gesellschaft an der griechischen "zu mehr als 50 v. H. am Grund- oder Stammkapital beteiligt" ist. Ob dieses Quellenbesteuerungsrecht nur bei unmittelbarer oder auch bei mittelbarer…
…ansässigen Gesellschaft an eine in Österreich ansässige Gesellschaft gezahlt werden, einer 10%igen Abzugsbesteuerung in Griechenland, wenn die österreichische Gesellschaft an der griechischen "zu mehr als 50 v. H. am Grund- oder Stammkapital beteiligt" ist. Ob dieses Quellenbesteuerungsrecht nur bei unmittelbarer oder auch bei mittelbarer…
…nur mit 3% ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung; diese inländische Steuer ist auf die schweizerische Steuer anzurechnen (EAS 716). Ob der Geschäftsführer unmittelbar oder nur mittelbar (unter Zwischenschaltung einer schweizerischen Holdinggesellschaft) an der österreichischen Gesellschaft beteiligt ist, führt weder bei der innerstaatlichen Einkünftequalifizierung noch auf…
…den USA ansässige, operativ tätige und börsennotierte Konzernmuttergesellschaft (US-KM) beteiligt ist. Unter der Annahme, dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, wie im…